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Zulassungsbescheid – Alles, was Sie wissen müssen

Ein Zulassungsbescheid bestätigt dir schriftlich, dass du einen Studienplatz an einer Hochschule bekommen hast. Gibt es in einem Studiengang mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, erhalten manche von ihnen stattdessen einen Ablehnungsbescheid. Bewirbst du dich über das Portal Hochschulstart, findest du deinen Bescheid in deinem Benutzerkonto dort. Bei Studiengängen, die nicht über Hochschulstart vergeben werden, schickt dir die Hochschule den Bescheid selbst.

Wann bekommst du einen Bescheid von Hochschulstart?

Über Hochschulstart laufen zwei Verfahren. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) gilt für viele örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das zentrale Vergabeverfahren gilt für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Im DoSV legst du mehrere Studienwünsche an und bringst sie in eine Reihenfolge. Diese Priorität entscheidet später darüber, welchen Bescheid du für welchen Studienwunsch bekommst.

Ob du einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst, hängt von deiner Auswahl und den freien Plätzen ab:

  • Einen Zulassungsbescheid bekommst du, wenn du für einen deiner Studienwünsche ausgewählt wurdest und es noch verfügbare Studienplätze gibt.
  • Nimmst du ein Zulassungsangebot selbst an, bekommst du nur für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid.
  • Es kann auch sein, dass du für einen nachrangigen Studienwunsch ausgewählt und automatisch zugelassen wirst. Für deine vorrangigen Studienwünsche erhältst du dann Ablehnungsbescheide.
  • Wurdest du für keinen deiner Studienwünsche ausgewählt, bekommst du Ablehnungsbescheide.

Die folgende Tabelle zeigt ein Beispiel: Eine Bewerberin hat drei Studienwünsche angelegt und kein Angebot selbst angenommen. Für ihren dritten Wunsch wird sie automatisch zugelassen. Für die beiden Wünsche, die sie davor eingeordnet hatte, erhält sie Ablehnungsbescheide.

Studienwunsch (Priorität) Ergebnis Bescheid
Studienwunsch 1 nicht ausgewählt Ablehnungsbescheid
Studienwunsch 2 nicht ausgewählt Ablehnungsbescheid
Studienwunsch 3 automatisch zugelassen Zulassungsbescheid

Wie viele Plätze es gibt und wie stark die Konkurrenz ist, unterscheidet sich von Semester zu Semester. Die Auswahlkriterien legen Hochschule und Studiengang fest, etwa die Abiturnote, Tests oder weitere Leistungen. Lies deshalb vor der Bewerbung die Auswahlregeln deiner Wunschhochschule.

Der Weg vom Antrag bis zum Studienplatz läuft im DoSV in festen Schritten ab. Zuerst bewirbst du dich mit deinen Studienwünschen. In der Koordinierungsphase erhältst du Zulassungsangebote. Danach werden die Bescheide versandt und freie Plätze im Nachrückverfahren vergeben. Zum Schluss schreibst du dich innerhalb der Frist aus dem Bescheid ein.

Vom Studienwunsch zum Studienplatz in fünf SchrittenVom Studienwunsch zum Studienplatzin fünf SchrittenSchritt 1BewerbungStudienwünsche bei Hochschulstart anlegenund nach Priorität ordnenSchritt 2KoordinierungsphaseZulassungsangebote prüfen und einesannehmenSchritt 3BescheideZulassungs- oder Ablehnungsbescheid imBenutzerkontoSchritt 4NachrückenFreie Plätze über Koordiniertes Nachrückenoder HochschulenSchritt 5EinschreibungInnerhalb der Frist aus demZulassungsbescheid einschreibenQuelle: Hochschulstart, Ablauf des DoSV
Im Dialogorientierten Serviceverfahren folgen Bewerbung, Angebote, Bescheide, Nachrücken und Einschreibung aufeinander.

Besonderheiten bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin bewirbst du dich nicht bei einzelnen Hochschulen. Du bewirbst dich über Hochschulstart für einen Studiengang. Dabei kannst du mehrere Studienorte angeben, an denen das Fach angeboten wird, und sie in eine Reihenfolge bringen.

Für jeden Studienort, den du angegeben hast, kannst du einen eigenen Bescheid erhalten. Wirst du an keinem Studienort zugelassen, bekommst du für jeden einen Ablehnungsbescheid. Wer sich an mehreren Orten beworben hat, erhält also unter Umständen mehrere Ablehnungen auf einmal.

Wirst du für einen nachrangigen Studienort ausgewählt und automatisch zugelassen, bekommst du für diesen Ort den Zulassungsbescheid. Für die Studienorte, die du davor eingeordnet hattest und an denen es nicht geklappt hat, erhältst du Ablehnungsbescheide.

Studienort (Reihenfolge) Status
Studienort A Ablehnung
Studienort B Ablehnung
Studienort C Zulassung

Der Zulassungsbescheid gilt also immer für einen bestimmten Studienort, nicht für alle, die du angegeben hast. Prüfe genau, für welchen Ort deine Zulassung ausgestellt ist. Plane Umzug, Wohnung und Fristen dann für genau diese Hochschule.

Was steht im Zulassungsbescheid?

Im Zulassungsbescheid stehen der Studiengang, die Hochschule, der Studienbeginn und die Frist, bis zu der du dich einschreiben musst. Dazu kommen Angaben zu deiner Platzierung in der Rangliste des Auswahlverfahrens. Hochschulstart erläutert die einzelnen Einträge in einem Musterbescheid, damit du sie richtig lesen kannst. Welche Einträge dein Bescheid im Einzelnen enthält, kann je nach Verfahren unterschiedlich sein.

Aus Rang, Grenzrang und Punktzahl kannst du ablesen, wie weit du von der Grenze entfernt warst, bis zu der Bewerberinnen und Bewerber noch zugelassen wurden. Das hilft dir auch, wenn du dich später erneut bewirbst und deine Chancen einschätzen willst.

Zulassungsbescheid
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)
Eintrag Erläuterung
Rang deine Platzierung in der Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber
Grenzrang Rang der letzten zugelassenen Bewerberin oder des letzten zugelassenen Bewerbers
Punktzahl Wert, den du im jeweiligen Auswahlverfahren erreicht hast
Losnummer entscheidet über die Reihenfolge, wenn mehrere Bewerbungen denselben Rang haben

Lies den Bescheid vollständig und prüfe, ob Name, Studiengang, Abschluss und Hochschule stimmen. Hast du Fragen zu einzelnen Angaben, wende dich an Hochschulstart oder an deine Hochschule.

Zulassungsbescheid: Bedeutung für deinen Studienstart

Die Bedeutung des Zulassungsbescheids liegt vor allem darin, dass er die offizielle Bestätigung deines Studienplatzes ist. Ohne ihn kannst du dich in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht einschreiben. Er nennt dir außerdem den Beginn deines Studiums. So kannst du Umzug, Wohnungssuche und Finanzierung rechtzeitig planen.

Für internationale Studierende hat der Bescheid noch eine weitere Aufgabe: Er kann als Nachweis im Visumverfahren dienen. Welche Unterlagen die Auslandsvertretung genau verlangt, erfährst du dort.

Diese Angaben solltest du im Bescheid sofort heraussuchen:

  • Bestätigung des Studienplatzes (Studiengang, Abschluss, Hochschule, gegebenenfalls Studienort)
  • Studienbeginn
  • Frist für die Einschreibung
  • erforderliche Unterlagen für die Einschreibung

Lege dir die geforderten Dokumente früh bereit. Fehlt kurz vor Ablauf der Frist ein Zeugnis oder ein Nachweis, kann das die Einschreibung verzögern. Im schlimmsten Fall kostet es dich den Platz.

Was musst du nach Erhalt des Zulassungsbescheids tun?

Mit dem Bescheid allein bist du noch nicht eingeschrieben. Folgende Schritte musst du innerhalb der Fristen erledigen, die im Bescheid stehen:

  1. Einschreibung beantragen: Schreib dich innerhalb der angegebenen Frist ein und folge dem Verfahren deiner Hochschule, meist über ein Online-Portal. Verlangt die Hochschule eine Kopie oder einen Ausdruck des Zulassungsbescheids, leg ihn bei.
  2. Zahlungsfristen beachten: Zahle den Semesterbeitrag bis zum genannten Termin. Die aktuelle Höhe nennt deine Hochschule; Beträge und Fristen können sich ändern. Geht das Geld zu spät ein, kann die Einschreibung scheitern.
  3. Unterlagen einreichen: Reiche alle Unterlagen ein, die der Bescheid oder die Hochschule nennt, etwa dein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung. Deine Krankenversicherung weist du nicht mehr mit einem Papiernachweis nach. Du beantragst bei deiner Krankenkasse, dass sie die Meldung elektronisch an die Hochschule schickt.

Hast du alles fristgerecht erledigt, bekommst du in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung und deine Zugangsdaten für die Hochschule. Plane für die Einschreibung an der Hochschule genug Zeit ein, vor allem wenn Unterlagen erst beglaubigt oder angefordert werden müssen.

Checkliste nach dem Zulassungsbescheid

  • Einschreibung innerhalb der Frist beantragen
  • Semesterbeitrag rechtzeitig überweisen
  • Unterlagen laut Bescheid vollständig einreichen
  • elektronische Meldung der Krankenkasse anstoßen

Was passiert, wenn du einen Ablehnungsbescheid bekommst?

Ein Ablehnungsbescheid heißt nicht automatisch, dass du in diesem Semester keinen Platz mehr bekommst. Nach dem Ende der Koordinierungsphase können noch freie Studienplätze vergeben werden. Das geschieht entweder über Maßnahmen der Hochschulen selbst oder über das Koordinierte Nachrücken von Hochschulstart.

Beim Koordinierten Nachrücken bieten Hochschulen Plätze an, die nicht besetzt wurden, etwa weil Zugelassene sich nicht eingeschrieben haben. Bekommst du in diesem Nachrückverfahren keinen Platz, erhältst du keinen weiteren Ablehnungsbescheid.

Chancen auf Zulassung nach einem Ablehnungsbescheid

Wie gut deine Chancen nach einer Ablehnung stehen, hängt davon ab, wie viele Plätze frei bleiben und wie viele andere ebenfalls nachrücken wollen. Das ist je nach Studiengang und Hochschule sehr unterschiedlich. Informiere dich deshalb direkt bei deiner Wunschhochschule, welche Nachrück- oder Restplatzverfahren sie anbietet und welche Fristen dafür gelten.

Weitere Wege zum Studienplatz:

  • Sonderquoten: Für bestimmte Gruppen, zum Beispiel bei Härtefällen, gibt es eigene Quoten mit eigenen Regeln.
  • Andere Hochschule oder anderer Studiengang: Viele Fächer gibt es an mehreren Hochschulen, teils ohne Zulassungsbeschränkung.
  • Neue Bewerbung: Du kannst dich zum nächsten Semester erneut bewerben, sofern der Studiengang dann einen Studienbeginn anbietet.

Auf Wartesemester solltest du nicht setzen. In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es keine Wartezeitquote mehr. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen regeln das Länder und Hochschulen unterschiedlich.

Studieren in Mecklenburg-Vorpommern: Bescheid und Einschreibung

Willst du in Mecklenburg-Vorpommern studieren, kläre zuerst, wie dein Wunschstudiengang vergeben wird. Ob er über Hochschulstart läuft oder du dich direkt bewirbst, erfährst du bei der jeweiligen Hochschule. Welche Hochschulen es im Land gibt und welche Studiengänge sie anbieten, zeigen die Profile der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Fragen zu deinem Bescheid, zu Fristen und Unterlagen beantworten Hochschulstart oder deine Hochschule. Persönlich nachfragen kannst du auch auf Ausbildungs- und Studienmessen im Land. Die nächsten Studienmessen in MV findest du in unserem Terminkalender.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Zulassungsbescheid Zeit für die Einschreibung?

Die Frist steht in deinem Bescheid und ist von Hochschule zu Hochschule verschieden. Oft bleiben nur wenige Tage oder Wochen. Versäumst du sie, kann dein Platz an jemand anderen gehen.

Wo finde ich meinen Bescheid von Hochschulstart?

Bewirbst du dich über Hochschulstart, findest du dein Ergebnis in deinem Benutzerkonto im Bewerbungsportal. Dort kannst du den Bescheid abrufen und speichern. Bewirbst du dich direkt bei einer Hochschule, informiert sie dich auf ihrem eigenen Weg.

Kann ich nach einem Ablehnungsbescheid noch nachrücken?

Ja, das ist möglich. Nach der Koordinierungsphase werden freie Plätze über das Koordinierte Nachrücken oder über Verfahren der Hochschulen vergeben. Ob und wann das passiert, hängt vom Studiengang ab.

Bin ich mit dem Zulassungsbescheid schon eingeschrieben?

Nein. Der Bescheid bestätigt nur, dass du einen Platz bekommen hast. Eingeschrieben bist du erst, wenn du den Antrag gestellt, die Unterlagen eingereicht und den Semesterbeitrag gezahlt hast.

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