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Studienplatzklage: Der rechtliche Weg zum Wunschstudium

Dieser Text ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht das Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Wenn du konkret klagen willst, lass dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten.

Mit einer Studienplatzklage versuchst du nach einer Ablehnung, doch noch einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen. Du beantragst die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Das Verwaltungsgericht prüft dann, ob die Hochschule wirklich alle Plätze vergeben hat, die sie anbieten müsste. Das geht für verschiedene zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, der Ausgang ist aber offen.

Was steckt hinter einer Studienplatzklage?

Das Grundgesetz schützt in Artikel 12 die freie Wahl der Ausbildungsstätte. Daraus hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, dass Hochschulen ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten voll ausschöpfen müssen, wenn sie den Zugang zu einem Fach beschränken. Wie viele Plätze ein Studiengang hat, berechnet die Hochschule nach der Kapazitätsverordnung ihres Bundeslandes, unter anderem aus dem Lehrpersonal und dem Lehraufwand je Studierendem.

Bei einer Studienplatzklage geht es deshalb nicht um deine persönlichen Gründe, sondern um die Frage, ob diese Berechnung stimmt. Findet das Gericht Fehler, gibt es zusätzliche Plätze. Sie heißen „außerkapazitär“, weil sie über der offiziell festgesetzten Zahl liegen.

Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage beginnt mit einer regulären Bewerbung an der Universität oder Fachhochschule. Parallel stellst du bei der Hochschule einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Welche Fristen für diesen Antrag gelten, ist je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich geregelt; sie können auch ablaufen, bevor der Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid da ist. Darum solltest du dich früh beraten lassen, nicht erst nach der Ablehnung.

Lehnt die Hochschule ab, folgt der Weg zum Verwaltungsgericht. Meist ist das ein Eilverfahren: ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). So kann noch im laufenden Bewerbungszeitraum entschieden werden. Eine Klage im Hauptsacheverfahren ist zusätzlich möglich, dauert aber deutlich länger. Viele Bewerberinnen und Bewerber gehen gleichzeitig gegen mehrere Hochschulen vor, um ihre Chancen zu erhöhen. Das erhöht allerdings auch die Kosten.

Deckt das Gericht freie Plätze auf, entscheidet es, ob du einen außerkapazitären Studienplatz bekommst. Gibt es mehr Antragstellende als zusätzliche Plätze, muss unter ihnen ausgewählt werden, zum Beispiel per Los.

Der Weg zur Studienplatzklage führt über mehrere SchritteDer Weg zur Studienplatzklage führtüber mehrere SchritteSchritt 1Reguläre BewerbungFristgerecht im normalen Verfahren an derHochschule bewerbenSchritt 2Antrag außerkapazitärZulassung außerhalb der Kapazität bei derHochschule beantragenSchritt 3Eilantrag beim GerichtNach Ablehnung einstweilige Anordnung nach §123 VwGO beantragenSchritt 4Prüfung der KapazitätDas Gericht prüft, ob die Hochschule allePlätze vergeben hatSchritt 5EntscheidungAufgedeckte Plätze werden zugeteilt, zumBeispiel per LosQuelle: § 123 VwGO, Kapazitätsrecht der Länder
Vor Gericht läuft die Studienplatzklage meist als Eilverfahren, damit noch im Bewerbungszeitraum entschieden werden kann.

Voraussetzungen und Chancen einer Studienplatzklage

Du brauchst eine Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang, also zum Beispiel die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. In der Regel musst du dich außerdem fristgerecht im normalen Verfahren beworben haben. Viele Fächer sind örtlich zulassungsbeschränkt. Der Numerus clausus (NC) ist dabei keine vorab festgelegte Mindestnote. Er ergibt sich erst aus der Note der zuletzt zugelassenen Person und kann sich deshalb von Semester zu Semester ändern.

Die Chancen hängen von mehreren Punkten ab:

  • wie viele Plätze die Hochschule festgesetzt hat und ob ihre Berechnung angreifbar ist,
  • wie viele andere ebenfalls klagen und sich die aufgedeckten Plätze teilen,
  • ob du alle Fristen bei Hochschule und Gericht eingehalten hast,
  • wie viele Hochschulen du in das Verfahren einbeziehst.

Bei sehr gefragten Fächern wie Medizin oder Psychologie klagen oft viele Bewerberinnen und Bewerber. Die wenigen zusätzlichen Plätze verteilen sich dann auf viele Antragstellende. Bei weniger nachgefragten Studiengängen sind die Aussichten in der Regel besser. Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es nie, die Entscheidung trifft das Verwaltungsgericht.

Kosten und Risiken einer Studienplatzklage

Die Kosten setzen sich vor allem aus dem Anwaltshonorar und den Gerichtskosten zusammen. Weil für jede Hochschule ein eigenes Verfahren läuft, steigen sie mit der Zahl der verklagten Hochschulen. Lass dir vorab eine schriftliche Kostenaufstellung geben oder schließe eine Honorarvereinbarung ab.

Das größte Risiko: Du verlierst das Verfahren und trägst die Kosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Studienplatzklagen oft nicht. Prüfe also die Bedingungen einer bestehenden Versicherung, bevor du dich darauf verlässt. Außerdem kostet ein Verfahren Zeit. Eine Entscheidung kann sich bis in das laufende Semester ziehen, und du solltest einen Plan B haben, zum Beispiel einen anderen Studiengang, eine Ausbildung oder eine Bewerbung im nächsten Semester.

Studienplatzklage Kosten und Risiken
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Vorteile und Nachteile einer Studienplatzklage

Vorteile Nachteile
Chance auf den Wunschstudienplatz trotz Ablehnung Kosten für Anwalt und Gericht, höher bei mehreren Hochschulen
Unabhängig von der Abiturnote, wenn Plätze verlost werden Risiko, das Verfahren zu verlieren und die Kosten selbst zu tragen
Überprüfung, ob die Hochschule ihre Kapazität ausschöpft Keine Garantie auf einen Platz, ungewisse Dauer

Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern

Auch für zulassungsbeschränkte Studiengänge an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kannst du eine Studienplatzklage in Betracht ziehen. Welche Studiengänge dort zulassungsbeschränkt sind und welche Fristen für einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gelten, erfährst du direkt bei der jeweiligen Hochschule. Die Studienberatung dort hilft dir auch bei der Frage, ob es Alternativen wie Nachrückverfahren oder einen verwandten Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung gibt. Einen Überblick über die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Profilen findest du auf dem Portal. Wann und wo du dich persönlich informieren kannst, zeigen die Termine der Studienmessen in MV.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Studienplatzklage einen Anwalt?

Vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang, du könntest den Antrag also selbst stellen. Wegen der kurzen Fristen und der komplizierten Kapazitätsberechnung arbeiten die meisten trotzdem mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Erst für eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.

Kann ich Medizin einklagen?

Grundsätzlich ja, auch in Medizin sind Studienplatzklagen möglich. Weil dort sehr viele klagen, teilen sich viele Antragstellende die wenigen zusätzlichen Plätze. Die Aussichten sind deshalb unsicher, und die Kosten steigen, wenn du mehrere Hochschulen einbeziehst.

Spielt meine Abiturnote bei der Klage eine Rolle?

Für die reguläre Zulassung zählt sie. Im außerkapazitären Verfahren kann sie eine geringere Rolle spielen: Werden die aufgedeckten Plätze verlost, entscheidet das Los statt der Note. Du musst aber die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen.

Wann muss ich mich um die Studienplatzklage kümmern?

Am besten parallel zur regulären Bewerbung. Die Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung nennt dir die jeweilige Hochschule, sie unterscheidet sich je nach Bundesland. Notiere sie dir zusammen mit der Bewerbungsfrist, damit du keine der beiden verpasst.

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