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Sozialassistent/in

Als staatlich geprüfte Sozialassistentin oder staatlich geprüfter Sozialassistent begleitest du Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen im Alltag – zum Beispiel in der Kita, im Hort oder in einer Wohneinrichtung. Die Ausbildung zum Sozialassistenten in MV ist landesrechtlich geregelt und rein schulisch: Du lernst in der Regel zwei Jahre an einer Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und sammelst Praxis in Einrichtungen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Abschluss außerdem Voraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.

Was machst du als Sozialassistent/-in?

Du arbeitest im Team mit Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern oder Pflegefachkräften. Du betreust Menschen, die im Alltag Begleitung brauchen, und übernimmst Aufgaben nach Absprache mit der Einrichtung.

  • Mit Kindern spielen, basteln, singen und vorlesen, Ausflüge und Feste mit vorbereiten.
  • Mahlzeiten vorbereiten, gemeinsam essen, beim An- und Ausziehen und bei der Körperpflege helfen.
  • Menschen mit Behinderung im Alltag begleiten, etwa beim Einkaufen, auf Wegen oder bei Freizeitangeboten.
  • Ältere Menschen bei alltäglichen Dingen unterstützen und Beschäftigungsangebote mit ihnen gestalten.
  • Beobachten, wie es den betreuten Menschen geht, das im Team besprechen und schriftlich festhalten.
  • Hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen: Räume ordnen, Wäsche versorgen, einfache Gerichte kochen.

Typische Arbeitsorte sind Kindertagesstätten, Horte und Ganztagsangebote an Schulen, Wohngruppen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Senioreneinrichtungen sowie Dienste, die Familien im Haushalt unterstützen. Deine Werkzeuge sind Spiel- und Bastelmaterial, Bilderbücher, Musikinstrumente, Küchengeräte und Dokumentationsbögen oder die Software der Einrichtung.

Medizinische Aufgaben gehören nicht zu deinem Beruf. Pflegerische Handgriffe übernimmst du nur so weit, wie die Einrichtung sie dir überträgt und eine Fachkraft dich anleitet.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz regelt in Mecklenburg-Vorpommern die Sozialassistenz-Höhere Berufsfachschulverordnung (SoaHBFSVO M-V). Du brauchst die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung. Außerdem verlangt die Verordnung schon für die Zulassung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis und einen Nachweis über den Masernschutz. Das Führungszeugnis beantragst du bei deiner Meldebehörde.

Deinen Antrag auf Aufnahme richtest du schriftlich bis zum 28. Februar des Jahres an die berufliche Schule. Die Verordnung legt landesweit fest, was dazugehört:

  • ein Lebenslauf,
  • beglaubigte Kopien deiner Zeugnisse,
  • der Masern-Nachweis und das erweiterte Führungszeugnis,
  • falls nötig ein Nachweis deiner Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Über die Zulassung entscheidet die Schule. Gute Grundlagen in Deutsch helfen dir besonders: Du führst Gespräche mit Kindern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen und schreibst Beobachtungen auf. Auch Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften und Sozialkunde stehen in der Höheren Berufsfachschule weiter auf dem Plan. Außerdem brauchst du Geduld, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, auch an anstrengenden Tagen freundlich zu bleiben.

Wie läuft die Ausbildung zum Sozialassistenten ab?

Rechtsgrundlage ist die SoaHBFSVO M-V, veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Bildungsministeriums 1/2024. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung ist vollzeitschulisch: Du bist Schülerin oder Schüler, hast keinen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb und lernst in der Schule und in Praxiseinrichtungen.

Die Stundentafel der Verordnung umfasst allgemeinbildende Fächer – Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaft, Sozialkunde, Religion oder Philosophie sowie Sport und Bewegung – und berufsbezogene Lernfelder. In den Lernfeldern bereitet dich die Schule auf die Arbeit mit Kindern und mit Menschen vor, die im Alltag Unterstützung brauchen. Die Themen je Schuljahr bekommst du von deiner Schule.

In den Praxisphasen probierst du das Gelernte in Einrichtungen wie Kitas oder Wohngruppen aus. Fachkräfte vor Ort leiten dich an, und deine Schule begleitet dich dabei. Wie lang die Praxisphasen sind und wann sie liegen, regelt die Verordnung; den genauen Plan bekommst du von deiner Schule.

Am Ende legst du an der Schule eine staatliche Abschlussprüfung ab. Wie sie aufgebaut ist und welche Fächer geprüft werden, regelt die SoaHBFSVO M-V. Wenn du sie bestehst, darfst du die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ führen.

In zwei Jahren zum staatlichen AbschlussIn zwei Jahren zum staatlichenAbschlussbis 28.2.Antrag an der SchuleSchriftlicher Antrag an die berufliche SchuleJahr 1 und 2Unterricht und PraxisLernen in der Schule und in PraxiseinrichtungenEnde Jahr 2Staatliche PrüfungAbschlussprüfung an der Schule nachSoaHBFSVO M-VDanachBeruf oder FachschuleArbeit in Einrichtungen oder ErzieherausbildungQuelle: SoaHBFSVO M-V, Mitteilungsblatt 1/2024
Die Sozialassistenz dauert in MV in der Regel zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Vergütung und Geld: Was verdienst du in der Ausbildung?

Während der Ausbildung bekommst du keine Ausbildungsvergütung. Die Sozialassistenz ist eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, deshalb gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG hier nicht. Auch für die Praxisphasen ist keine Bezahlung vorgeschrieben; ob eine Einrichtung freiwillig etwas zahlt, entscheidet sie selbst.

An Schulen in öffentlicher Trägerschaft zahlst du kein Schulgeld. Schulen in freier Trägerschaft können Schulgeld verlangen – frag direkt bei der Schule nach, der Stand kann sich ändern.

Für deinen Lebensunterhalt kannst du Schüler-BAföG beantragen. Ob du einen Anspruch hast und in welcher Höhe, prüft das Amt für Ausbildungsförderung deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Deine Eltern bekommen in der Regel weiter Kindergeld, solange du in Ausbildung bist.

Nach dem Abschluss richtet sich dein Gehalt als Sozialassistent/-in in MV nach Arbeitgeber, Art der Einrichtung und danach, ob ein Tarifvertrag gilt. Die aktuelle Höhe erfährst du beim Träger, bei dem du dich bewirbst.

Sozialassistenz-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Da die Ausbildung schulisch ist, ist keine Kammer zuständig, sondern das Bildungsministerium des Landes. Es regelt Aufnahme, Unterricht und Prüfung über die SoaHBFSVO M-V. Angeboten wird die Ausbildung in MV an beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Schulen in freier Trägerschaft. Die Übersicht zur vollzeitschulischen Berufsausbildung findest du beim Bildungsministerium auf regierung-mv.de.

Du bewirbst dich direkt bei der Schule, nicht bei einem Betrieb – schriftlich bis zum 28. Februar. Frag dort nach Praxisplätzen und Ausbildungsbeginn. Soziale Einrichtungen und andere Ausbildungsbetriebe in deiner Region findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis. Wann Ausbildungs- und Studienmessen stattfinden, siehst du unter Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Mit dem Abschluss kannst du direkt in Kitas, Horten, der Behindertenhilfe oder in Senioreneinrichtungen arbeiten. Du kannst ihn auch als ersten Schritt nutzen: Die Fachschulverordnung Sozialwesen (FSSozVO M-V) von 2024 setzt für die Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher die Mittlere Reife und die abgeschlossene Ausbildung zur Sozialassistenz voraus. Dasselbe gilt für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege an der Fachschule für Sozialwesen.

Wenn du später Soziale Arbeit studieren möchtest, brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur oder Fachhochschulreife. Welche Wege es mit deinem Abschluss dorthin gibt, kann dir die Studienberatung der Hochschule sagen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sozialassistenten in MV?

Der Bildungsgang an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz dauert in der Regel zwei Jahre. Er findet in Vollzeit statt, Unterricht und Praxisphasen wechseln sich ab. Ob Vorbildung angerechnet wird, prüft die Schule bei deiner Bewerbung.

Bekommst du als Sozialassistent/-in in der Ausbildung Gehalt?

Nein, als Schülerin oder Schüler einer Höheren Berufsfachschule bekommst du keine Ausbildungsvergütung. Unterstützung gibt es über Schüler-BAföG, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung.

Kann ich die Ausbildung in Schwerin oder Stralsund machen?

In MV bieten Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft die Sozialassistenz an. Welche Schule in deiner Nähe den Bildungsgang anbietet, erfährst du über die Übersicht des Bildungsministeriums. Ob es in Schwerin, Stralsund oder deiner Nähe gerade einen Ausbildungsbeginn gibt, fragst du am besten direkt bei der Schule nach.

Ist eine Umschulung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten möglich?

Auch Erwachsene können die Ausbildung an einer Höheren Berufsfachschule machen, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Ob eine Förderung als Umschulung infrage kommt, klärst du mit der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Die Schule sagt dir, ob deine bisherige Ausbildung oder Berufserfahrung angerechnet wird.

Brauchst du die Sozialassistenz, um Erzieherin oder Erzieher zu werden?

Ja, nach der Fachschulverordnung Sozialwesen ist die abgeschlossene Ausbildung zur Sozialassistenz zusammen mit der Mittleren Reife Voraussetzung für die Erzieherausbildung in MV. Das gilt auch für die Heilerziehungspflege. Nach der Sozialassistenz bewirbst du dich dafür an einer Fachschule für Sozialwesen.

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