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Rechtspfleger/in

Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger triffst du an Gerichten und Staatsanwaltschaften eigenständig Entscheidungen, etwa in Nachlass-, Register- oder Grundbuchsachen. Der Weg dahin ist ein dreijähriger Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter, der als duales Studium aufgebaut ist. In Mecklenburg-Vorpommern lernst du die Theorie an der Fachhochschule in Güstrow und die Praxis an einem Gericht und bei einer Staatsanwaltschaft im Land. Am Ende steht der Abschluss „Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)“.

Was machst du als Rechtspfleger/-in?

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen Aufgaben, die früher Richterinnen und Richtern vorbehalten waren. Welche das sind, legt das Rechtspflegergesetz (RPflG) fest. Bei diesen Aufgaben bist du sachlich unabhängig: Du entscheidest nach Recht und Gesetz und bekommst keine Weisungen von Vorgesetzten, wie du einen Fall zu entscheiden hast. Das unterscheidet dich von den meisten anderen Beamtinnen und Beamten.

Typische Arbeitsgebiete an den Amtsgerichten sind:

  • Nachlasssachen: Du eröffnest Testamente und erteilst Erbscheine.
  • Register: Du entscheidest über Eintragungen im Handelsregister und im Vereinsregister.
  • Grundbuch: Du trägst Eigentumswechsel, Grundschulden und andere Rechte an Grundstücken ein.
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung: Du leitest Verfahren, in denen Grundstücke versteigert oder verwaltet werden, und verteilst den Erlös.
  • Insolvenzverfahren: Du bearbeitest Verfahren, wenn Personen oder Firmen ihre Schulden nicht mehr bezahlen können.

Bei der Staatsanwaltschaft kümmerst du dich vor allem um die Strafvollstreckung. Du sorgst also dafür, dass Urteile umgesetzt werden – zum Beispiel, wenn jemand eine Geldstrafe zahlen muss.

Du arbeitest im Büro eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft. Dort hast du mit Akten, Gesetzestexten, Kommentaren und Fachprogrammen am Computer zu tun. Du schreibst Beschlüsse, prüfst Anträge und Urkunden und leitest zum Beispiel Versteigerungstermine. Dabei hast du mit Erbinnen und Erben, Unternehmen, Vereinen, Banken, Notariaten und Anwaltskanzleien zu tun.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Das Rechtspflegergesetz schreibt vor, dass du eine Schulbildung brauchst, die dich zu einem Hochschulstudium berechtigt, oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. In der Regel heißt das: Abitur oder Fachhochschulreife. Auch Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes können zugelassen werden. Dafür müssen sie nach ihrer Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre dort gearbeitet haben und als geeignet gelten.

Weil du als Beamtin oder Beamter eingestellt wirst, gelten außerdem die allgemeinen Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Was das im Einzelnen bedeutet, wie die Auswahl abläuft und bis wann du dich bewerben kannst, erfährst du beim Oberlandesgericht Rostock und in der jeweiligen Ausschreibung der Justiz MV.

Aus der Schule hilft dir vor allem Deutsch, weil du genau lesen und klar formulieren musst. Sozialkunde oder Politik helfen dir, Staat und Recht zu verstehen. Mathematik brauchst du für Kostenrechnungen und für die Verteilung des Erlöses in Versteigerungsverfahren. Im Alltag brauchst du Sorgfalt, logisches Denken und die Bereitschaft, viel zu lesen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung heißt rechtlich Vorbereitungsdienst und dauert drei Jahre. Zu Beginn wirst du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und zur Rechtspflegeranwärterin oder zum Rechtspflegeranwärter ernannt. Das Rechtspflegergesetz gibt den Rahmen vor: Der Vorbereitungsdienst ist ein Studiengang an einer Fachhochschule. Er besteht aus Fachstudien von mindestens 18 Monaten und Praxiszeiten von mindestens einem Jahr.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Vorbereitungsdienst mit einer zehntägigen Einführungsveranstaltung. Danach wechseln sich Theorie und Praxis ab. Die Fachstudien dauern zusammen 24 Monate und finden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow statt. Die praktischen Abschnitte dauern zusammen 12 Monate. Du verbringst sie an deinem Ausbildungsgericht und bei einer Staatsanwaltschaft in MV.

Der Vorbereitungsdienst in MV dauert drei JahreDer Vorbereitungsdienst in MV dauertdrei Jahre36Monate Vorbereitungsdienst als Anwärter/-in24Monate Fachstudium an der FH in Güstrow12Monate Praxis an Gericht undStaatsanwaltschaftDiplomDiplom-Rechtspfleger/-in (FH) nach PrüfungQuelle: § 2 RPflG; Justiz MV
Theorie in Güstrow und Praxis an Gericht und Staatsanwaltschaft wechseln sich im Vorbereitungsdienst ab.

Im Fachstudium geht es um die Rechtsgebiete, mit denen du später zu tun hast, etwa Nachlass-, Register- und Grundbuchsachen. In den Praxisphasen bearbeitest du unter Anleitung echte Akten und lernst die Abläufe am Gericht kennen.

Zum Abschluss legst du die Rechtspflegerprüfung ab, die zugleich die Laufbahnprüfung ist. Wenn du sie bestehst, verleiht dir die Fachhochschule den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)“. Wie die Prüfung im Einzelnen aufgebaut ist, regelt das Land in seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Kürzer wird der Vorbereitungsdienst nur in besonderen Fällen. Das Gesetz erlaubt zum Beispiel, ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

Was verdienst du in der Ausbildung?

Die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz gilt für dich nicht. Du machst nämlich keine Ausbildung nach BBiG, sondern einen Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter. Statt einer Ausbildungsvergütung bekommst du Anwärterbezüge. Sie zahlt das Land Mecklenburg-Vorpommern als dein Dienstherr. Wie hoch sie sind, regelt das Besoldungsrecht des Landes.

Die aktuelle Höhe erfährst du bei der Justiz MV, oder du fragst im Bewerbungsverfahren beim Oberlandesgericht Rostock nach.

Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern: Bewerbung und Ansprechpartner

Für die Bewerbung ist in MV das Oberlandesgericht Rostock zuständig. Du bewirbst dich also nicht bei der Hochschule, sondern bei der Justiz des Landes. Das Oberlandesgericht beantwortet auch Fragen zum Bewerbungsverfahren und zum Studium. Aktuelle Ausschreibungen und Fristen veröffentlicht die Justiz MV auf ihren Karriereseiten.

Die Theorie lernst du an der Fachhochschule in Güstrow, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes. Die Praxisabschnitte machst du an deinem Ausbildungsgericht in MV und bei einer Staatsanwaltschaft.

Weitere Wege in den Justizdienst, etwa die Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt, findest du unter Ausbildung bei der Justizverwaltung MV. Bei Ausbildungs- und Studienmessen in MV kannst du direkt mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus dem öffentlichen Dienst sprechen.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach dem Abschluss kannst du in den Justizdienst des Landes übernommen werden. Zuerst bist du dann Beamtin oder Beamter auf Probe. Laut Justiz MV wurden in den letzten Jahren fast alle Absolventinnen und Absolventen übernommen. Sie arbeiten dort, wo an Gerichten und Staatsanwaltschaften Stellen frei waren. Eine Garantie für eine Stelle ist das nicht.

Du startest im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, früher „gehobener Justizdienst“ genannt. Im Lauf deines Berufslebens kannst du das Arbeitsgebiet wechseln, etwa vom Grundbuch ins Nachlassgericht oder zur Staatsanwaltschaft. Beförderungen richten sich nach dem Beamtenrecht des Landes und nach freien Stellen. Mit der passenden Hochschulreife kannst du später auch noch studieren, zum Beispiel Rechtswissenschaften. Welche Fortbildungen und Aufstiegswege es gibt, erfährst du bei deinem Dienstherrn.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rechtspfleger und Richter?

Richterinnen und Richter haben Jura studiert und zwei Staatsexamen abgelegt. Sie entscheiden zum Beispiel über Rechtsstreite und Strafprozesse. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erledigen die Aufgaben, die ihnen das Rechtspflegergesetz überträgt, etwa im Grundbuch oder in Nachlasssachen. Auch sie entscheiden dabei sachlich unabhängig.

Kann ich Rechtspfleger in Rostock studieren?

Das Fachstudium für MV findet in Güstrow statt, nicht in Rostock. In Rostock sitzt das Oberlandesgericht, bei dem du dich bewirbst und das dir Fragen zum Studium beantwortet. Wo du deine Praxisabschnitte machst, hängt davon ab, welchem Ausbildungsgericht du zugewiesen wirst.

Bekomme ich während des Studiums Geld?

Ja. Als Anwärterin oder Anwärter bekommst du während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge vom Land. Die genaue Höhe erfährst du bei der Justiz MV.

Geht es auch ohne Abitur?

Das Gesetz verlangt eine Schulbildung, die zum Hochschulstudium berechtigt, oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Ein anderer Weg führt über den mittleren Justizdienst, zum Beispiel nach der Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt. Nach mindestens drei Jahren in diesem Dienst kannst du zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden. Wenn du ohne Abitur etwas mit Recht machen willst, kommt auch die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten infrage.

Wer darf als Rechtspfleger arbeiten?

Wenn du die Rechtspflegerprüfung bestehst, trägst du den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)“. Rechtspflegeraufgaben darf nach dem Gesetz grundsätzlich nur übernehmen, wer den dreijährigen Vorbereitungsdienst abgeleistet und die Prüfung bestanden hat. Ausgenommen sind Personen mit der Befähigung zum Richteramt.

Weitere Infos

  • § 2 Rechtspflegergesetz: Voraussetzungen, Dauer und Aufbau des Vorbereitungsdienstes für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
  • § 3 Rechtspflegergesetz: Liste der Geschäfte, die Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern übertragen sind, etwa Grundbuch- und Vereinssachen.
  • Justiz MV: Rechtspfleger/in: Berufsbild, Ablauf des dualen Studiums in MV, Abschluss und Kontakt beim Oberlandesgericht Rostock.
  • Rechtspflegergesetz (RPflG): Vollständiger Gesetzestext mit den übertragenen Aufgaben, auch bei der Staatsanwaltschaft, und der sachlichen Unabhängigkeit.

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