29.07.2010 Kindergeld für Schulabgänger

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Danach besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate zum Beispiel ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland beginnt. Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen. Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter http://www.familienkasse.de/ zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37 (01801 – KINDER, Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct./min) angefordert werden.

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