Als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter bearbeitest du Anträge, bereitest Bescheide vor und berätst Bürgerinnen und Bürger. Das machst du in einer Behörde, einer Stadt- oder Kreisverwaltung, einer Kammer oder einer Kirchenverwaltung. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, du lernst in deiner Ausbildungsbehörde und in der Berufsschule. Auch die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten in MV folgt der bundesweiten Ausbildungsordnung von 1999.
Was machst du als Verwaltungsfachangestellte/r?
Du arbeitest dort, wo der Staat, die Kommunen oder Körperschaften wie Kammern und Kirchen ihre Aufgaben erledigen. Am Schreibtisch prüfst du Anträge und ermittelst den Sachverhalt. Du wendest Gesetze und Vorschriften auf den einzelnen Fall an und bereitest Entscheidungen vor. Du schreibst Bescheide und begründest sie so, dass die Betroffenen sie nachvollziehen können. Im Bürgerbüro oder am Telefon erklärst du Verfahren, nimmst Unterlagen entgegen und sagst, was noch fehlt.
Ein zweiter Teil der Arbeit ist die Verwaltung der Verwaltung: Personal, Haushalt und Beschaffung. Du hilfst zum Beispiel dabei, Stellen auszuschreiben, Rechnungen zu prüfen oder Haushaltsmittel zu planen. Deine Werkzeuge sind Fachanwendungen am Computer, die elektronische Akte, Gesetzestexte und Kommentare, E-Mail und Telefon. Du arbeitest im Team mit anderen Fachbereichen und mit externen Stellen zusammen.
Die Ausbildungsordnung kennt fünf Fachrichtungen. Welche du lernst, hängt davon ab, wo du ausgebildet wirst.
| Fachrichtung | Typische Ausbildungsstellen |
|---|---|
| Bundesverwaltung | Bundesbehörden |
| Landesverwaltung | Ministerien und Landesbehörden |
| Kommunalverwaltung | Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden |
| Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern | Handwerkskammern, IHKs und Innungen |
| Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland | Verwaltungen evangelischer Landeskirchen |
Kommunalverwaltung
In einer Gemeinde, einem Amt, einer Stadt oder beim Landkreis hast du am meisten direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Du lernst Bereiche wie Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten, Soziales oder Bauverwaltung kennen. Außerdem bereitest du Unterlagen für Gremien wie die Gemeindevertretung oder den Kreistag vor.
Landesverwaltung
Bei Ministerien und Landesbehörden arbeitest du häufiger in internen Bereichen: Personalverwaltung, Haushalt, Beschaffung und Organisation. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung im dritten Ausbildungsjahr nach einem gemeinsamen Ausbildungsrahmenplan des Landes ausgebildet.
Bund, Kammern und Kirche
In Bundesbehörden geht es um Aufgaben des Bundes. Bei Kammern geht es um deren eigene Aufgaben, etwa Mitgliederverwaltung, Beiträge oder Prüfungswesen. In einer evangelischen Kirchenverwaltung kommen kirchliches Recht und die Verwaltung von Gemeinden und Einrichtungen hinzu.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Behörden wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Welchen Abschluss eine Verwaltung erwartet und ob sie einen Auswahltest und ein Vorstellungsgespräch durchführt, steht in ihrer Ausschreibung. Lies die Angaben dort deshalb genau.
Gute Noten in Deutsch helfen, weil du täglich Texte liest und Bescheide schreibst. Mathematik brauchst du für Haushalt, Gebühren und Kalkulationen. Sozialkunde oder Politik hilft dir, den Aufbau von Staat und Kommunen zu verstehen. Dazu kommen Sorgfalt und Freude am genauen Lesen von Vorschriften. Du solltest auch bei schwierigen Gesprächen freundlich und sachlich bleiben.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (VwFAngAusbV 1999). Sie ist eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz und gilt weiterhin. Die Ausbildung dauert 36 Monate. Die ersten beiden Jahre sind für alle Fachrichtungen gemeinsam, im dritten Jahr lernst du deine Fachrichtung. Du lernst an zwei Lernorten: in deiner Ausbildungsbehörde und in der Berufsschule.
In den ersten beiden Jahren geht es um Grundlagen, die alle Fachrichtungen brauchen. Laut Ausbildungsordnung gehören dazu:
- Struktur, Stellung und Aufgaben deines Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Kommunikation und Kooperation, auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Verwaltungsbetriebswirtschaft, zum Beispiel Haushalts- und Rechnungswesen sowie Beschaffung
- Personalwesen
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Im dritten Jahr vertiefst du die Inhalte deiner Fachrichtung. Für die Landes- und die Kommunalverwaltung regeln die Länder die Einzelheiten selbst, in MV über einen Ausbildungsrahmenplan des Innenministeriums. Im Mittelpunkt steht die fallbezogene Rechtsanwendung: Sachverhalte ermitteln, Rechtsfolgen feststellen, Entscheidungen vorbereiten und begründen.
Laut Verordnung soll die Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie zeigt deinen Lernstand und bezieht sich auf die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres und den Stoff der Berufsschule. Am Ende steht die Abschlussprüfung. Sie besteht aus schriftlichen Prüfungsbereichen und einem Prüfungsbereich, in dem du auch praktisch geprüft wirst. Die Einzelheiten regeln die Ausbildungsordnung und die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle. Mit guten Leistungen oder einem höheren Schulabschluss kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden. Ob das bei dir möglich ist, klärst du mit deiner Ausbildungsbehörde.
Was verdienst du in der Ausbildung?
Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG greift nur, wenn kein Tarifvertrag gilt. Im öffentlichen Dienst ist die Ausbildungsvergütung in der Regel tariflich geregelt: Deine Ausbildungsbehörde zahlt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende, der für sie gilt. Für Bund und Kommunen gelten andere Tarifregeln als für die Länder. Kammern und Kirchen haben eigene Regelungen.
Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr, und Tarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt. Die aktuelle Höhe steht in der Stellenausschreibung deiner Behörde oder im jeweils geltenden Tarifvertrag. Frag im Vorstellungsgespräch auch nach Urlaub und möglichen Sonderzahlungen.
Verwaltungsfachangestellte/r: Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
In MV kommen als Ausbildungsstellen Ministerien und Landesbehörden in Frage, außerdem die sechs Landkreise, die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie Städte, Ämter und Gemeinden. Für die Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung gelten zwei Regelungen des Landes: ein Ausbildungsrahmenplan des Innenministeriums für das dritte Ausbildungsjahr und eine eigene Prüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlussprüfung (POVA M-V von 2015). Ausbildung und Prüfung sind hier also in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung zusammengefasst. Welche Stelle deine Prüfungen abnimmt und welche Berufsschule du besuchst, erfährst du von deiner Ausbildungsbehörde. Wirst du bei einer Kammer ausgebildet, ist die Kammer selbst dein Ausbildungsbetrieb.
Welche Verwaltungen in deinem Landkreis ausbilden, zeigt dir der Azubi-Atlas für MV. Einen Überblick über Wege in den Landesdienst findest du unter Ausbildung bei der Landesverwaltung. Termine für Ausbildungsmessen in MV stehen ebenfalls im Portal.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Abschlussprüfung arbeitest du als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, häufig in dem Bereich, in dem du ausgebildet wurdest. Mit Berufserfahrung kannst du dich über Verwaltungslehrgänge weiterbilden, etwa zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt. Diese Fortbildungen bereiten auf Aufgaben mit mehr Verantwortung vor, zum Beispiel eine Sachgebietsleitung.
Mit Fachhochschulreife oder Abitur kommt auch ein Studium in Frage, etwa ein Bachelor in öffentlicher Verwaltung oder ein duales Studium für den gehobenen Dienst. Wenn du später selbst ausbilden möchtest, kannst du die Ausbildereignung erwerben. Welche Weiterbildungen deine Behörde unterstützt, erfährst du in der Personalabteilung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten?
Die Regeldauer beträgt 36 Monate. Zwei Jahre lernst du die gemeinsamen Grundlagen, ein Jahr deine Fachrichtung. Eine Verkürzung ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bin ich als Verwaltungsfachangestellte/r verbeamtet?
Nein. Du schließt einen Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz und arbeitest danach als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter. Wenn du Beamtin oder Beamter werden möchtest, wählst du einen Vorbereitungsdienst oder ein duales Studium für den öffentlichen Dienst.
Welche Fachrichtung kann ich in MV wählen?
Die Fachrichtung ergibt sich aus deiner Ausbildungsstelle. Bei einer Gemeinde, einem Amt oder Landkreis ist es die Kommunalverwaltung, bei einem Ministerium oder einer Landesbehörde die Landesverwaltung. In MV werden diese beiden im dritten Jahr gemeinsam ausgebildet und geprüft. Bundesbehörden, Kammern und evangelische Kirchenverwaltungen bilden in ihren eigenen Fachrichtungen aus.
Was unterscheidet die Ausbildung von Kaufleuten für Büromanagement?
Beide Berufe arbeiten viel am Computer und organisieren Abläufe. Als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter wendest du aber vor allem öffentliches Recht an und bereitest Verwaltungsentscheidungen vor. Kaufleute für Büromanagement sind stärker auf Büroorganisation und kaufmännische Aufgaben ausgerichtet.
Wann sollte ich mich bewerben?
Viele Verwaltungen schreiben ihre Ausbildungsplätze deutlich vor dem Ausbildungsbeginn aus. Schau daher früh auf den Karriereseiten der Behörden und im Azubi-Atlas nach. Halte Zeugnisse und Lebenslauf bereit, weil die Fristen oft fest sind.
Weitere Infos
- BIBB: Verwaltungsfachangestellte/r: Steckbrief des BIBB mit Dauer, Fachrichtungen, Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst und den Landesregelungen für MV.
- VwFAngAusbV 1999 auf gesetze-im-internet.de: Wortlaut der geltenden Ausbildungsverordnung mit Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan, Zwischen- und Abschlussprüfung.
- VwFAngAusbV 1999 als PDF: Amtliche PDF-Fassung der Verordnung mit den Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung.