Als Erzieherin oder Erzieher begleitest du Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung – in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern ist im Landesrecht geregelt und findet an Schulen statt, nicht als Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. In MV gibt es zwei Wege: den klassischen Weg über Sozialassistenz und Fachschule für Sozialpädagogik (in Vollzeit zusammen in der Regel vier Jahre) und die dreijährige Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ mit viel Praxis in der Kita.
Was machst du als Erzieher/-in?
Du planst den Tag in deiner Gruppe, begleitest Kinder beim Spielen, Essen, Ausruhen und Lernen und beobachtest, wie sie sich entwickeln. Du hältst deine Beobachtungen schriftlich fest, bereitest Angebote vor – etwa zu Sprache, Bewegung, Musik oder Natur – und sprichst mit Eltern über den Alltag ihres Kindes. Im Team stimmst du dich mit Kolleginnen und Kollegen ab, nimmst an Dienstberatungen teil und arbeitest mit Grundschulen oder Beratungsstellen zusammen.
Deine Arbeitsmittel sind Bücher, Spiel- und Bastelmaterial, Instrumente, Bewegungsgeräte und Dokumentationsbögen, oft auch ein Tablet oder PC für Berichte und Entwicklungsdokumentation. Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Einrichtung, oft im Schichtdienst zwischen Früh- und Spätdienst.
Mit dem Fachschulabschluss
Der Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik bereitet auf Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Bereichen vor. Neben Krippe, Kindergarten und Hort kommen auch Wohngruppen der Jugendhilfe, Jugendfreizeiteinrichtungen oder die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Frage. Der Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ gilt bundesweit.
Als Erzieher/-in für 0- bis 10-Jährige
Diese Ausbildung bereitet dich gezielt auf die Arbeit mit Kindern von 0 bis 10 Jahren vor, also auf Krippe, Kindergarten und Hort. Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Wer später in anderen Arbeitsfeldern oder in einem anderen Bundesland arbeiten möchte, kann sich weiterqualifizieren (siehe unten).
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Welchen Schulabschluss du für den Einstieg brauchst, legen die Landesverordnungen fest. Die Schule prüft die Voraussetzungen bei der Aufnahme und führt gegebenenfalls ein Auswahlverfahren durch. Frag deshalb früh bei der Schule deiner Wahl nach.
- Fachschule für Sozialpädagogik: Regelzugang ist ein Abschluss als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gibt es einen Bildungsgang mit Vorbereitungsjahr.
- Erzieher/-in für 0- bis 10-Jährige: Du schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung. Der Vertrag gilt unter Vorbehalt und kommt erst zustande, wenn die Schule dich aufnimmt.
Hilfreich sind gute Noten in Deutsch, weil du viel liest, schreibst und Gespräche führst. Musik, Kunst, Sport und Biologie helfen dir bei Angeboten im Alltag. Gefragt sind Geduld, eine klare Sprache und die Bereitschaft, im Team Verantwortung für Kinder zu übernehmen. Für die Arbeit mit Kindern verlangen Einrichtungen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Klassischer Weg: Sozialassistenz und Fachschule
Zuerst besuchst du die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit dem Abschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent. Rechtsgrundlage ist die Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung (SOAHBFSVO M-V).
Danach folgt die Fachschule für Sozialpädagogik. Sie dauert in Vollzeit zwei Jahre. Du kannst sie auch berufsbegleitend besuchen; laut Fachschulverordnung dauert die Ausbildung dann entsprechend länger. Die genaue Dauer erfährst du bei der Schule. Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dauert der Bildungsgang mit Vorbereitungsjahr drei Jahre. Unterricht findet an der Schule statt, dazu kommen Praxisphasen in sozialpädagogischen Einrichtungen. Rechtsgrundlage ist die Fachschulverordnung Sozialwesen vom 1. Februar 2024, zuletzt geändert am 8. Juli 2026. Am Ende stehen eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung. Formal ist der Fachschulabschluss ein Weiterbildungsabschluss, weil er auf einer ersten Berufsausbildung aufbaut.
Erzieher/-in für 0- bis 10-Jährige
Das Land hat diesen Bildungsgang zum Schuljahr 2017/2018 eingeführt. Er dauert drei Jahre und findet an einer Höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen statt. Den Theorieunterricht hast du an der beruflichen Schule, die praktische Ausbildung in Kindertageseinrichtungen. Der Praxisanteil ist deutlich höher als bei der rein schulischen Ausbildung. Geregelt ist der Weg in einer eigenen Landesverordnung für die Höhere Berufsfachschule – Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige.
Ob du eine Ausbildung verkürzen kannst, etwa mit Abitur oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung, entscheidet die Schule nach der jeweiligen Verordnung. Frag dort früh nach.
Vergütung: Was verdienst du in der Ausbildung?
Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz gilt hier nicht, weil beide Wege landesrechtlich geregelte Schulausbildungen sind.
- Sozialassistenz und Fachschule: Du bist Schülerin oder Schüler und bekommst keine Ausbildungsvergütung. An Schulen in freier Trägerschaft kann Schulgeld anfallen; der Stand kann sich ändern, frag direkt bei der Schule nach. Ob du BAföG oder Aufstiegs-BAföG bekommen kannst, klärt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Erzieher/-in für 0- bis 10-Jährige: Der Bildungsgang ist praxisintegriert und vergütet. Die Vergütung zahlt der Kita-Träger, mit dem du den Ausbildungsvertrag schließt. Die Höhe hängt vom Träger und gegebenenfalls von dessen Tarifvertrag ab; die aktuellen Werte erfährst du beim Träger.
Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für die Erzieherausbildung in MV ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Auf dem Regierungsportal findest du die Bildungsgänge und Verordnungen, auf dem Bildungsserver MV die Informationen zum Weg für 0- bis 10-Jährige. Eine Kammer ist nicht beteiligt, weil es keine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz ist.
Unterrichtet wird an öffentlichen beruflichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft im ganzen Land. Welche Schule welchen Bildungsgang anbietet, erfährst du über das Bildungsministerium oder direkt bei den regionalen beruflichen Schulen deines Landkreises. Für den Weg 0 bis 10 suchst du dir zusätzlich einen Kita-Träger als Vertragspartner. Ausbildungsbetriebe in deiner Region zeigt dir der Azubi-Atlas nach Landkreis. Schulen und Träger triffst du auch auf Ausbildungsmessen in MV.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Mit dem Abschluss für 0- bis 10-Jährige kannst du berufsbegleitend den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erwerben – laut Bildungsministerium in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Danach stehen dir auch Arbeitsfelder außerhalb der Kita und außerhalb von MV offen.
Als Erzieherin oder Erzieher kannst du dich weiterbilden, zum Beispiel zur Praxisanleitung, für die Leitung einer Einrichtung oder in Schwerpunkten wie Sprachbildung oder Inklusion. Mit Fachhochschulreife oder Abitur ist ein Studium möglich, etwa ein Studium der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik. Ob die Hochschule Leistungen aus der Ausbildung anrechnet, entscheidet sie selbst.
Hier in MV ausbilden
Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.
DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Güstrow, Landkreis Rostock
Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige, Beginn jeweils 01.09.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erzieher und Erzieher 0–10 in MV?
Der Erzieher 0–10 ist ein eigener Abschluss des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er dauert drei Jahre, ist vergütet und bereitet auf Krippe, Kindergarten und Hort in MV vor. Der klassische Fachschulabschluss gilt bundesweit und für alle sozialpädagogischen Arbeitsfelder.
Gibt es eine duale Ausbildung zum Erzieher in MV?
Eine duale Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz gibt es für Erzieherinnen und Erzieher nicht. Am nächsten kommt ihr in MV der praxisintegrierte Weg für 0- bis 10-Jährige: Du lernst abwechselnd an der Schule und in der Kita und hast einen Vertrag mit einem Kita-Träger.
Wie lange dauert die Erzieherausbildung in MV?
Über Sozialassistenz und Fachschule sind es in Vollzeit in der Regel zwei plus zwei Jahre; berufsbegleitend dauert die Fachschule länger. Die Ausbildung für 0- bis 10-Jährige dauert drei Jahre. Mit Vorbildung kann sich die Zeit verkürzen, das prüft die Schule.
Kann ich mit dem Abschluss 0–10 auch in einem anderen Bundesland arbeiten?
Der Abschluss berechtigt zur Arbeit in Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Für eine bundesweite Anerkennung machst du die berufsbegleitende Weiterqualifizierung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher.
Bekomme ich während der Fachschule Geld?
Eine Ausbildungsvergütung gibt es an der Fachschule nicht, weil du dort Schülerin oder Schüler bist. Ob dir BAföG oder Aufstiegs-BAföG zusteht, hängt von deiner Situation ab; Auskunft gibt das Amt für Ausbildungsförderung.
Weitere Infos
- Vollzeitschulische Berufsausbildung in MV: Das Bildungsministerium MV listet die Bildungsgänge Sozialassistenz und Fachschule Sozialpädagogik mit Dauer, Zugang und Rechtsvorschriften.
- Ausbildung Erzieher/-in 0- bis 10-Jährige: Der Bildungsserver MV beschreibt Dauer, Lernorte, Ausbildungsvertrag und Weiterqualifizierung im Bildungsgang für 0- bis 10-Jährige.
- Fachschulverordnung Sozialwesen M-V: Das Mitteilungsblatt des Bildungsministeriums enthält den Wortlaut der Verordnung über Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen.