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Werbetechniker/-in (Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in)

Als Werbetechnikerin oder Werbetechniker planst, fertigst und montierst du Schilder, Leuchtreklamen, Fassadenbeschriftungen, Leitsysteme und Messestände. Amtlich heißt der Ausbildungsberuf im Handwerk Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in, „Werbetechniker/-in“ ist die in der Branche übliche Bezeichnung. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Was machst du als Werbetechniker/-in?

Du verwandelst Logos, Schriften und Bilder in Objekte, die man anfassen und aufhängen kann. Oft beginnt ein Auftrag am Bildschirm: Du arbeitest mit Bildbearbeitungs-, Mal- und Vektorgrafikprogrammen, wählst Schriften und Farben und wendest Grundregeln der Gestaltung an, zum Beispiel in der Typografie. Danach geht es in die Werkstatt. Dort stellst du Beschriftungen und bildliche Darstellungen her – von Hand oder rechnergestützt, durch Malen, Schreiben und Schneiden, aber auch durch Fräsen, Spritzen und Sägen.

Zu deinen Produkten gehören beleuchtete und unbeleuchtete Schilder, Schriftzüge, Grafiken und Fassadenbeschriftungen. Dazu kommen Leitsysteme, die Menschen in Gebäuden und auf Geländen den Weg zeigen, sowie Messe- und Ausstellungsstände. Du verarbeitest unterschiedliche Werk- und Hilfsstoffe, bringst Folien und Motive auf verschiedene Untergründe auf, setzt Drucktechniken ein und installierst Werbeelektrik und Werbeelektronik. Weil viele Anlagen im Freien hängen, achtest du auf technische, physikalische und statische Fragen: Befestigung, Verbindung und Sicherheit müssen stimmen.

Du arbeitest in Werbetechnik-Betrieben des Handwerks oder bei Herstellern und Händlern von werbetechnischen Produkten. Ein Teil der Arbeit findet in der Werkstatt statt, ein anderer bei Kundinnen und Kunden vor Ort, etwa bei der Montage an einer Fassade oder beim Aufbau eines Messestands. Du besprichst Entwürfe, liest technische Unterlagen und dokumentierst deine Arbeit. Je nach Auftrag beachtest du auch Regeln zu Urheber- und Nutzungsrechten an Motiven und klärst, ob für eine Werbeanlage eine Genehmigung nötig ist.

In der Ausbildung entscheidest du dich für einen von zwei Schwerpunkten, die in der Ausbildungsordnung festgelegt sind.

Schwerpunkt Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik

Hier stehen der Bau von Werbeanlagen, ihre Montage am Einsatzort und die Elektrik und Elektronik von Leuchtreklamen im Vordergrund. Du arbeitest viel mit Befestigungstechnik, Leitungen und Leuchtmitteln und bist häufig auf Baustellen und an Gebäuden unterwegs.

Schwerpunkt Grafik, Druck, Applikation

Hier geht es stärker um Gestaltung, Druck und das Aufbringen von Motiven. Du bereitest Daten am Rechner auf, druckst und schneidest Folien und bringst Beschriftungen auf Schilder, Fahrzeuge, Schaufenster oder Messewände auf.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus und legen fest, welche Unterlagen und Noten sie sehen möchten.

Diese Schulfächer helfen dir:

  • Kunst: für Entwürfe, Schriftgestaltung und Farbwahl.
  • Mathematik: für Maße, Flächen, Materialbedarf und Kalkulation.
  • Physik: für Elektrik, Licht und die Frage, was eine Befestigung aushalten muss.
  • Informatik: für Grafikprogramme und rechnergesteuerte Maschinen wie Schneideplotter und Fräsen.

Außerdem brauchst du handwerkliches Geschick, ein gutes Auge für Formen und Farben und Sorgfalt. Wer Anlagen an Fassaden montiert, arbeitet auf Leitern, Gerüsten oder Hebebühnen. Schwindelfreiheit ist deshalb vor allem im Schwerpunkt Technik und Montage hilfreich.

Wie läuft die Ausbildung zum Werbetechniker ab?

Rechtsgrundlage ist die Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung (SchLichtReklAusbV) vom 26. März 2012, in Kraft seit dem 1. August 2012. Sie regelt die Ausbildung nach § 25 der Handwerksordnung. Laut § 2 der Verordnung dauert die Ausbildung drei Jahre. Du hast einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb und lernst an zwei Orten: im Betrieb die Praxis, in der Berufsschule die Theorie nach dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz.

Alle Auszubildenden lernen zunächst die gemeinsamen Inhalte des Berufs. Dazu gehören laut Ausbildungsordnung:

  • Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen,
  • Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen,
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Bedienen von Arbeitsmitteln und -geräten,
  • Anwenden von Drucktechniken,
  • Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik,
  • Herstellen von Kommunikations- und Werbeanlagen, Leitsystemen, Messe- und Ausstellungsständen.

Hinzu kommen der gewählte Schwerpunkt und Themen, die in jedem Handwerksberuf dazugehören, etwa Arbeitssicherheit, Umweltschutz im Betrieb, betriebliche und technische Kommunikation und die Planung von Arbeitsabläufen.

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung. Sie ist „gestreckt“: Teil 1 legst du schon während der Ausbildung ab, Teil 2 am Ende. Beide Ergebnisse zählen für die Gesamtnote. Es gibt also keine separate Zwischenprüfung, deren Note verfällt. Die Prüfung nimmt der Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer ab.

In drei Jahren zum Gesellenbrief in der WerbetechnikIn drei Jahren zum Gesellenbrief in derWerbetechnikStartVertrag mit dem BetriebLernen im Betrieb und in der Berufsschule,Eintrag bei der HWKAusbildungGrundlagen und SchwerpunktGemeinsame Inhalte plus Technik/Montageoder Grafik/DruckTeil 1Gesellenprüfung Teil 1Erster Prüfungsteil während der Ausbildung,zählt zur Gesamtnotenach 3 JahrenGesellenprüfung Teil 2Abschluss der gestreckten GesellenprüfungQuelle: Ausbildungsordnung SchLichtReklAusbV
Die Stationen folgen der Ausbildungsordnung von 2012, den Schwerpunkt legst du im Lauf der Ausbildung fest.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Ausbildungszeit kürzer werden, etwa mit Abitur, einer passenden Vorbildung oder sehr guten Leistungen. Das beantragst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der Handwerkskammer. Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist nach Absprache möglich.

Wie viel Ausbildungsvergütung bekommst du?

Die Ausbildung läuft nach der Handwerksordnung. Deshalb gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr.

Ausbildungsbeginn 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
2026 724 Euro 854 Euro 977 Euro
2027 764 Euro 902 Euro 1.031 Euro

Die Beträge sind Mindestwerte pro Monat für Betriebe ohne Tarifbindung. Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, richtet sich die Vergütung nach diesem. Tarifverträge können mehr vorsehen.

Ausbildung zum Werbetechniker in Mecklenburg-Vorpommern

In MV ist für deine Ausbildung die Handwerkskammer zuständig, in deren Bezirk dein Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat: die Handwerkskammer Schwerin für den Westen des Landes oder die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern für den Osten. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät dich und deinen Betrieb bei Fragen und Problemen in der Ausbildung und organisiert die Gesellenprüfung.

Den Schulort für den Berufsschulunterricht nennen dir dein Betrieb oder die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer.

Ausbildungsbetriebe aus allen Landkreisen und den Städten Rostock und Schwerin findest du im Azubi-Atlas für MV. Persönlich ins Gespräch kommst du mit Betrieben und Kammern auf Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Gesellenprüfung arbeitest du als Gesellin oder Geselle in der Werbetechnik. Mit Berufserfahrung kannst du Verantwortung für Montageteams, größere Projekte oder die Druckvorstufe übernehmen.

Der nächste Schritt im Handwerk ist die Meisterprüfung. Für das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt. Wer einen eigenen Betrieb gründen will, braucht deshalb in der Regel den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Was im Einzelfall gilt, sagt dir die Handwerkskammer. Mit dem Meister darfst du außerdem selbst ausbilden.

Weitere Wege sind Fortbildungen zum Techniker oder zur Technikerin, etwa in Gestaltung oder Elektrotechnik, oder ein Studium. Mit dem Meistertitel ist ein Studium auch ohne Abitur möglich. Die Bedingungen legen die Hochschulen fest.

Häufige Fragen

Heißt der Beruf Werbetechniker oder Schilder- und Lichtreklamehersteller?

Beide Namen meinen dieselbe Ausbildung. Die amtliche Bezeichnung in der Ausbildungsordnung von 2012 lautet Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in, im Alltag und in Stellenanzeigen ist meist von Werbetechnik die Rede. Eine offizielle Umbenennung gibt es bisher nicht.

Wo finde ich die Werbetechniker-Ausbildung bei BERUFENET?

BERUFENET ist die Berufedatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Der Eintrag steht dort unter der amtlichen Bezeichnung Schilder- und Lichtreklamehersteller/in und beschreibt den Beruf als duale Ausbildung im Handwerk mit drei Jahren Dauer. Die Ausbildungsordnung selbst steht im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.

Was ist der Unterschied zum Mediengestalter?

Mediengestalterinnen und Mediengestalter arbeiten vor allem am Rechner an Medien für Druck und Bildschirm. In der Werbetechnik entsteht aus dem Entwurf ein Gegenstand, den du baust, beklebst, verkabelst und montierst. Was dir mehr liegt, zeigt dir das Berufsbild Mediengestalter/in im Vergleich.

Brauchst du Abitur für die Ausbildung?

Nein. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Viele Betriebe achten auf gute Noten in Kunst, Mathematik und Physik und darauf, wie du dich im Praktikum anstellst.

Kannst du die Ausbildung verkürzen?

Ja, das ist möglich, wenn du etwa Abitur, eine einschlägige Vorbildung oder sehr gute Leistungen mitbringst. Den Antrag stellt ihr gemeinsam bei der Handwerkskammer. Ob und um wie viele Monate verkürzt wird, entscheidet die Kammer im Einzelfall.

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