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Fachkraft im Fahrbetrieb

Als Fachkraft im Fahrbetrieb fährst du Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen im öffentlichen Nahverkehr nach Fahrplan. Du berätst Fahrgäste und arbeitest in Leitstelle, Planung und Werkstatt mit. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Verkehrsunternehmen und in der Berufsschule. Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb vom 11. Juli 2002, zuletzt geändert 2017.

Was machst du als Fachkraft im Fahrbetrieb?

Meistens arbeitest du am Fahrerplatz. Du führst Fahrzeuge im Netz deines Unternehmens nach Fahr- und Dienstplan und achtest dabei auf Sicherheit, Pünktlichkeit und die Fahrgäste. Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit steht der Beruf unter „Fachkraft – Fahrbetrieb“ als dreijähriger Ausbildungsberuf im Bereich Industrie und Handel. Welche Fahrzeuge du fährst, hängt vom Betrieb ab. U-Bahnen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, hier geht es vor allem um Bus und Straßenbahn.

Neben dem Fahren gehören diese Aufgaben dazu:

  • Fahrgäste beraten: Du gibst Auskunft zu Linien, Verbindungen und Tarifen, verkaufst Fahrkarten und rechnest ab – manchmal auch in einer Fremdsprache.
  • Störungen bewältigen: Fällt etwas aus oder gibt es einen Unfall, informierst du Fahrgäste und Leitstelle. Du behebst kleine Störungen selbst, sicherst die Unfallstelle ab und leistest im Notfall Erste Hilfe.
  • Innendienst: Du planst den Einsatz von Personal und Fahrzeugen, wirkst an Fahrplänen und Kalkulationen mit und unterstützt Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Technischer Service: Du prüfst Fahrzeuge vor dem Einsatz, kontrollierst zum Beispiel den Ölstand im Depot und sorgst dafür, dass die Fahrzeuge einsatzbereit sind.
  • Vorschriften einhalten: Du wendest Verkehrs- und Sozialvorschriften an, bedienst Überwachungseinrichtungen im Fahrzeug und führst die nötigen Nachweise.

Du arbeitest im Fahrzeug, auf dem Betriebshof, in der Leitstelle, im Kundencenter und im Büro. Neben dem Fahrzeug arbeitest du mit Software, mit der Leitstellen Fahrzeuge orten und Fahrgastinformationen in Echtzeit weitergeben. Weil Busse und Bahnen früh morgens, abends und am Wochenende fahren, arbeitest du oft im Schichtdienst.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Gesetzlich ist für die Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Betriebe wählen selbst aus. Der Führerschein ist ein zentrales Thema. Ob du zu Beginn schon einen Pkw-Führerschein brauchst und wann du den Busführerschein machst, legt jeder Betrieb selbst fest. Für Fahrerlaubnisse gelten Mindestalter. Deshalb können Betriebe auch beim Alter Vorgaben machen. Frag am besten direkt beim Betrieb nach.

In der Schule helfen dir diese Fächer:

  • Deutsch: Du erklärst Fahrgästen Verbindungen und Tarife und schreibst Berichte, etwa nach einer Störung.
  • Mathematik: Du rechnest Fahrpreise ab, kalkulierst Sonderfahrten und planst Umläufe.
  • Englisch: Auskünfte in einer Fremdsprache gehören zum Beruf.
  • Physik und Technik: Du verstehst, wie Antrieb, Bremsen und Bordelektronik funktionieren.

Außerdem brauchst du gute Nerven im Straßenverkehr, Freundlichkeit im Umgang mit Fahrgästen und Bereitschaft für Schichtarbeit.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist dual. Im Verkehrsunternehmen lernst du die Praxis, in der Berufsschule die Theorie nach dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz. Was der Betrieb vermitteln muss, legt der Ausbildungsrahmenplan der Verordnung fest. Dazu gehören unter anderem:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht sowie die Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Rechtsvorschriften im Verkehr, besonders für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Tarife kundengerecht anwenden und Beförderungsverträge abschließen
  • Einweisung in den Fahrbetrieb und das sichere Führen der Fahrzeuge
  • Umgang mit Störungen und Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb
  • Planung von Fahr-, Umlauf- und Dienstplänen und Einsatz der Informationstechnik

Während der ganzen Ausbildung führst du ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis, das dein Betrieb regelmäßig durchsieht. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legst du die Zwischenprüfung ab. Sie prüft, was laut Ausbildungsrahmenplan in den ersten 18 Monaten dran war, und den wesentlichen Stoff der Berufsschule. Sie zeigt deinen Ausbildungsstand, zählt aber nicht für die Abschlussnote.

Am Ende der drei Jahre steht die Abschlussprüfung vor der IHK. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Schriftlich wirst du in drei Prüfungsbereichen geprüft:

Prüfungsbereich Themen laut Verordnung Dauer
Personenverkehr und Beförderungsleistungen unter anderem Sonderverkehre ausarbeiten und kalkulieren, Unfallverhütung und Verhalten bei Unfällen höchstens 90 Minuten
Planung und Disposition des Fahrbetriebes Fahr-, Umlauf- und Dienstpläne, Personal- und Fahrzeugbedarf, Informationstechnik höchstens 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Arbeitswelt höchstens 60 Minuten

Bestanden hast du, wenn du im praktischen und im schriftlichen Teil jeweils mindestens „ausreichend“ erreichst und zusätzlich in der praktischen Aufgabe I. Mit guten Leistungen oder Vorbildung wie dem Abitur kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden. Darüber entscheidet die IHK.

In drei Jahren zum Abschluss mit zwei IHK-PrüfungenIn drei Jahren zum Abschluss mit zweiIHK-PrüfungenStartAusbildungsbeginnLernen in Verkehrsbetrieb und Berufsschule,Berichtsheft führenMonat 1–18Erste 18 MonateInhalte laut Rahmenplan, die dieZwischenprüfung abfragtEnde Jahr 2ZwischenprüfungZeigt den Ausbildungsstand, zählt nicht für dieAbschlussnotebis Jahr 3Fahrbetrieb und PlanungStörungen, Fahr-, Umlauf- und Dienstpläne,Informationstechniknach 3 JahrenAbschlussprüfung IHKPraktischer Teil und drei schriftlichePrüfungsbereicheQuelle: Ausbildungsordnung FKrFBAusbV
So läuft die dreijährige duale Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb ab.

Was verdienst du in der Ausbildung? Vergütung und Mindestvergütung

Die Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt. Deshalb gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:

  • Beginn 2026: mindestens 724 Euro im 1. Jahr, 854 Euro im 2. Jahr und 977 Euro im 3. Jahr.
  • Beginn 2027: mindestens 764 Euro im 1. Jahr, 902 Euro im 2. Jahr und 1.031 Euro im 3. Jahr.

Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Viele Betriebe zahlen nach einem Tarifvertrag, der mehr vorsehen kann. Wie viel du genau bekommst, steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb in MV

Zuständig für deine Ausbildung ist die Industrie- und Handelskammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs. Das ist die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin oder die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät dich und deinen Betrieb bei Fragen zur Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab. Welche Berufsschule du besuchst und wie der Unterricht organisiert ist, erfährst du von deinem Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsbetriebe sind Verkehrsunternehmen mit Bus- oder Straßenbahnverkehr. Ausbildungsbetriebe aus MV, geordnet nach Landkreis, findest du im Azubi-Atlas für MV. Auf den Ausbildungsmessen in MV kannst du Betriebe persönlich fragen, ob sie ausbilden und wie sie den Busführerschein organisieren.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Ausbildung fährst du im Linienverkehr oder arbeitest in Leitstelle, Disposition, Kundenservice oder Betriebsplanung. Mit Berufserfahrung kannst du dich über Aufstiegsfortbildungen der IHK weiterbilden, zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt im Verkehrsbereich. Damit übernimmst du Aufgaben in der Personalführung oder Planung. Mit Fachhochschulreife oder Abitur kommt auch ein Studium etwa im Verkehrswesen oder in der Logistik infrage. Welche Fortbildungen es gibt und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du bei deiner IHK.

Interessiert dich vor allem die Fahrzeugtechnik, schau dir auch das Berufsbild Kraftfahrzeugmechatroniker/in an.

Häufige Fragen

Was steht im BERUFENET zur Fachkraft im Fahrbetrieb?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit findest du den Beruf unter „Fachkraft – Fahrbetrieb“. Dort steht, dass es sich um eine dreijährige duale Ausbildung im öffentlichen Nahverkehr handelt. Außerdem beschreibt BERUFENET die Aufgaben am Steuer, im Innendienst und im technischen Service.

Bin ich nach der Ausbildung nur Busfahrer oder Busfahrerin?

Nein. Das Fahren ist ein großer Teil des Berufs, aber du lernst auch Planung, Disposition, Kundenberatung und Technik. Deshalb kannst du später auch in Leitstelle, Kundencenter oder Fahrplanung arbeiten.

Muss ich den Busführerschein selbst bezahlen?

Das regelt jeder Betrieb selbst. Wann du den Busführerschein machst und wer die Kosten trägt, sollte in deinem Ausbildungsvertrag stehen. Kläre das am besten schon im Bewerbungsgespräch.

Was ist der Unterschied zum Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer/-in ist ein eigener Ausbildungsberuf, der Güter- und Personenverkehr umfasst. Die Fachkraft im Fahrbetrieb ist auf den öffentlichen Personennahverkehr ausgerichtet. Dazu gehören neben dem Fahren auch Tarife, Kundenberatung und die Planung des Fahrbetriebs.

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

Ja, auf Antrag ist das möglich, zum Beispiel mit Abitur oder sehr guten Leistungen. Über den Antrag entscheidet die IHK. Sprich vorher mit deinem Ausbildungsbetrieb.

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