Als Tanzlehrerin oder Tanzlehrer bringst du Kindern, Jugendlichen, Paaren und Erwachsenen in einer Tanzschule Gesellschaftstänze bei. Der Staat regelt diese Ausbildung nicht, die Regeln stellen Berufsverbände auf, zum Beispiel der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV). Die Ausbildung zum Tanzlehrer bzw. zur Tanzlehrerin dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre. Du lernst in einer anerkannten Ausbildungstanzschule und besuchst dazu den Theorieunterricht des Verbands.
Was machst du als Tanzlehrer/in?
Im Mittelpunkt steht der Unterricht. Du planst Kurse, wählst Tänze und Übungen aus und stellst Trainingsprogramme zusammen. Im Saal zeigst du Schrittfolgen, zählst den Takt, bedienst die Musikanlage und korrigierst Haltung und Bewegungen deiner Schülerinnen und Schüler. Du arbeitest mit Gruppen ganz unterschiedlicher Art: Kinder im Tanzkurs für Einsteiger, Jugendliche, die sich auf den Abschlussball vorbereiten, Hochzeitspaare, die ihren ersten Tanz üben, oder Erwachsene in Kursen für Fortgeschrittene.
Zu deinen Werkzeugen gehören dein eigener Körper, die Musikanlage, Musik in verschiedenen Tempi und eine klare Stimme. Weil die meisten Kurse am Abend und am Wochenende stattfinden, arbeitest du oft dann, wenn andere frei haben. Bälle, Partys und Auftritte der Tanzschule gehören ebenfalls dazu.
Daneben fallen Aufgaben im Betrieb an. Du berätst Interessierte am Empfang oder am Telefon, meldest Leute für Kurse an und hilfst bei der Organisation von Veranstaltungen. Laut BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit trainieren Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer im Leistungssport auch Tanzpaare und Formationen. Außerdem arbeiten sie im sozialpädagogischen Bereich, etwa mit Gruppenangeboten, in denen gemeinsames Tanzen und Bewegung im Vordergrund stehen.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Welche Bedingungen gelten, legen die Verbände selbst fest. Der ADTV nennt als Voraussetzungen, dass du volljährig bist, das Zeugnis eines allgemeinbildenden Schulabschlusses vorlegst und Kenntnisse im Welttanzprogramm mitbringst. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn liegt dort bei 18 Jahren. Das Welttanzprogramm umfasst die Standard- und Lateintänze, die in Tanzschulen üblich sind. Diese Kenntnisse kannst du in Tanzkursen erwerben, bevor du dich bewirbst. Bei anderen Verbänden können die Bedingungen abweichen. Frag deshalb direkt bei der Tanzschule nach, bei der du dich bewerben willst.
In der Schule helfen dir vor allem Sport und Musik. Deutsch ist nützlich, weil du ständig vor Gruppen sprichst und Abläufe einfach erklären musst. Im Alltag kommt dir zugute, wenn du Rhythmusgefühl hast, gern vor Gruppen stehst und geduldig mit Menschen umgehst.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Laut BERUFENET ist die Tanzlehrer-Ausbildung eine „sonstige Ausbildung“. Sie ist also durch Vorschriften der Berufsverbände geregelt und nicht durch eine staatliche Ausbildungsordnung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre. Wie die Ausbildung im Einzelnen aussieht, hängt vom Verband ab. Die folgenden Angaben stammen vom ADTV.
Die betriebliche Ausbildung beginnt beim ADTV zu festen Terminen: am 1. August, 1. September oder 1. Oktober und inzwischen auch zum Monatsersten von November bis März. Du lernst drei Jahre in einer anerkannten Ausbildungsschule des Verbands und arbeitest dort im Unterricht mit. Begleitend hast du bis zu dreimal pro Woche vormittags fachlich-theoretischen und tänzerischen Unterricht an einer autorisierten ADTV-Berufsausbildungsschule. Eine staatliche Berufsschule als zweiter Lernort, wie bei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, ist nicht vorgesehen.
Neben dem Gesellschaftstanz gehören Spezialausbildungen dazu, die du aus einem Katalog verschiedener Fachbereiche wählst. Welche das sind und wann sie anstehen, erfährst du bei deiner Ausbildungsschule.
Geprüft wirst du jedes Jahr. Die Abschlussprüfung berechtigt dich, als qualifizierte ADTV-Tanzlehrerin bzw. qualifizierter ADTV-Tanzlehrer eigenständig zu unterrichten. Für Menschen mit bestimmten Trainerlizenzen aus dem Tanzsport sieht der ADTV verkürzte Formen der Ausbildung vor. Ob für dich eine Verkürzung in Frage kommt, klärst du vor Vertragsbeginn mit der Tanzschule.
Was verdienst du in der Ausbildung?
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz gilt nur für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Weil der Staat die Ausbildung zur Tanzlehrerin oder zum Tanzlehrer nicht regelt, greift diese Untergrenze hier nicht. Eine einheitliche Vergütungsregel der Verbände ist uns nicht bekannt.
Ob du eine Vergütung bekommst und wie hoch sie ist, vereinbarst du mit der Tanzschule, die dich ausbildet. Diese Vereinbarung sollte schriftlich in deinem Ausbildungsvertrag stehen. Frag im Bewerbungsgespräch auch nach, wer die Kosten für Theorieunterricht, Prüfungen und Fahrten trägt. Diese Bedingungen sind von Schule zu Schule verschieden und können sich ändern.
Tanzlehrer-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Da die Ausbildung nicht staatlich geregelt ist, gibt es in MV keine zuständige Stelle wie eine Kammer. Die IHKs und Handwerkskammern im Land betreuen diesen Beruf nicht. Für Ausbildungsinhalte, Prüfungen und die Anerkennung als Ausbildungsschule ist der jeweilige Berufsverband zuständig. Eine staatliche Berufsschule für Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer gibt es nicht, den Theorieunterricht übernimmt der Verband.
Wenn du in MV lernen willst, etwa in Rostock, frag direkt bei den Tanzschulen in deiner Nähe nach. Entscheidend ist, ob die Schule als Ausbildungsschule eines Verbands anerkannt ist und ob sie im nächsten Jahr einen Ausbildungsplatz vergibt. Der Theorieunterricht findet unter Umständen nicht in deiner Stadt statt. Kläre deshalb vorher, wo und in welchem Rhythmus du hinfahren musst. Im Azubi-Atlas für MV findest du Ausbildungsbetriebe nach Landkreis. Wann und wo in MV Ausbildungs- und Studienmessen stattfinden, steht unter Termine für Ausbildungsmessen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Mit der bestandenen Verbandsprüfung kannst du als angestellte Tanzlehrerin oder angestellter Tanzlehrer in einer Tanzschule arbeiten. Die Tanzlehrer-Akademie des ADTV bietet theoretische und praktische Weiterbildungen an und vergibt verbandseigene Lizenzen und Ausbildungsberechtigungen. Eine davon ist die Prüfung zum ADTV-Tanzsportlehrer bzw. zur ADTV-Tanzsportlehrerin. Wer in den Vereinssport wechseln will: Laut Deutschem Tanzsportverband wird die ADTV-Tanzlehrerprüfung als fachlicher Teil der Trainer-C-Lizenz anerkannt, den überfachlichen Teil prüft der Tanzsportverband selbst.
Wenn du später ein Studium aufnehmen willst, kommt mit Hochschulreife zum Beispiel ein Studium der Sportwissenschaft in Frage. Wer einen staatlich anerkannten Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz möchte und sich für Bewegung und Kundenbetreuung interessiert, findet beim Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/-frau einen verwandten Weg. Diese Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt.
Häufige Fragen
Ist Tanzlehrer/in ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Nicht im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. BERUFENET ordnet die Ausbildung als „sonstige Ausbildung“ ein, deren Regeln die Berufsverbände festlegen. Der Abschluss ist daher ein Verbandsabschluss, etwa als ADTV-Tanzlehrer/in, und kein staatlicher Berufsabschluss.
Kann ich eine Ausbildung zum Tanzlehrer in Rostock machen?
Das hängt davon ab, ob eine Tanzschule in Rostock als Ausbildungsschule eines Verbands anerkannt ist und einen Platz frei hat. Frag am besten direkt bei den Tanzschulen vor Ort nach. Den Theorieunterricht organisiert der Verband, er kann auch außerhalb von MV stattfinden.
Wie lange dauert die Tanzlehrer-Ausbildung?
In Vollzeit in der Regel drei Jahre. Beim ADTV legst du jedes Jahr eine Prüfung ab, am Ende steht die Abschlussprüfung. Wer bereits eine bestimmte Trainerlizenz im Tanzsport hat, kann beim ADTV eine verkürzte Form absolvieren.
Kann ich direkt nach der Schule mit 16 anfangen?
Beim ADTV nicht, denn das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn liegt bei 18 Jahren. Bis dahin kannst du Tanzkurse besuchen und dir das Welttanzprogramm aneignen. Bei anderen Verbänden können die Altersgrenzen abweichen.
Bekomme ich als Tanzlehrer-Azubi eine Ausbildungsvergütung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung hast du nicht, weil die Ausbildung nicht nach dem Berufsbildungsgesetz läuft. Ob und wie viel du bekommst, steht in deinem Vertrag mit der Tanzschule. Kläre das vor der Unterschrift.
Weitere Infos
- BERUFENET: Tanzlehrer/in: Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit mit Tätigkeiten, Einordnung als verbandsgeregelte Ausbildung und Dauer von in der Regel drei Jahren.
- Mindestausbildungsvergütung 2026: Bekanntmachung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, die nur für Ausbildungen nach BBiG und HwO gilt.