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Studiengebühren in Deutschland

Für ein Erststudium an einer staatlichen Hochschule zahlst du in Deutschland keine allgemeinen Studiengebühren. Kostenlos ist das Studium trotzdem nicht. Jedes Semester wird ein Semesterbeitrag fällig, und in bestimmten Fällen verlangen Hochschulen Gebühren: etwa im Zweitstudium, bei sehr langer Studiendauer oder von Studierenden aus Staaten außerhalb der EU. Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest.

Allgemeine Studiengebühren

Ab 2006 haben mehrere Bundesländer allgemeine Studiengebühren für alle Studierenden eingeführt. Nach Protesten und Regierungswechseln haben alle diese Länder sie wieder abgeschafft. Als letztes Land hat Niedersachsen die allgemeinen Gebühren 2014 gestrichen.

Heute gilt bundesweit: Für das Erststudium fallen an staatlichen Hochschulen keine allgemeinen Studiengebühren an. Gemeint ist dein erster Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang. Auch ein konsekutiver Master, der direkt auf deinem Bachelor aufbaut, ist in der Regel gebührenfrei. Private Hochschulen sind von dieser Regel nicht erfasst. Sie finanzieren sich über Studiengebühren, deren Höhe sie selbst festlegen.

Wann trotzdem Studiengebühren anfallen

Ob du zahlen musst, regeln das Hochschulgesetz deines Bundeslandes und die Gebührenordnung deiner Hochschule. Gebühren kommen vor allem in vier Fällen vor:

  • Zweitstudium: Du hast bereits ein Studium abgeschlossen und schreibst dich für ein weiteres ein, das nicht konsekutiv darauf aufbaut. Einige Länder, etwa Baden-Württemberg, verlangen dafür Gebühren.
  • Langzeitstudium: Du studierst deutlich länger als die Regelstudienzeit.
  • Internationale Studierende: Einzelne Länder erheben Gebühren von Studierenden aus Staaten außerhalb von EU und Europäischem Wirtschaftsraum.
  • Weiterbildung: Für weiterbildende Studiengänge und viele Angebote für ein berufsbegleitendes Studium verlangen Hochschulen Gebühren oder Entgelte.
Wann Studiengebühren in Deutschland anfallen könnenWann Studiengebühren in Deutschlandanfallen könnenMeist gebührenfreiGebühren möglichStudienartErststudium,konsekutiver MasterZweitstudium,WeiterbildungStudiendauerbis Regelstudienzeit +Pufferlänger, je nachBundeslandHerkunftDeutschland, EU, EWRaußerhalb EU/EWR, z.B. BWQuelle: Hochschulgesetze der Länder
Das Erststudium an staatlichen Hochschulen ist gebührenfrei, Ausnahmen regelt jedes Bundesland selbst.

Gebühren für Langzeitstudierende und Studienkonten

Einige Bundesländer erheben Gebühren, wenn du die Regelstudienzeit deutlich überschreitest. Meist bleibt dir ein Puffer von einigen Semestern, bevor die Gebühr pro Semester fällig wird. Die Länder wollen so erreichen, dass Studierende zügig abschließen und Studienplätze wieder frei werden.

Ein verwandtes Modell sind Studienkonten. Dabei bekommst du ein Guthaben an gebührenfreien Semestern. Ist es aufgebraucht, zahlst du für jedes weitere Semester. Einige Länder haben solche Konten eingeführt und später wieder abgeschafft. Welche Regelung heute gilt, liest du deshalb am besten direkt im Hochschulgesetz deines Landes oder auf der Website deiner Hochschule nach.

Wer aus nachvollziehbaren Gründen länger studiert, muss nicht in jedem Fall zahlen. Häufige Gründe für eine Befreiung von Studiengebühren sind die Betreuung eigener Kinder, eine längere Krankheit oder eine Behinderung. Die Befreiung bekommst du nicht automatisch. Du musst sie bei der Hochschule beantragen, und dafür gelten Fristen.

Gebühren für Langzeitstudierende und Studienkonten
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Studiengebühren in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat 2007 allgemeine Studiengebühren eingeführt. Die grün-rote Landesregierung hat sie 2012 wieder abgeschafft. Für das Erststudium zahlst du dort seitdem keine Studiengebühren.

Zwei Ausnahmen gibt es aber. Seit dem Wintersemester 2017/18 zahlen internationale Studierende aus Staaten außerhalb von EU und EWR Gebühren pro Semester. Für bestimmte Gruppen gelten dabei Ausnahmen. Außerdem fallen Gebühren für ein Zweitstudium an. Die aktuellen Beträge und Ausnahmeregeln nennen die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Stand kann sich ändern.

Studiengebühren in Bayern

Bayern hat die allgemeinen Studiengebühren nach einem Volksbegehren zum Wintersemester 2013/14 abgeschafft. Das Erststudium ist dort an staatlichen Hochschulen gebührenfrei.

Seit dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz dürfen Hochschulen Gebühren von Studierenden aus Staaten außerhalb der EU verlangen. Ob und in welcher Höhe sie das tun, entscheidet jede Hochschule selbst. Für weiterbildende und viele berufsbegleitende Studiengänge fallen auch in Bayern Gebühren an. Die genauen Beträge erfährst du bei der jeweiligen Hochschule.

Semesterbeitrag und weitere Kosten des Studiums

Den Semesterbeitrag zahlst du an jeder staatlichen Hochschule, auch wenn das Studium gebührenfrei ist. Er ist keine Studiengebühr. Mit dem Beitrag finanzierst du das Studierendenwerk und die Studierendenschaft. Oft ist auch ein Semesterticket für Bus und Bahn darin enthalten, in manchen Ländern zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag. Ohne Zahlung kannst du dich nicht einschreiben oder zurückmelden. Die aktuelle Höhe steht bei deiner Hochschule. Der Stand kann sich ändern.

Die größten Ausgaben im Studium sind meist nicht die Gebühren, sondern deine Lebenshaltungskosten. Dazu gehören Miete, Essen, Krankenversicherung und Lernmaterial. Plane diese Kosten früh ein. Ein wichtiger Baustein der Finanzierung ist das BAföG. Es wird für Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Dazu kommen Stipendien fürs Studium, Studienkredite und Nebenjobs. Bei einem Kredit solltest du vorher genau prüfen, wann und in welcher Höhe du ihn zurückzahlen musst.

Studieren in Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt: Welche Beiträge und möglichen Gebühren auf dich zukommen, erfährst du verbindlich bei deiner Hochschule. Bevor du dich einschreibst, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Website deiner Wunschhochschule. Dort findest du die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags und Angaben dazu, ob für ein Zweitstudium, ein Langzeitstudium oder ein Weiterbildungsangebot Gebühren anfallen. Der Stand kann sich ändern. Welche Hochschulen es in MV gibt und wo du passende Studiengänge findest, zeigen dir die Hochschulprofile in Mecklenburg-Vorpommern. Wann und wo Ausbildungs- und Studienmessen in MV stattfinden, steht in der Terminübersicht für Studienmessen.

Häufige Fragen

Sind Studiengebühren in Deutschland abgeschafft?

Allgemeine Studiengebühren für das Erststudium gibt es an staatlichen Hochschulen in keinem Bundesland mehr. Gebühren können aber für ein Zweitstudium, ein Langzeitstudium, Weiterbildungsstudiengänge oder internationale Studierende anfallen. Private Hochschulen verlangen grundsätzlich Studiengebühren.

Ist der Semesterbeitrag eine Studiengebühr?

Nein. Der Semesterbeitrag finanziert Studierendenwerk und Studierendenschaft und enthält oft ein Semesterticket. Du zahlst ihn jedes Semester, sonst ist keine Einschreibung oder Rückmeldung möglich.

Kostet ein Masterstudium Gebühren?

Ein konsekutiver Master, der direkt auf deinem Bachelor aufbaut, ist an staatlichen Hochschulen in der Regel gebührenfrei. Weiterbildende Master, die meist Berufserfahrung voraussetzen, kosten dagegen fast immer Gebühren.

Was passiert, wenn ich länger als die Regelstudienzeit studiere?

Das hängt vom Bundesland ab. Manche Länder verlangen nach einem Puffer von einigen Semestern Langzeitstudiengebühren, andere nicht. Wenn du wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Behinderung länger brauchst, kannst du oft eine Befreiung beantragen.

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