durchstarten in MV
Menü

Einschreibung

Mit der Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, wirst du offiziell Studentin oder Student einer Hochschule. Sie folgt auf die Zulassung. Erst wenn du einen Studienplatz hast oder dein Studiengang zulassungsfrei ist, kannst du dich einschreiben. Hier steht, welche Unterlagen du brauchst, wie der Ablauf aussieht und worauf du bei den Fristen achten musst.

Was ist die Einschreibung?

Bei der Einschreibung meldest du dich verbindlich an der Hochschule an, die dir einen Studienplatz angeboten hat. Grundlage ist der Zulassungsbescheid. Darin steht, bis wann du dich einschreiben musst und welche Unterlagen die Hochschule verlangt. Versäumst du diese Frist, kann der Studienplatz verfallen und an andere Bewerberinnen und Bewerber gehen. Bei zulassungsfreien Studiengängen ohne Numerus clausus gibt es keinen Zulassungsbescheid. Dann schreibst du dich innerhalb der Einschreibfrist direkt ein.

Mit der Einschreibung wirst du Mitglied der Hochschule. Du darfst Lehrveranstaltungen besuchen, Prüfungen ablegen und die Einrichtungen der Hochschule nutzen. Die Hochschule erfasst dich in ihrer Studierendenverwaltung. Diese Daten fließen auch in die amtliche Hochschulstatistik ein.

Unterlagen für die Einschreibung

Welche Unterlagen genau gefordert sind, legt jede Hochschule selbst fest. Meist gehören dazu:

  • Personalausweis oder Reisepass als Nachweis deiner Identität
  • Zulassungsbescheid, wenn dein Studiengang zulassungsbeschränkt ist
  • Hochschulzugangsberechtigung, etwa das Abiturzeugnis oder das Zeugnis der Fachhochschulreife, oft als beglaubigte Kopie
  • Krankenversicherungsnachweis, den deine Krankenkasse heute elektronisch übermittelt
  • Nachweis über den gezahlten Semesterbeitrag, die aktuelle Höhe nennt die Hochschule

Stell die Unterlagen zusammen, sobald der Zulassungsbescheid da ist. Wenn ein Dokument fehlt, frag beim Studierendensekretariat nach, ob du es nachreichen kannst.

Checkliste: Woher bekommst du welche Unterlage?

Unterlage Woher?
Personalausweis oder Reisepass Bürgeramt deiner Gemeinde oder Stadt
Zulassungsbescheid Hochschule oder Bewerbungsportal
Hochschulzugangsberechtigung deine Schule, Beglaubigung zum Beispiel beim Bürgeramt
Krankenversicherungsnachweis deine Krankenkasse, elektronische Meldung an die Hochschule
Semesterbeitrag Überweisung an die Hochschule, Betrag laut Hochschule

Krankenversicherungsnachweis bei der Einschreibung

Studierende müssen krankenversichert sein, sonst kann die Hochschule sie nicht einschreiben. Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel über die Familienversicherung deiner Eltern abgesichert, wenn sie gesetzlich versichert sind. Danach versicherst du dich selbst als Studentin oder Student.

Seit 2022 gibt es keine Bescheinigung auf Papier mehr. Deine Krankenkasse meldet deinen Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule. Dafür nennst du der Kasse die Absendernummer deiner Hochschule. Diese Nummer steht meist auf der Website der Hochschule oder im Bewerbungsportal. Wenn du privat versichert bist, brauchst du eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Die bekommst du bei einer gesetzlichen Krankenkasse, und diese meldet die Befreiung ebenfalls elektronisch an die Hochschule. Kümmere dich früh darum, denn ohne die Meldung bleibt deine Einschreibung unvollständig.

Besondere Anforderungen bei medizinischen Studiengängen

Masernschutz

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es verlangt einen Nachweis über Impfung oder Immunität von Menschen, die in Kitas oder Schulen betreut werden oder dort tätig sind. Dasselbe gilt für Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Hochschulen gehören nicht zu diesen Einrichtungen. Für die meisten Studiengänge brauchst du deshalb keinen Masernnachweis.

Anders ist es in Studiengängen mit Praxisphasen in Kliniken und Arztpraxen, etwa in Human- oder Zahnmedizin. Ob du den Nachweis schon bei der Einschreibung oder erst vor der ersten Praxisphase vorlegen musst, regelt deine Hochschule. Als Nachweis gelten der Impfpass oder ein ärztliches Zeugnis. Der Schutz dient dir selbst, deinen Kommilitoninnen und Kommilitonen und vor allem den Patientinnen und Patienten, mit denen du im Studium in Kontakt kommst.

Einschreibung
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Weitere Nachweise

Für medizinische Studiengänge können weitere Nachweise hinzukommen. Die Hochschule oder die Kliniken, in denen die Praktika stattfinden, können zum Beispiel einen Impfschutz gegen Hepatitis B verlangen. Auch ein Schutz gegen Mumps und Röteln kann gefordert sein. Ob zusätzlich ein ärztliches Attest oder eine betriebsärztliche Untersuchung nötig ist, regelt jede Hochschule selbst. Das gilt auch für den Zeitpunkt, an dem du diese Nachweise vorlegen musst. Schau deshalb früh in die Einschreibungsinfos deiner Hochschule. Die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B besteht zum Beispiel aus mehreren Impfterminen über mehrere Monate.

Nachweis Worum es geht Wann vorzulegen
Masernschutz Impfpass oder ärztliches Zeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz je nach Hochschule bei der Einschreibung oder vor der ersten Praxisphase
Hepatitis-B-Impfung Schutz bei möglichem Kontakt mit Blut laut Vorgaben der Hochschule oder Klinik
Ärztliche Atteste oder Untersuchungen nur, wenn die Hochschule sie verlangt laut Vorgaben der Hochschule

Ablauf der Einschreibung

Wie die Einschreibung abläuft, bestimmt jede Hochschule selbst. Viele Hochschulen schreiben inzwischen online ein. Dann füllst du im Bewerbungs- oder Studierendenportal einen Antrag aus und lädst deine Dokumente hoch. Unterschriebene Formulare oder beglaubigte Kopien schickst du meist zusätzlich per Post. Andere Hochschulen geben dir einen Termin im Studierendensekretariat. Bring dann deinen Personalausweis und alle Originale mit. Plan außerdem Wartezeit ein, vor allem kurz vor Semesterbeginn.

  1. Du erhältst den Zulassungsbescheid. In zulassungsfreien Fächern entfällt dieser Schritt.
  2. Du stellst innerhalb der Frist den Antrag auf Einschreibung.
  3. Deine Krankenkasse meldet deinen Versicherungsstatus an die Hochschule.
  4. Du überweist den Semesterbeitrag.
  5. Die Hochschule schreibt dich ein. Du erhältst Immatrikulationsbescheinigung und Studierendenausweis.
In fünf Schritten von der Zulassung zur ImmatrikulationIn fünf Schritten von der Zulassung zurImmatrikulationSchritt 1Zulassung erhaltenZulassungsbescheid kommt, beizulassungsfreien Fächern entfällt erSchritt 2Antrag stellenEinschreibung innerhalb der Frist online odervor Ort beantragenSchritt 3Krankenkasse meldetVersicherungsstatus geht elektronisch an dieHochschuleSchritt 4Semesterbeitrag zahlenBetrag laut Hochschule überweisenSchritt 5ImmatrikuliertImmatrikulationsbescheinigung undStudierendenausweisQuelle: Allgemeines Einschreibeverfahren, § 199aSGB V
Die Einschreibung läuft meist in fünf Schritten ab, Details regelt jede Hochschule.

Nach der Einschreibung meldest du dich jedes Semester zurück. Meist geschieht das, indem du den Semesterbeitrag fristgerecht zahlst. Verpasst du die Rückmeldung, kann die Hochschule dich exmatrikulieren. Fristen und Beträge stehen bei deiner Hochschule, der Stand kann sich ändern.

Was dir die Einschreibung ermöglicht

Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Als eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student besuchst du Vorlesungen, Seminare und Übungen. Du meldest dich zu Prüfungen an. Wenn du alle Prüfungen deines Studiengangs bestehst, erwirbst du einen akademischen Grad, zum Beispiel einen Bachelor.

Einrichtungen der Hochschule

Du kannst die Hochschulbibliothek nutzen, um dort Fachliteratur auszuleihen und zu lernen. Dazu kommen der Hochschulsport und die Mensa, in der Studierende günstiger essen als Gäste. Viele Hochschulen bieten außerdem einen Career Service an. Dort bekommst du Unterstützung bei Praktikumssuche, Bewerbung und Berufseinstieg.

Ermäßigungen und Bescheinigungen

Mit dem Studierendenausweis bekommst du bei vielen Theatern, Museen und Konzertveranstaltern ermäßigte Tickets. Die Immatrikulationsbescheinigung brauchst du außerdem für Behörden und Versicherungen. Du legst sie zum Beispiel für das Kindergeld, für einen BAföG-Antrag oder bei der Krankenkasse vor.

Einschreibung in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern studieren willst, schau für Fristen, Unterlagen und Ablauf in deinen Zulassungsbescheid und auf die Website deiner Hochschule. Einen Überblick über die Hochschulen im Land gibt dir die Seite Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dort findest du Profile mit den wichtigsten Informationen. Wenn du noch überlegst, was und wo du studieren willst, kann eine Studienmesse helfen. Dort sprichst du Hochschulen direkt an und klärst Fragen zu Bewerbung und Einschreibung. Die aktuellen Termine für Ausbildungs- und Studienmessen stehen auf durchstarten-in-mv.de.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?

Mit der Bewerbung beantragst du einen Studienplatz. Mit der Einschreibung nimmst du ihn an und wirst Mitglied der Hochschule. Dazwischen liegt in zulassungsbeschränkten Fächern der Zulassungsbescheid.

Was passiert, wenn ich die Einschreibefrist verpasse?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann dein Studienplatz dann verfallen und neu vergeben werden. Melde dich sofort beim Studierendensekretariat, wenn du absehen kannst, dass du die Frist nicht schaffst. Ob eine Verlängerung möglich ist, entscheidet die Hochschule.

Kann ich mich einschreiben, wenn ich noch nicht 18 bin?

Ja. Weil du noch nicht voll geschäftsfähig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten in der Regel zustimmen. Meist unterschreiben sie dafür den Einschreibungsantrag mit. Welche Formulare deine Hochschule dafür nutzt, steht in ihren Einschreibungsinfos.

Was kostet die Einschreibung?

Fällig wird vor allem der Semesterbeitrag. Daraus finanzieren sich unter anderem das Studierendenwerk und die Studierendenschaft. Die aktuelle Höhe nennt deine Hochschule, der Stand kann sich ändern.

Darf jemand anders die Einschreibung für mich erledigen?

Ob eine andere Person die Einschreibung für dich erledigen darf, regelt deine Hochschule. Ist das erlaubt, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht von dir und deine Unterlagen. Was genau verlangt wird, erfährst du beim Studierendensekretariat.

Weitere Beiträge