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Anerkennung von Studienleistungen

Wenn du schon studiert hast, ein Semester im Ausland verbringst oder die Hochschule wechselst, musst du bestandene Prüfungen nicht zwangsläufig wiederholen. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen kannst du dir auf Antrag anerkennen lassen, auch wenn du sie im Ausland erbracht hast. Entscheidend ist, dass sie sich nicht wesentlich von den Modulen deines neuen Studiengangs unterscheiden.

Wer entscheidet über die Anerkennung?

In Deutschland entscheidet die Hochschule, an der du weiterstudieren willst. Zuständig ist meist der Prüfungsausschuss deines Studiengangs. Eine Ausnahme bilden Studiengänge mit Staatsprüfung, etwa Medizin, Pharmazie oder Rechtswissenschaft. Dort sind die staatlichen Prüfungsämter zuständig.

Leistungen aus dem Ausland können anerkannt werden, wenn die ausländische Hochschule und der Studiengang dort staatlich anerkannt sind. Grundlage ist die Lissabon-Konvention des Europarats und der UNESCO. Nach ihr muss eine Hochschule eine Leistung anerkennen, solange sie keinen wesentlichen Unterschied zum entsprechenden Modul nachweisen kann. Gleiche Inhalte bis ins Detail oder gleiche Modulnamen sind dafür nicht nötig. Lehnt die Hochschule ab, muss sie die Ablehnung begründen.

Bei Nachweisen aus dem Ausland können Hochschulen und Prüfungsämter die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) um eine Bewertung bitten. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verzeichnet alle Hochschulen und Studiengänge in Deutschland. Dort prüfst du, ob es deinen Wunschstudiengang gibt und welche Hochschule ihn anbietet.

Anliegen Zuständig
Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen Hochschule (meist Prüfungsausschuss), bei Staatsprüfungen das staatliche Prüfungsamt
Bewertung ausländischer Bildungsnachweise Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), auf Anfrage der Hochschule oder des Prüfungsamts
Suche nach Hochschulen und Studiengängen Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Anerkennungsverfahren für Studienleistungen in Deutschland

Das Verfahren unterscheidet sich je nach Hochschule und Studiengang. Die Einzelheiten stehen in der Prüfungsordnung deines neuen Studiengangs. Der Ablauf ist aber fast überall ähnlich: Du stellst beim Prüfungsausschuss einen Antrag und legst Nachweise über deine bereits erbrachten Studienleistungen bei. Der Ausschuss vergleicht sie mit den Modulen, die dein Studiengang vorsieht.

Diese Unterlagen werden meist verlangt:

  • Fächer- und Notenübersicht oder Transcript of Records
  • Modulbeschreibungen mit Inhalten, Umfang und Prüfungsform
  • Angaben zu Credits oder ECTS-Punkten
  • bei fremdsprachigen Unterlagen eventuell eine Übersetzung – frag bei deiner Hochschule nach

Wichtig ist der Zeitpunkt. Willst du dich mit angerechneten Leistungen direkt in ein höheres Fachsemester einschreiben, reichst du Antrag und Nachweise rechtzeitig vor den Bewerbungs- oder Immatrikulationsfristen ein. Bewilligt wird der Antrag, wenn deine Leistungen keine wesentlichen Unterschiede zum vorgesehenen Modul aufweisen. Erst die Anerkennung entscheidet dann, in welchem Fachsemester du einsteigst.

Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalten

Planst du ein Auslandssemester, kläre die Anerkennung vor der Abreise und nicht erst danach. Bei Erasmus+ ist das fest geregelt. Du schließt mit deiner Heimathochschule und der Gasthochschule ein Learning Agreement ab. Darin steht, welche Kurse du im Ausland belegst und wofür sie zu Hause angerechnet werden. Mit den Unterschriften sagt deine Hochschule die Anerkennung zu, wenn du die Kurse bestehst. Wechselst du im Ausland einen Kurs, passt du das Learning Agreement an.

Für die Abstimmung brauchst du die Curricula und Kursbeschreibungen der Gasthochschule. Bei anderen Austauschprogrammen oder einem selbst organisierten Aufenthalt prüft deine Hochschule im Einzelfall. Nimm deshalb frühzeitig Kontakt zu beiden Hochschulen auf. Nach der Rückkehr reichst du das Transcript of Records der Gasthochschule ein und stellst den Antrag auf Anerkennung.

So bringst du Leistungen aus dem Ausland ins StudiumSo bringst du Leistungen aus demAusland ins StudiumVor AbreiseLearning AgreementKurse mit Heimat- und GasthochschuleabstimmenIm AuslandKurse belegenBei Kurswechsel Learning Agreement anpassenNach RückkehrAntrag stellenTranscript of Records einreichenEntscheidungAnerkennungWenn keine wesentlichen UnterschiedebestehenQuelle: Erasmus+-Programmleitfaden,Lissabon-Konvention
Wer das Learning Agreement vor der Abreise abschließt, weiß schon vorher, welche Kurse angerechnet werden.
Anerkennung von Studienleistungen in Österreich
Bild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Anerkennung von Lernleistungen in Österreich

Wer in Österreich studiert oder dorthin wechselt, spricht von der Anerkennung von Lernleistungen. Anerkannt werden können Leistungen aus früheren Studien an in- und ausländischen Hochschulen sowie aus berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen. Den Antrag stellst du an der Hochschule, an der du studierst. Die Zuständigkeit hängt von der Hochschulart ab. An Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gelten andere Regeln als an Fachhochschulen und Privathochschulen. An Fachhochschulen ist auch eine individuelle Vereinbarung mit der Studiengangsleitung möglich.

An österreichischen Universitäten gilt nach dem Universitätsgesetz für Leistungen aus berufsbildenden Schulen und aus beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen eine Obergrenze von insgesamt 90 ECTS-Punkten. Vor einem Auslandsaufenthalt kannst du im Voraus feststellen lassen, welche Leistungen anerkannt werden. Dafür legst du Curricula und Beschreibungen der Studieninhalte vor. Nach der Rückkehr bist du an diese Entscheidung gebunden. Wie das an Fachhochschulen und Privathochschulen geregelt ist, erfragst du bei der jeweiligen Hochschule.

Anerkennung beim Studium in Mecklenburg-Vorpommern

Planst du ein Studium in Mecklenburg-Vorpommern oder einen Wechsel an eine Hochschule im Land, kläre die Anerkennung direkt bei der Hochschule, an der du weiterstudieren willst – möglichst bevor die Bewerbungs- oder Immatrikulationsfristen ablaufen. Halte dafür deine Notenübersicht und die Modulbeschreibungen bereit. Einen Überblick über die Hochschulen im Land findest du in den Hochschulprofilen für MV. Ob dein Wunschstudiengang angeboten wird, kannst du zusätzlich im Hochschulkompass der HRK prüfen. Ausbildungs- und Studienmessen in Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Terminübersicht für MV.

Häufige Fragen

Kann die Hochschule die Anerkennung ablehnen?

Ja, aber nur, wenn sie einen wesentlichen Unterschied zwischen deiner Leistung und dem Modul feststellt. Die Ablehnung muss sie begründen. Bist du nicht einverstanden, kannst du den Bescheid prüfen lassen. Die Studienberatung deiner Hochschule erklärt dir die Wege.

Werden meine Noten aus dem Ausland übernommen?

Ausländische Noten rechnet die Hochschule nach ihrer Prüfungsordnung in das deutsche Notensystem um. Manche Studiengänge vermerken angerechnete Leistungen auch nur als „bestanden“. Wie deine Hochschule das handhabt, steht in der Prüfungsordnung.

Kann ich Leistungen aus einer Berufsausbildung anrechnen lassen?

In Deutschland können Kenntnisse, die du außerhalb der Hochschule erworben hast, auf ein Studium angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Das gilt für höchstens die Hälfte des Studiums. Ob und was angerechnet wird, entscheidet die Hochschule im Einzelfall.

Wann sollte ich mich um die Anerkennung kümmern?

Möglichst vor dem Wechsel oder vor der Abreise ins Ausland. Beim Hochschulwechsel muss der Antrag oft vor den Bewerbungs- oder Immatrikulationsfristen vorliegen, damit du im passenden Fachsemester einsteigst. Beim Auslandssemester sichert dich das Learning Agreement ab.

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