Als Raumausstatter oder Raumausstatterin richtest du Innenräume ein: Du polsterst Möbel, verlegst Bodenbeläge, nähst und montierst Vorhänge und Dekorationen, baust Sicht- und Sonnenschutz ein und gestaltest Wände und Decken. Die Ausbildung als Raumausstatterin oder Raumausstatter ist ein anerkannter Handwerksberuf nach der Handwerksordnung und dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Was machst du als Raumausstatter/-in?
Ein Auftrag beginnt meist beim Kunden: Du schaust dir den Raum an, nimmst Maß, berätst zu Stoffen, Belägen und Farben und fertigst Skizzen an. Danach planst du die Arbeitsschritte, bestellst Material und bereitest die Arbeit in der Werkstatt vor. Gearbeitet wird in Wohnungen, Büros, Hotels, Praxen oder öffentlichen Gebäuden – je nachdem, wer den Auftrag gibt.
In der Werkstatt nähst du an der Nähmaschine, schneidest Stoffe und Schaumstoffe zu und arbeitest mit Polsterwerkzeug wie Tacker, Polsterhammer und Gurtspanner. Auf der Baustelle prüfst du zuerst den Untergrund: Ist der Estrich trocken und eben, hält die Wand eine Bespannung? Erst dann verlegst, klebst oder montierst du. Zu deinem Alltag gehört auch, Arbeitsplätze einzurichten und zu sichern, die eigene Arbeit zu kontrollieren und im Team abzustimmen.
Die Ausbildungsordnung kennt vier Schwerpunkte. Alle Auszubildenden lernen die gemeinsamen Grundlagen, danach vertiefst du einen Bereich.
| Schwerpunkt | Typische Arbeiten |
|---|---|
| Boden | Untergründe vorbereiten, Bodenbeläge zuschneiden und verlegen |
| Polstern | Polstermöbel instand setzen, Polster aufbauen und beziehen |
| Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutz | Vorhänge und Dekorationen gestalten, nähen und montieren, Sonnenschutzanlagen einbauen |
| Wand- und Deckendekoration | Wände und Decken bekleiden, bespannen und gestalten |
Boden
Du misst Räume aus, prüfst und bearbeitest den Untergrund und verlegst Beläge passgenau. Dabei arbeitest du mit Messgeräten, Schneidwerkzeug, Klebern und Profilen für Kanten und Übergänge. Wenn du vor allem mit Böden arbeiten möchtest, schau dir auch das Berufsbild Bodenleger/in im Vergleich an.
Polstern
Du arbeitest alte Sessel, Sofas oder Stühle auf oder baust neue Polster. Laut Ausbildungsrahmenplan gehört zum Beispiel dazu, Rücken glatt, in Pfeifen, in Heftungen oder mit Bossennaht zu polstern. Hier brauchst du Geduld und eine ruhige Hand.
Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutz
Du entwirfst Vorhänge und andere Dekorationen, nähst sie und montierst sie beim Kunden. Dazu kommt der Einbau von Anlagen für Licht-, Sicht- und Sonnenschutz.
Wand- und Deckendekoration
Du gestaltest Wand- und Deckenflächen, bekleidest und behandelst sie. Vorher prüfst du auch hier, ob der Untergrund geeignet ist.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Hilfreich sind Mathematik für Aufmaß, Flächen und Materialbedarf, Kunst für Farben, Formen und Entwürfe sowie Werken oder Technik für den Umgang mit Material und Werkzeug.
Im Alltag zählen handwerkliches Geschick, ein Auge für Proportionen und sorgfältiges Arbeiten. Du arbeitest oft beim Kunden vor Ort, deshalb solltest du freundlich und zuverlässig auftreten. Böden verlegen und Polster tragen ist körperliche Arbeit, auch im Knien oder auf der Leiter.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin vom 18. Mai 2004, zuletzt 2005 geändert. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist dual: Den größten Teil verbringst du im Betrieb, dazu kommt der Unterricht an der Berufsschule. Grundlage für den Unterricht ist ein bundesweiter Rahmenlehrplan.
Im ersten Teil lernst du die gemeinsamen Grundlagen: Werk- und Hilfsstoffe bearbeiten, Untergründe prüfen und vorbereiten, Profile verarbeiten, Raumsituationen entwickeln und gestalten, Kunden beraten und Arbeitsabläufe planen. Dazu gehören Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualitätssicherung und der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik. Ab dem 19. Ausbildungsmonat liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich, den du mit deinem Betrieb gewählt hast.
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legst du die Zwischenprüfung ab. Sie prüft die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres und des dritten Ausbildungshalbjahres und zeigt dir, wo du stehst. Am Ende steht die Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Teil A: Du führst in höchstens 35 Stunden eine Arbeitsaufgabe durch, die einem Kundenauftrag entspricht, und dokumentierst sie. Infrage kommt etwa das Gestalten und Herstellen einer Raumsituation mit Polster-, Dekorations-, Wand- und Bodenbelagsarbeiten. Während dieser Zeit führst du ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten.
- Teil B: Hier wirst du in drei Prüfungsbereichen geprüft: Arbeitsplanung und Gestaltung (120 Minuten), Fertigung und Montage (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Die ersten beiden Bereiche zählen je 40 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde zählt 20 Prozent.
Bestanden hast du, wenn du in Teil A und in Teil B jeweils mindestens „ausreichend“ erreichst. Außerdem brauchst du in zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil B mindestens „ausreichend“, im dritten darf deine Leistung nicht „ungenügend“ sein.
Die Ausbildung kann verkürzt werden, zum Beispiel mit Abitur, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder sehr guten Leistungen. Darüber entscheidet die Handwerkskammer auf Antrag. Wenn du bereits als Polster- und Dekorationsnäher oder Polster- und Dekorationsnäherin ausgebildet bist, kannst du dir diese Ausbildung laut Verordnung anrechnen lassen.
Wie viel verdienst du in der Ausbildung?
Für Ausbildungen nach Handwerksordnung gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, wenn dein Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:
- Beginn 2026: mindestens 724 Euro im ersten und 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.
- Beginn 2027: mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Die Vergütung steigt also mit jedem Ausbildungsjahr. Tarifverträge im Handwerk können mehr vorsehen. Was genau in deinem Vertrag steht, klärst du mit dem Betrieb; die Handwerkskammer prüft den Ausbildungsvertrag und beantwortet Fragen dazu.
Raumausstatter-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für deine Ausbildung ist die Handwerkskammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs. In MV sind das die Handwerkskammer Schwerin und die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät dich und deinen Betrieb während der Ausbildung und organisiert die Zwischen- und die Gesellenprüfung.
Welche Berufsschule du besuchst, hängt vom Sitz deines Betriebs ab. Das erfährst du beim Ausbildungsbetrieb oder bei der Ausbildungsberatung deiner Handwerkskammer.
Betriebe, die in Rostock, Schwerin oder einem der sechs Landkreise ausbilden, findest du im Azubi-Atlas für MV. Passende Betriebe zeigt das Portal außerdem direkt auf dieser Seite an. Ins Gespräch mit Betrieben und Kammern kommst du auf den Ausbildungsmessen in MV, wo du auch nach einem Praktikum fragen kannst.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Gesellenprüfung arbeitest du als Gesellin oder Geselle im Raumausstatterhandwerk, oft in dem Schwerpunkt, den du in der Ausbildung vertieft hast. Mit Lehrgängen kannst du dich in weiteren Bereichen fortbilden.
Der klassische nächste Schritt ist die Meisterprüfung als Raumausstattermeister oder Raumausstattermeisterin. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 ist das Raumausstatterhandwerk wieder zulassungspflichtig. Für einen eigenen Betrieb brauchst du deshalb in der Regel den Meisterbrief; welche Ausnahmen es gibt, erklärt dir die Handwerkskammer. Als Meisterin oder Meister darfst du auch selbst ausbilden. Daneben gibt es kaufmännische Fortbildungen im Handwerk und, je nach Schulabschluss oder Meistertitel, ein Studium, etwa im Bereich Innenarchitektur.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung als Raumausstatterin oder Raumausstatter?
Die Regeldauer beträgt drei Jahre. Mit Abitur, einer anderen abgeschlossenen Ausbildung oder guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich. Den Antrag stellst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der Handwerkskammer.
Kann ich die Raumausstatter-Ausbildung in Rostock machen?
Das hängt davon ab, ob ein Betrieb in Rostock oder in der Umgebung einen Ausbildungsplatz anbietet. Im Azubi-Atlas kannst du nach der Stadt Rostock und dem Landkreis Rostock filtern. Bewirb dich am besten zusätzlich initiativ und frag nach einem Praktikum.
Muss ich mich schon zu Beginn für einen Schwerpunkt entscheiden?
In den ersten anderthalb Jahren lernen alle Auszubildenden dieselben Grundlagen. Welcher der vier Schwerpunkte danach vertieft wird, hängt stark davon ab, was dein Betrieb macht. Frag deshalb schon im Bewerbungsgespräch, welche Arbeiten dort den Alltag bestimmen.
Was ist der Unterschied zu Bodenleger/-in oder Maler/-in?
Bodenlegerinnen und Bodenleger konzentrieren sich auf Böden, Malerinnen und Maler auf Anstriche und Beschichtungen. Als Raumausstatter/-in arbeitest du breiter: Polster, Stoffe, Dekoration, Sonnenschutz, Wand und Boden gehören zu einem Beruf. Wie tief du in einzelne Bereiche einsteigst, hängt von deinem Schwerpunkt ab.
Wo finde ich offizielle Infos zur Raumausstatter-Ausbildung?
Die Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan steht auf gesetze-im-internet.de, das Berufsprofil beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Eine ausführliche Beschreibung des Berufs bietet BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit. Für Fragen zu Vertrag und Prüfung in MV ist deine Handwerkskammer zuständig.
Weitere Infos
- Ausbildungsordnung RaumAAusbV: Geltende Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin mit Prüfungsregeln und Ausbildungsrahmenplan.
- BIBB-Berufsprofil Raumausstatter/-in: Rechtsgrundlagen, Änderungen und Hintergrund der Neuordnung 2004 beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
- Handwerkskammer Schwerin: Ausbildungsberatung und Begleitung durch die Handwerkskammer Schwerin.
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Informationen zur Ausbildung bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.