Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter versorgen Menschen in medizinischen Notfällen am Einsatzort und begleiten sie im Rettungswagen in die Klinik. Die Ausbildung ist im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) bundesweit geregelt und dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Du lernst an einer staatlich anerkannten Schule, auf einer Lehrrettungswache und im Krankenhaus. Am Ende steht eine staatliche Prüfung – auch bei einer Ausbildung als Notfallsanitäter in MV.
Was machst du als Notfallsanitäter/-in?
Dein Arbeitsplatz ist der Rettungsdienst. Wenn die Leitstelle einen Einsatz meldet, fährst du mit deinem Team zum Einsatzort: in eine Wohnung, auf eine Straße, an einen Arbeitsplatz oder an den Strand. Dort verschaffst du dir einen Überblick über die Lage, schätzt ein, wie es der Patientin oder dem Patienten geht, und entscheidest mit, welche Hilfe nötig ist. Ob eine Notärztin oder ein Notarzt nachgefordert wird, gehört ebenfalls zu deiner Einschätzung.
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Aufgaben:
- Eigenverantwortlich: Du erfasst die Lage am Einsatzort, beurteilst den Gesundheitszustand, führst Maßnahmen der Erstversorgung durch, stellst die Transportfähigkeit her und betreust die Person während der Fahrt in die Klinik.
- Mitwirkend: Du assistierst bei der ärztlichen Notfallversorgung und führst Maßnahmen aus, die eine Ärztin oder ein Arzt anordnet oder vorgibt.
Dazu kommen Aufgaben, die man von außen seltener sieht. Du sprichst mit Angehörigen und Umstehenden, übergibst die Patientin oder den Patienten in der Notaufnahme mit allen wichtigen Informationen und dokumentierst jeden Einsatz. Du prüfst Fahrzeug, Geräte und Medikamentenbestand, damit beim nächsten Alarm alles bereitliegt. Auch die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei gehört dazu.
Deine Werkzeuge sind unter anderem Rettungswagen, Überwachungsgeräte für Herz und Kreislauf, Beatmungs- und Absauggeräte, Tragen und Hilfsmittel zum Lagern und Transportieren sowie Funk und digitale Einsatzdokumentation. Gearbeitet wird im Schichtdienst, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Viele Einsätze sind keine lebensbedrohlichen Notfälle, sondern Situationen, in denen Menschen Unterstützung und eine klare Einschätzung brauchen.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Die Zugangsvoraussetzungen stehen in § 8 NotSanG. Du brauchst einen der folgenden Abschlüsse:
- den mittleren Schulabschluss (in MV die Mittlere Reife) oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
- einen Hauptschulabschluss (in MV die Berufsreife) oder eine gleichwertige Schulbildung und dazu eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
Außerdem darfst du gesundheitlich nicht ungeeignet sein, den Beruf auszuüben. Das weist du in der Regel mit einer ärztlichen Bescheinigung nach. Abitur ist für die Ausbildung nicht vorgeschrieben. Nur für ein Studium im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule verlangt das Gesetz eine Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Anforderungen legen die Ausbildungsträger selbst fest, etwa ob du schon einen Führerschein haben solltest. Frag das bei deiner Bewerbung direkt nach. In der Schule helfen dir Biologie, Chemie und Deutsch: Du lernst viel über den menschlichen Körper und Medikamente, und du musst klar sprechen und sauber dokumentieren. Im Alltag brauchst du Ruhe in belastenden Situationen, Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit und einen respektvollen Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung besteht laut NotSanG aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Die Einzelheiten regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Du wechselst während der gesamten Ausbildung zwischen drei Lernorten:
- Schule: Den Unterricht übernimmt eine staatlich anerkannte Schule. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Organisation der Ausbildung und begleitet dich auch in der Praxis.
- Lehrrettungswache: Die praktische Ausbildung im Rettungsdienst findet an einer genehmigten Lehrrettungswache statt. Dort fährst du unter Anleitung mit zu Einsätzen.
- Krankenhaus: Ein Teil der praktischen Ausbildung läuft in geeigneten Krankenhäusern, zum Beispiel in der Notaufnahme oder in der Anästhesie.
Im Unterricht geht es um Anatomie und Krankheitslehre, um Notfallsituationen bei Kindern und Erwachsenen, um Medikamente und Medizingeräte, um Kommunikation, Rechtsfragen und Einsatztaktik. Vieles übst du zuerst in Fallbeispielen und Simulationen, bevor du es im Einsatz unter Aufsicht anwendest. Mit jedem Abschnitt übernimmst du mehr Verantwortung.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Wer besteht, beantragt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen. Eine Verkürzung ist nur in Sonderfällen möglich: Das Gesetz erlaubt die Anrechnung bestimmter gleichwertiger Ausbildungen. Ob das für dich infrage kommt, entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag.
Wie viel verdienst du in der Ausbildung?
Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt für diesen Beruf nicht, denn die Ausbildung folgt nicht dem Berufsbildungsgesetz, sondern dem Notfallsanitätergesetz. Du schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der Ausbildung. Nach § 15 NotSanG muss er dir eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Träger ist meist ein Rettungsdienst, also zum Beispiel ein Landkreis, eine Stadt oder eine Hilfsorganisation, die den Rettungsdienst in deren Auftrag übernimmt.
Im Ausbildungsvertrag stehen laut Gesetz unter anderem Angaben zu Zahlung und Höhe der Vergütung, die Dauer der Probezeit und die tariflichen Bestimmungen, die für dich gelten. Wie hoch die Vergütung ist, hängt vom Träger ab. Ist er an einen Tarifvertrag gebunden, richtet sie sich danach, und sie steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr. Die aktuelle Höhe erfährst du direkt beim Träger, bei dem du dich bewirbst. Schulgeld musst du nicht zahlen: Das NotSanG erklärt Vereinbarungen für nichtig, nach denen du für die Ausbildung Schulgeld oder eine Entschädigung zahlen sollst.
Notfallsanitäter-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Für die staatliche Prüfung und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist in MV das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zuständig. Seine Übersicht zu den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen führt die Notfallsanitäterin und den Notfallsanitäter ausdrücklich auf. Zum LAGuS gehört das Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock.
Deine Bewerbung richtest du in der Regel an einen Träger des Rettungsdienstes. Er schließt den Ausbildungsvertrag mit dir und arbeitet mit einer staatlich anerkannten Schule, einer genehmigten Lehrrettungswache und Krankenhäusern zusammen. Welche Schulen und Lehrrettungswachen in deiner Region ausbilden, erfährst du beim Rettungsdienst deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Ausbildungsbetriebe nach Landkreis findest du im Azubi-Atlas für MV. Träger des Rettungsdienstes triffst du auch auf Ausbildungsmessen in MV.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeitest du im Rettungsdienst, etwa auf dem Rettungswagen oder im Notarztdienst. Mit Berufserfahrung kannst du dich weiterbilden, zum Beispiel zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter, um selbst Auszubildende auf der Wache anzuleiten. Weitere Wege führen in die Arbeit einer Rettungsleitstelle, in die Lehre an einer Schule für Notfallsanitäter oder in Leitungsaufgaben auf einer Wache.
Ein Studium ist ebenfalls möglich, etwa in Rettungswesen, Gesundheits- oder Pflegewissenschaften. Ob dir die Berufsausbildung angerechnet wird, regelt jede Hochschule selbst. Wenn dich die Arbeit mit Patientinnen und Patienten im Krankenhaus mehr reizt, schau dir auch das Berufsbild Pflegefachmann/-frau auf diesem Portal an.
Hier in MV ausbilden
Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Notfallsanitäter in MV?
In Vollzeit dauert sie drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Das gilt in MV genauso wie in allen anderen Bundesländern, weil das Notfallsanitätergesetz ein Bundesgesetz ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?
Die Notfallsanitäter-Ausbildung ist bundesweit im NotSanG geregelt, dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter ist deutlich kürzer und für andere Aufgaben im Team gedacht. Für Prüfung und Erlaubnis ist in MV bei beiden Berufen das LAGuS zuständig; mehr dazu im Berufsbild Rettungssanitäter/-in.
Kann ich die Notfallsanitäter-Ausbildung in Schwerin machen?
Die praktische Ausbildung findet auf genehmigten Lehrrettungswachen statt. Welche Schulen und Wachen in Schwerin und Umgebung gerade ausbilden, kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Frag beim Rettungsdienst der Stadt Schwerin oder deines Landkreises nach.
Brauche ich für die Ausbildung Abitur?
Nein. Die Mittlere Reife reicht. Mit der Berufsreife kannst du ebenfalls anfangen, wenn du zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hast.
Kann ich Notfallsanitäter auch studieren?
Das NotSanG erlaubt Modellvorhaben, bei denen die Ausbildung an einer Hochschule stattfindet. Dafür brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung. Ob es ein solches Angebot in deiner Nähe gibt, erfährst du bei den Hochschulen selbst.
Weitere Infos
- Notfallsanitätergesetz (NotSanG): Das Gesetz regelt Dauer, Struktur, Lernorte und Zugangsvoraussetzungen der Ausbildung.
- § 15 NotSanG: Ausbildungsvergütung: Der Ausbildungsträger muss eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen.
- LAGuS: Prüfungen und Berufserlaubnis: Übersicht des LAGuS zu staatlichen Prüfungen und Berufserlaubnissen in den Gesundheitsfachberufen, darunter Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter.
- LAGuS: Gesundheitsfachberufe: Allgemeine Hinweise des Landesprüfungsamts zur Zulassung zur staatlichen Prüfung in den Gesundheitsfachberufen; Notfallsanitäter werden dort nicht eigens genannt.