Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Ohne den Nachweis darüber bekommst du deinen Abschluss nicht. Wie lange das Praktikum dauert, wann es stattfindet und welche Betriebe infrage kommen, legt die Ordnung deines Studiengangs fest. Bevor es losgeht, solltest du dich gut bewerben und wissen, was bei Vergütung, Versicherung und Vertrag gilt.
Was ist ein Pflichtpraktikum?
Pflichtpraktika gibt es in vielen Studiengängen, etwa in Ingenieurwissenschaften, Sozialer Arbeit, Lehramt oder Betriebswirtschaft. Manche Studiengänge verlangen ein Vorpraktikum vor Studienbeginn, andere ein Praxissemester mitten im Studium. Die genauen Vorgaben stehen in der Praktikumsordnung oder in der Studien- und Prüfungsordnung: Dauer in Wochen, mögliche Tätigkeitsfelder und die Nachweise, die du am Ende einreichen musst. Das ist meist eine Bescheinigung des Betriebs, oft zusätzlich ein Praktikumsbericht.
Auch Schulen schreiben Praktika vor, zum Beispiel das Betriebspraktikum in der Sekundarstufe oder das Praktikum an der Fachoberschule. Bist du noch keine 18, gilt dabei das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es begrenzt unter anderem deine tägliche Arbeitszeit und verbietet bestimmte gefährliche Tätigkeiten. In diesem Beitrag geht es vor allem um das Pflichtpraktikum im Studium.
Ansprechpartner an der Hochschule ist meist das Praktikumsamt oder eine Praktikumsbeauftragte bzw. ein Praktikumsbeauftragter deines Fachbereichs. Dort erfährst du, ob ein bestimmter Betrieb anerkannt wird. Kläre das am besten, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Bei manchen Studiengängen musst du das Praktikum vorab genehmigen lassen.
Ziele und Vorteile eines Pflichtpraktikums
Das Pflichtpraktikum verbindet dein Studium mit der Arbeitswelt. Es verfolgt vor allem diese Ziele:
- Du wendest an, was du im Studium gelernt hast, und vertiefst es an echten Aufgaben.
- Du sammelst Berufserfahrung, die du später im Lebenslauf angeben kannst.
- Du prüfst, ob ein Beruf oder eine Branche zu dir passt.
- Du lernst Fachleute kennen und baust erste berufliche Kontakte auf.
- Du erlebst Arbeitsabläufe, Teamarbeit und die Anforderungen im Berufsalltag.
Im besten Fall arbeitest du an einem laufenden Projekt mit, statt nur zuzuschauen. Du merkst dann schnell, welche Inhalte aus Vorlesungen und Übungen im Betrieb gebraucht werden und wo dir noch Wissen fehlt. Das hilft dir, Schwerpunkte und Wahlmodule bewusster zu wählen. Auch für die Abschlussarbeit ist ein Praktikum nützlich: Viele Studierende finden dort ihr Thema oder schreiben die Arbeit später im selben Unternehmen.
Ein gut gelaufenes Praktikum erleichtert dir den Berufseinstieg. Betriebe kennen dich dann schon und haben gesehen, wie du arbeitest. Ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, in dem deine Aufgaben und deine Leistung beschrieben sind, kannst du jeder späteren Bewerbung beilegen. Frag gegen Ende des Praktikums aktiv danach, denn die reine Bescheinigung für die Hochschule enthält meist keine Bewertung.
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?
Der Unterschied ist rechtlich bedeutsam. Ein Pflichtpraktikum ist durch eine Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Deshalb gilt dafür der gesetzliche Mindestlohn nicht (§ 22 Mindestlohngesetz), und zwar unabhängig von der Dauer. Ein freiwilliges Praktikum machst du aus eigenem Antrieb. Dauert es studienbegleitend oder zur Orientierung vor dem Studium länger als drei Monate, hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Gesetzlich unfallversichert bist du in beiden Fällen, ohne selbst etwas abschließen zu müssen. Ein freiwilliges Praktikum wird für dein Studium nur dann angerechnet, wenn die Hochschule das ausdrücklich erlaubt.
Stellenangebote für ein Pflichtpraktikum finden
Praktikumsplätze für Studierende findest du auf Jobportalen, auf den Karriereseiten von Unternehmen, über das Praktikumsamt oder Aushänge deiner Hochschule und auf Messen. Viele Betriebe schreiben Pflichtpraktika gar nicht aus. Eine Initiativbewerbung lohnt sich deshalb, besonders bei kleineren Unternehmen und Einrichtungen in deiner Region.
Lege dir eine Liste mit Betrieben an, die dich interessieren. Notiere dazu die Kontaktdaten, die Ansprechperson, die Anforderungen an Praktikantinnen und Praktikanten, mögliche Zeiträume und den Stand deiner Bewerbung. So behältst du den Überblick, wenn du dich bei mehreren Stellen gleichzeitig bewirbst.
Bewirb dich früh. Viele Unternehmen vergeben nur wenige Plätze, und größere Betriebe planen ihre Praktika oft Monate im Voraus. Prüfe jedes Angebot genau: Passen die Aufgaben zu den Vorgaben deiner Praktikumsordnung? Stimmen Zeitraum und Dauer mit deinem Studienplan überein? Nur dann wird dir das Praktikum später auch angerechnet.
Bewerbung fürs Pflichtpraktikum
Eine vollständige Bewerbung besteht in der Regel aus Anschreiben, Lebenslauf und Nachweisen, etwa dem Abiturzeugnis, einer aktuellen Notenübersicht der Hochschule und gegebenenfalls Zeugnissen früherer Praktika oder Nebenjobs. Viele Betriebe nehmen Bewerbungen per E-Mail oder über ein Online-Formular an. Fasse die Unterlagen dann in einer einzigen PDF-Datei mit eindeutigem Dateinamen zusammen.
Das Bewerbungsanschreiben fürs Pflichtpraktikum
Das Bewerbungsanschreiben ist der erste Eindruck, den der Betrieb von dir bekommt. Schreib es für jedes Unternehmen neu und richte es, wenn möglich, an eine konkrete Ansprechperson. Nenne gleich zu Beginn, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, in welchem Studiengang und Semester du bist, wie lange das Praktikum dauern muss und in welchem Zeitraum du es machen möchtest. Erkläre dann, warum du gerade in diesem Betrieb arbeiten willst und welche Kenntnisse du mitbringst, etwa aus Lehrveranstaltungen, Projekten oder Nebenjobs. Was du lernen möchtest, darf ebenfalls hinein. Eine Seite reicht. Lass das Anschreiben vor dem Absenden von jemandem auf Fehler gegenlesen.
Der Lebenslauf
Der Lebenslauf zeigt deine Schul- und Studienstationen, bisherige Praktika und Jobs sowie Kenntnisse in Sprachen und Software. Gestalte ihn übersichtlich und tabellarisch, die neuesten Stationen stehen oben. Hebe hervor, was zum Praktikum passt: Für ein technisches Praktikum zählen etwa CAD- oder Programmierkenntnisse, für ein soziales Praktikum Erfahrungen aus Ehrenamt oder Jugendarbeit. Auch der Lebenslauf muss fehlerfrei sein.
Das Vorstellungsgespräch
Hat ein Betrieb Interesse, lädt er dich meist zu einem Gespräch ein, vor Ort, per Telefon oder per Video. Informiere dich vorher über das Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen und die Branche. Überlege dir, wie du deine Motivation in wenigen Sätzen erklärst. Bereite eigene Fragen vor, zum Beispiel zu deinen Aufgaben, zur Betreuung, zu den Arbeitszeiten und dazu, ob der Betrieb die Unterlagen für die Hochschule ausstellt. Tritt selbstbewusst und ehrlich auf. Niemand erwartet von dir, dass du schon alles kannst.
Plane für die gesamte Bewerbung genug Zeit ein und informiere dich früh über Fristen, sowohl bei den Unternehmen als auch bei deiner Hochschule, falls das Praktikum vorab genehmigt werden muss.
Gehalt im Pflichtpraktikum
Für ein Pflichtpraktikum im Studium hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Gehalt. Der Mindestlohn gilt nicht, und auch die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz greift nicht, weil das Praktikum Teil deines Studiums ist und keine Berufsausbildung im Sinne des BBiG. Manche Unternehmen zahlen trotzdem eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. Ob und wie viel, hängt vom Betrieb und von der Branche ab und ist reine Verhandlungssache, entweder als fester Monatsbetrag oder nach Stunden.
Frag am besten schon im Vorstellungsgespräch danach, spätestens bevor du den Vertrag unterschreibst. Die vereinbarte Summe sollte im Praktikumsvertrag stehen. Im Vordergrund steht beim Pflichtpraktikum die praktische Erfahrung. Eine Vergütung hilft dir aber bei den Lebenshaltungskosten, gerade wenn du für das Praktikum in eine andere Stadt ziehst. Wer BAföG bekommt, sollte eine Vergütung beim BAföG-Amt angeben, weil sie als Einkommen zählen kann.

Versicherung im Pflichtpraktikum
Die beiden wichtigsten Versicherungen im Pflichtpraktikum sind die Krankenversicherung und die Unfallversicherung. Machst du das vorgeschriebene Praktikum während deines Studiums, bist du darin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, auch wenn du eine Vergütung bekommst. Krankenversichert bist du dann weiter wie bisher als Studentin oder Student.
Bist du über deine Eltern familienversichert, bleibt das in der Regel bis zum 25. Geburtstag so, solange dein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Danach oder bei höherem Einkommen versicherst du dich in der studentischen Krankenversicherung. Das ist eine gesetzliche Krankenversicherung zu einem Beitrag für Studierende. Für Pflichtpraktika vor dem Studium oder nach dem Abschluss gelten andere Regeln. Frag in jedem Fall vor Beginn bei deiner Krankenkasse nach, was für dich gilt.
Gesetzlich unfallversichert bist du im Praktikum bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Zuständig ist meist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Praktikumsbetriebs. Je nachdem, wie das Praktikum organisiert ist, kann auch die Unfallkasse zuständig sein, über die deine Hochschule versichert ist. Du musst dafür nichts abschließen oder bezahlen. Eine private Unfallversicherung kann zusätzlich sinnvoll sein, ist aber keine Pflicht.
| Versicherung | Was im Pflichtpraktikum während des Studiums gilt |
|---|---|
| Krankenversicherung | Weiter über Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung |
| Pflege- und Arbeitslosenversicherung | Versicherungsfrei, auch bei Vergütung |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Automatisch, meist über den Praktikumsbetrieb, sonst über die Unfallkasse der Hochschule; für dich kostenlos |
| Private Unfallversicherung | Freiwillig, keine Pflicht |
Rechtliche Regelungen im Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist kein normales Arbeitsverhältnis, sondern Teil deines Studiums. Deshalb gelten nicht alle arbeitsrechtlichen Regeln. Was im Einzelnen gilt, sollte ein schriftlicher Praktikumsvertrag festhalten: Beginn und Dauer, tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, Aufgaben, Betreuungsperson, Vergütung, Urlaub und Kündigung.
Die Arbeitszeit richtet sich nach deiner Praktikumsordnung und dem Vertrag. Viele Pflichtpraktika finden in Vollzeit statt, damit die geforderte Zahl an Wochen zusammenkommt. Die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes darf der Betrieb nicht überschreiten, für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub hast du im Pflichtpraktikum während des Studiums in der Regel nicht. Unternehmen können freiwillig Urlaubstage gewähren. Das sollte im Vertrag stehen. Beachte, dass Fehltage dazu führen können, dass du die Mindestdauer nicht erreichst und nacharbeiten musst.
Ob und mit welcher Frist das Praktikum vorzeitig beendet werden kann, sollte ebenfalls im Vertrag stehen. Den Arbeitsschutz muss der Betrieb in jedem Fall einhalten: Er weist dich in Sicherheitsregeln ein und stellt nötige Schutzausrüstung. Gibt es Probleme, etwa weil du nur fachfremde Aufgaben bekommst, wende dich an dein Praktikumsamt oder die Praktikumsbeauftragten deiner Hochschule.
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Vertrag | Schriftlich mit Dauer, Arbeitszeit, Aufgaben, Vergütung und Urlaub |
| Arbeitszeit | Nach Praktikumsordnung und Vertrag, Grenzen des Arbeitszeitgesetzes |
| Urlaubsanspruch | In der Regel kein gesetzlicher Anspruch, freiwillige Vereinbarung möglich |
| Vorzeitiges Ende | Möglichkeiten und Fristen im Vertrag festlegen |
| Arbeitsschutz | Betrieb muss Sicherheitsunterweisung und Schutzmaßnahmen sicherstellen |
Pflichtpraktikum in Mecklenburg-Vorpommern
Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern studierst, ist dein erster Ansprechpartner das Praktikumsamt bzw. die Praktikumsbeauftragten deines Fachbereichs. Die Hochschulen in MV stellt durchstarten-in-mv.de im Bereich Hochschulen mit eigenen Profilen vor. Einen ersten Überblick über Unternehmen in deiner Region gibt dir der Azubi-Atlas mit Betrieben in MV. Er listet Ausbildungsbetriebe nach Landkreis, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Ob ein Betrieb auch Pflichtpraktika für Studierende anbietet, fragst du dort direkt an. Persönlich ins Gespräch kommen kannst du mit Unternehmen auf Ausbildungs- und Studienmessen in MV. Dort kannst du Betriebe ansprechen und fragen, ob sie Praktikumsplätze anbieten.
Häufige Fragen
Bekommt man für ein Pflichtpraktikum Geld?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, weil der Mindestlohn für Pflichtpraktika nicht gilt. Viele Betriebe zahlen trotzdem eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. Die Höhe ist Verhandlungssache und sollte im Praktikumsvertrag stehen.
Was gehört in das Bewerbungsanschreiben für ein Pflichtpraktikum?
Schreib gleich zu Beginn, dass es um ein Pflichtpraktikum geht, nenne Studiengang, Semester, geforderte Dauer und Wunschzeitraum. Danach folgen deine Motivation für genau diesen Betrieb und die Kenntnisse, die du mitbringst. Eine Seite reicht.
Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?
Das legt die Praktikumsordnung oder die Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs fest. Die Spanne reicht von wenigen Wochen bis zu einem ganzen Praxissemester. Prüf vor der Bewerbung, welche Dauer du nachweisen musst.
Hat man im Pflichtpraktikum Urlaub?
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht während eines Pflichtpraktikums im Studium in der Regel nicht. Betriebe können freiwillig freie Tage gewähren. Fehltage können dazu führen, dass du die vorgeschriebene Dauer nacharbeiten musst.
Bin ich im Pflichtpraktikum unfallversichert?
Ja, gesetzlich und auch auf dem direkten Arbeitsweg. Zuständig ist meist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Praktikumsbetriebs, je nach Organisation des Praktikums auch die Unfallkasse, über die deine Hochschule versichert ist. Du musst dafür nichts abschließen, eine private Unfallversicherung ist freiwillig.
