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Ausbildungsverhältnis: Bedeutung, Anforderungen und Vorteile

Ein Ausbildungsverhältnis ist das rechtliche Verhältnis zwischen dir als Auszubildender oder Auszubildendem und deinem Ausbildungsbetrieb. Es beginnt mit dem Ausbildungsvertrag und endet meist mit der bestandenen Abschlussprüfung. Was dazwischen gilt, regelt vor allem das Berufsbildungsgesetz (BBiG): Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigung.

Was ist ein Ausbildungsverhältnis?

In Deutschland ist das Berufsausbildungsverhältnis die häufigste Form. Du lernst einen anerkannten Ausbildungsberuf im Betrieb und in der Berufsschule, also in der dualen Berufsausbildung. In Österreich und der Schweiz heißt das entsprechende Verhältnis Lehrverhältnis, dort gelten eigene Gesetze. Daneben gibt es öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnisse, etwa den Vorbereitungsdienst von Beamtenanwärterinnen und -anwärtern. Für sie gilt das BBiG nicht, sondern das Beamtenrecht.

Ein Ausbildungsverhältnis ist kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis: Der Betrieb darf dir nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind (§ 14 BBiG).

Welche Anforderungen gelten für ein Ausbildungsverhältnis?

Das BBiG schreibt keinen bestimmten Schulabschluss vor. Welchen Abschluss oder welche Noten ein Betrieb erwartet, legt er selbst fest. Voraussetzung ist, dass du deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Erst dann darfst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine Ausbildung beginnen.

Bist du noch nicht 18, unterschreiben deine Eltern oder andere gesetzliche Vertreter den Vertrag mit, und du brauchst eine ärztliche Erstuntersuchung, die beim Ausbildungsbeginn nicht länger als 14 Monate zurückliegt (§ 32 JArbSchG).

Der Betrieb muss die wesentlichen Vertragsinhalte vor Beginn der Ausbildung schriftlich festhalten und dir aushändigen (§ 11 BBiG). Dazu gehören:

  • Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer der Ausbildung
  • tägliche Ausbildungszeit und Dauer der Probezeit
  • Höhe der Vergütung und Urlaubsanspruch
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs
  • Voraussetzungen für eine Kündigung

Anschließend trägt die zuständige Stelle den Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Bei den meisten Berufen ist das die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.

Gesetzliche Grundlagen der dualen Berufsausbildung

Das Berufsbildungsgesetz regelt Ausbildungsvertrag, Probezeit, Vergütung, Prüfungen und Beendigung. Für Handwerksberufe gilt ergänzend die Handwerksordnung (HwO). Was du in deinem Beruf lernst und wie lange die Ausbildung dauert, steht in der Ausbildungsordnung. Die meisten Ausbildungen dauern zwei bis dreieinhalb Jahre. Erster Lernort ist dein Ausbildungsbetrieb, zweiter Lernort die Berufsschule.

Bist du unter 18, schützt dich zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es begrenzt die Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche und schreibt Pausen vor. Der Urlaub richtet sich nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres: mindestens 30 Werktage, wenn du noch nicht 16 bist, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18. Für Volljährige gelten das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen Urlaub.

Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis

Die Pflichten des Betriebs sind zugleich deine Rechte.

Pflichten deines Ausbildungsbetriebs

  • dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die du für den Abschluss brauchst, nach einem sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungsplan
  • Werkzeuge und Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
  • dich für den Unterricht in der Berufsschule und für Prüfungen freistellen
  • dich zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und ihn regelmäßig durchsehen
  • dich rechtzeitig zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmelden
  • eine angemessene Vergütung zahlen, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats
  • dir am Ende ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen (§ 16 BBiG)

Deine Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender

  • dich bemühen, die Inhalte der Ausbildung zu lernen, und übertragene Aufgaben sorgfältig erledigen
  • am Berufsschulunterricht und an Prüfungen teilnehmen
  • Weisungen deiner Ausbilderinnen und Ausbilder befolgen und die Betriebsordnung einhalten
  • Werkzeuge und Maschinen pfleglich behandeln
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für dich behalten
  • deinen Ausbildungsnachweis führen

Gibt es Probleme, sprich sie früh mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder an. Weitere Anlaufstellen sind der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn es sie in deinem Betrieb gibt, die Gewerkschaft und die Ausbildungsberatung deiner Kammer.

Bereich Ausbildungsbetrieb Du als Auszubildende/-r
Lernen Inhalte nach Ausbildungsplan vermitteln aktiv mitlernen, Aufgaben sorgfältig erledigen
Berufsschule freistellen regelmäßig teilnehmen
Ausbildungsnachweis dazu anhalten und durchsehen regelmäßig führen
Ende der Ausbildung Ausbildungszeugnis ausstellen Anspruch auf das Zeugnis

Vergütung im Ausbildungsverhältnis

Für Ausbildungen nach BBiG und HwO gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Bei Beginn 2026 sind es mindestens 724 Euro im ersten und 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr; für das dritte und vierte Jahr legt § 17 Abs. 2 BBiG feste Aufschläge auf den Betrag des ersten Jahres fest. Bei Beginn 2027 sind es 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Jahr. Die Vergütung steigt also mit jedem Ausbildungsjahr. Tarifverträge können mehr vorsehen, bei Tarifbindung aber auch weniger.

Pflichten und Rechte im Ausbildungsverhältnis
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses

Regulär endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Bestehst du die Abschlussprüfung schon vorher, endet es mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 BBiG). Fällst du durch, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Eine Verlängerung kannst du auch bei der zuständigen Stelle beantragen, wenn sie nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen, etwa nach langer Krankheit (§ 8 BBiG).

Arbeitest du nach der Ausbildung im Betrieb weiter, ohne dass etwas anderes vereinbart wurde, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG).

So läuft ein Ausbildungsverhältnis rechtlich abSo läuft ein Ausbildungsverhältnisrechtlich abVor BeginnVertrag und EintragungVertragsinhalte schriftlich, Eintragung bei IHKoder HandwerkskammerMonat 1 bis 4ProbezeitBeide Seiten können jederzeit ohne Fristschriftlich kündigenAusbildungBetrieb und BerufsschuleLernen an zwei Orten, Kündigung nur nocheingeschränktPrüfungAbschlussprüfung bestandenVerhältnis endet mit Bekanntgabe desErgebnissesDanachWeiterbeschäftigungOhne Absprache entsteht ein unbefristetesArbeitsverhältnisQuelle: Berufsbildungsgesetz (§§ 11, 20–24 BBiG)
Vom Vertrag bis zur Übernahme regelt das Berufsbildungsgesetz jeden Abschnitt des Ausbildungsverhältnisses.

Kündigung während der Ausbildung

Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei einem schweren Verstoß gegen deine Pflichten. Du kannst ebenfalls aus wichtigem Grund kündigen, etwa wenn der Betrieb dich nicht ordnungsgemäß ausbildet. Willst du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen, kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, nach der Probezeit mit Angabe der Gründe. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die Tatsachen der kündigenden Seite schon länger als zwei Wochen bekannt sind (§ 22 BBiG).

Daneben könnt ihr das Ausbildungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag beenden. Lass dich vor dem Unterschreiben beraten. Bei Streit vermitteln die Schlichtungsausschüsse der zuständigen Kammer, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer. Wo es einen solchen Ausschuss gibt, musst du ihn anrufen, bevor du vor das Arbeitsgericht gehst.

Art der Beendigung Wann Was gilt
Ablauf der Ausbildungszeit zum vereinbarten Enddatum endet automatisch
Bestandene Abschlussprüfung vor dem Enddatum endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses
Kündigung in der Probezeit erste ein bis vier Monate jederzeit, schriftlich, ohne Frist
Kündigung nach der Probezeit bis zum Ende der Ausbildung aus wichtigem Grund; durch dich auch mit vier Wochen Frist

Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern

Für dein Ausbildungsverhältnis in MV ist die Kammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs zuständig. Für Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sind das die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin und die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Für Handwerksberufe sind es die Handwerkskammer Schwerin und die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Ausbildungsbetriebe aus MV, sortiert nach Landkreis, findest du im Azubi-Atlas für MV. Persönlich kennenlernen kannst du Betriebe auf Ausbildungsmessen in MV.

Häufige Fragen

Wann beginnt ein Ausbildungsverhältnis rechtlich?

Es beginnt mit dem Datum, das im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsbeginn steht. Ab diesem Tag läuft auch die Probezeit. Unterschreiben kannst du den Vertrag schon Monate vorher.

Kann ich mein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit einfach kündigen?

Nur aus wichtigem Grund oder mit vier Wochen Frist, wenn du die Ausbildung ganz aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst. Die Kündigung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen. Hol dir vorher Rat bei der Ausbildungsberatung deiner Kammer.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Auf deinen Wunsch verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. In dieser Zeit bekommst du weiter deine Vergütung und lernst im Betrieb weiter.

Bekomme ich am Ende ein Zeugnis?

Ja, der Betrieb muss dir ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen. Es nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten. Auf Wunsch enthält es auch Angaben zu Verhalten und Leistung. Das Prüfungszeugnis bekommst du zusätzlich von der Kammer.

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