Als Tierwirtin oder Tierwirt betreust du Nutztiere oder Bienen: Du fütterst, pflegst und beobachtest die Tiere, hältst Ställe und Anlagen in Ordnung und dokumentierst, was im Betrieb passiert. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule und legst dich dabei auf eine von fünf Fachrichtungen fest – zum Beispiel Rinderhaltung.
Was machst du als Tierwirt/-in?
Dein Arbeitsplatz ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung: ein Milchviehbetrieb, eine Schweine- oder Geflügelanlage, eine Schäferei oder eine Imkerei. Du arbeitest im Stall, auf der Weide und im Betriebsbüro. Zu deinen Aufgaben gehören Füttern und Tränken, das Ausmisten und Reinigen, die Kontrolle von Lüftung, Wasser und Futter sowie das Beobachten der Tiere. Fällt dir auf, dass ein Tier anders frisst, lahmt oder sich zurückzieht, meldest du das und arbeitest mit der Tierärztin oder dem Tierarzt zusammen. Außerdem hältst du Daten fest – etwa Gewichte, Futtermengen oder Geburten –, oft am Computer oder mit dem Herdenmanagement-Programm des Betriebs. Du bedienst Maschinen wie Futtermischwagen, Hoflader oder Melktechnik und hältst sie sauber und einsatzbereit. Die Arbeit findet bei jedem Wetter statt, und Tiere brauchen auch am Wochenende und an Feiertagen Versorgung, deshalb gibt es in vielen Betrieben Schicht- oder Wochenenddienste.
Die Ausbildungsordnung kennt fünf Fachrichtungen. Welche du lernst, hängt davon ab, welche Tiere dein Ausbildungsbetrieb hält.
Fachrichtung Rinderhaltung
Wer von einem „Rinderwirt“ spricht, meint meist diesen Weg: Tierwirt/-in in der Fachrichtung Rinderhaltung. Du versorgst Milchkühe, Kälber, Jungrinder oder Mastrinder. Du melkst im Melkstand oder betreust ein automatisches Melksystem, kontrollierst die Milchqualität, tränkst Kälber und hilfst bei Geburten. Auch Klauenpflege und die Besamung gehören zum Arbeitsalltag in vielen Rinderbetrieben.
Fachrichtung Schweinehaltung
Du arbeitest in der Sauenhaltung, der Ferkelaufzucht oder der Mast. Du betreust Sauen rund um die Geburt, versorgst Ferkel, stellst Gruppen zusammen und achtest streng auf Hygiene, damit keine Krankheitserreger in den Stall gelangen.
Fachrichtung Geflügelhaltung
Hier geht es um Legehennen, Masthähnchen, Puten oder Elterntiere. Du überwachst Stallklima, Licht, Futter und Wasser, sammelst und sortierst Eier und kontrollierst die Herde mehrmals am Tag.
Fachrichtung Schäferei
Du hütest Schafherden, oft zusammen mit Hütehunden, ziehst mit der Herde von Fläche zu Fläche und betreust Lämmer. Schur, Klauenpflege und das Aufstellen von Weidezäunen gehören dazu.
Fachrichtung Imkerei
Du betreust Bienenvölker, kontrollierst ihre Entwicklung, ziehst Königinnen auf, gewinnst Honig und andere Bienenprodukte und füllst sie ab. Ein Teil der Arbeit findet draußen am Bienenstand statt, ein Teil in der Imkerei-Werkstatt.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Hilfreich sind gute Noten in Biologie, weil du viel über Körperbau, Fortpflanzung und Ernährung der Tiere lernst. Mathematik brauchst du für Futterrationen, Mengen und Kennzahlen, Chemie für Reinigung, Desinfektion und Futtermittel.
Wichtiger als Noten ist im Alltag oft, dass du ruhig und sicher mit Tieren umgehst, früh aufstehen kannst und körperliche Arbeit nicht scheust. Du solltest genau beobachten und sorgfältig dokumentieren können. Gegen Tierhaare, Staub oder Bienenstiche solltest du nicht stark allergisch sein – das klärst du am besten vorab mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Ein Praktikum zeigt dir schnell, ob dir die Arbeit im Stall liegt.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin von 2005, geändert 2006. Der Beruf ist nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist dual: Den größten Teil der Zeit arbeitest du im Ausbildungsbetrieb, an der Berufsschule lernst du die Theorie dazu. Der Betrieb muss als Ausbildungsstätte geeignet sein; dafür gibt es eine eigene Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren lernst du Inhalte, die für alle Fachrichtungen gleich sind. Dazu gehört laut Ausbildungsrahmenplan zum Beispiel der Umweltschutz im Betrieb, also mögliche Umweltbelastungen erkennen und vermeiden. Erst im dritten Ausbildungsjahr teilt sich die Ausbildung in die fünf Fachrichtungen. Dann lernst du die Inhalte, die speziell zu Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen oder Bienen gehören.
Im zweiten Ausbildungsjahr legst du eine Zwischenprüfung ab. Sie umfasst die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres und des dritten Ausbildungshalbjahres. Sie zeigt dir und deinem Betrieb, wo du stehst, zählt aber nicht für das Endergebnis. Am Ende steht die Abschlussprüfung. Geprüft wirst du in deiner Fachrichtung; die Verordnung regelt die Prüfung für jede der fünf Fachrichtungen in einem eigenen Paragrafen. Die Fachrichtung steht danach ausdrücklich in deinem Abschlusszeugnis. Musteraufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfung, auch für Wirtschafts- und Sozialkunde, stellt die zuständige Stelle in MV online bereit.
Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden, zum Beispiel mit Abitur oder einer passenden Vorbildung. Das beantragst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der zuständigen Stelle.
Wie viel verdienst du in der Ausbildung?
Für die Ausbildung zum Tierwirt oder zur Tierwirtin gilt das Berufsbildungsgesetz und damit die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Bei Ausbildungsbeginn 2026 liegt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro und im zweiten bei 854 Euro im Monat. Bei Ausbildungsbeginn 2027 sind es im ersten Jahr 764 Euro, im zweiten 902 Euro und im dritten 1.031 Euro.
Die Vergütung steigt also mit jedem Ausbildungsjahr. Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die tarifliche Vergütung, die höher sein kann als die Mindestvergütung. Für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Entgelttarifvertrag; einen Auszug dazu stellt das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bereit.
Tierwirt/-in werden in Mecklenburg-Vorpommern
In MV ist für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft keine Kammer zuständig, sondern das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). Es ist die zuständige Stelle für die Ausbildung zum Tierwirt oder zur Tierwirtin: Es erkennt Ausbildungsbetriebe an, trägt Ausbildungsverträge ein, berät dich und deinen Betrieb und organisiert die Prüfungen. Auf seinen Seiten findest du den Ausbildungsvertrag, Ausbildungspläne für alle fünf Fachrichtungen und Musterprüfungsaufgaben.
Welche Berufsschule du besuchst, erfährst du bei deinem Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsbetriebe in deiner Nähe findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis, auf diesem Berufsbild zeigt das Portal passende Betriebe direkt an. Auf Ausbildungsmessen in MV – die Daten stehen unter Termine – kannst du Betriebe persönlich kennenlernen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Mit dem Abschluss arbeitest du als Fachkraft in der Tierhaltung, zum Beispiel als Herdenbetreuerin oder Herdenbetreuer in einem Milchviehbetrieb. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kannst du die Meisterprüfung als Tierwirtschaftsmeisterin oder Tierwirtschaftsmeister ablegen. Damit kannst du auch selbst ausbilden und übernimmst mehr Verantwortung, etwa für einen Betriebszweig.
Ein anderer Weg führt an eine Fachschule für Landwirtschaft, wo du dich zur staatlich geprüften Wirtschafterin oder zum staatlich geprüften Wirtschafter beziehungsweise zur Agrarbetriebswirtin oder zum Agrarbetriebswirt weiterbilden kannst. Mit Hochschulzugangsberechtigung kommt auch ein Studium der Agrarwissenschaften in Frage. Wer neben den Tieren auch Ackerbau und Pflanzenproduktion lernen möchte, schaut sich den verwandten Beruf Landwirt/-in an.
Hier in MV ausbilden
Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.
Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)
Dummerstorf, Landkreis Rostock
Tierwirt/Tierwirtin, Fachrichtung Rinderhaltung
Häufige Fragen
Gibt es den Beruf Rinderwirt?
Einen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Namen „Rinderwirt“ gibt es nicht. Gemeint ist in der Regel der Tierwirt oder die Tierwirtin in der Fachrichtung Rinderhaltung. Die Spezialisierung auf Rinder beginnt im dritten Ausbildungsjahr, und die Fachrichtung wird in deinem Abschlusszeugnis genannt.
Was ist der Unterschied zwischen Tierwirt/-in und Landwirt/-in?
Als Tierwirt/-in spezialisierst du dich auf eine Tierart oder auf Bienen und arbeitest vor allem im Stall, auf der Weide oder am Bienenstand. Landwirtinnen und Landwirte lernen Tierhaltung und Pflanzenbau, also auch Bodenbearbeitung, Aussaat und Ernte. Beide Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Tierwirt?
Die Regeldauer beträgt drei Jahre. Mit Abitur oder einer passenden Vorbildung kannst du eine Verkürzung beantragen. Darüber entscheidet in MV das LALLF.
Muss ich am Wochenende arbeiten?
Tiere müssen jeden Tag versorgt werden, deshalb gehören Wochenend- und Feiertagsdienste in vielen Betrieben dazu. Wie oft du eingeteilt wirst, regeln dein Betrieb und dein Ausbildungsvertrag. Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Kann ich mit Hauptschulabschluss Tierwirt werden?
Ja, ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, ob dich ein Betrieb einstellt. Ein Praktikum im Stall hilft dir dabei, dich vorzustellen und herauszufinden, ob der Beruf zu dir passt.
Weitere Infos
- Ausbildungsordnung TWirtAusbV: Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin mit Dauer, Fachrichtungen, Prüfungen und Ausbildungsrahmenplan.
- LALLF: Berufsausbildung in MV: Die zuständige Stelle in MV nennt die Agrarberufe, die Regeldauer und Kontaktdaten.
- LALLF: Ausbildungsvertrag und Vergütung: Ausbildungsvertrag, Tarifauszüge zur Ausbildungsvergütung in MV und Ausbildungspläne für alle fünf Fachrichtungen.
- BIBB: Hintergrund der Neuordnung: Das BIBB beschreibt die Neuordnung 2005, die Aufteilung in Fachrichtungen im dritten Ausbildungsjahr und die Prüfung je Fachrichtung.