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Straßenbauer/in

Als Straßenbauer oder Straßenbauerin baust du Straßen, Radwege, Gehwege und Plätze neu und setzt bestehende Verkehrsflächen instand. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft. Seit dem 1. August 2026 gilt dafür eine neue Ausbildungsordnung.

Was machst du als Straßenbauer/-in?

Du arbeitest fast immer draußen auf der Baustelle, im Team und bei jedem Wetter. Bevor gebaut wird, sicherst du die Baustelle für den Verkehr ab und richtest sie ein. Du liest Baupläne, steckst Höhen und Fluchten ab und prüfst mit Messgeräten, ob das Gefälle stimmt, damit Regenwasser später abfließt.

Danach geht es Schicht für Schicht nach oben:

  • Boden ausheben und den Untergrund vorbereiten, oft mit Bagger und Radlader
  • Frostschutz- und Tragschichten einbauen und mit Walze oder Rüttelplatte verdichten
  • Bordsteine, Rinnen und Abläufe für die Entwässerung setzen
  • Pflaster und Platten aus Beton oder Naturstein verlegen
  • Asphalt- und Betondecken einbauen, zusammen mit Kolonnen an Fertiger und Walze
  • Schäden an Straßen ausbessern, Decken erneuern und alte Beläge zurückbauen

Zu deinem Werkzeug gehören Schaufel, Pflasterhammer, Richtschnur und Wasserwaage ebenso wie Nivelliergerät und Baumaschinen. Die neue Ausbildungsordnung nimmt auch digitale Methoden auf, etwa beim Vermessen und bei der Arbeit mit digitalen Plänen. Deine Arbeitgeber sind Bauunternehmen und Straßenbaubetriebe aus Handwerk und Industrie. Die Aufträge kommen von Gemeinden, Landkreisen und dem Land, aber auch von privaten Bauherren, etwa für Hofflächen, Parkplätze oder Zufahrten.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben, die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Viele erwarten einen Schulabschluss, die genauen Wünsche stehen in der jeweiligen Stellenanzeige.

Diese Fächer helfen dir in der Ausbildung:

  • Mathematik: Flächen, Mengen, Gefälle und Maßstäbe berechnest du jeden Tag.
  • Physik: Du arbeitest mit Kräften, Lasten und Maschinen.
  • Werken oder Technik: Genaues Arbeiten nach Plan ist hier gefragt.

Außerdem solltest du körperlich belastbar sein und gern draußen arbeiten. Auf der Baustelle sprichst du dich ständig mit deiner Kolonne ab. Wer zuverlässig ist und auf Sicherheit achtet, kommt im Straßenbau gut zurecht. Ein Praktikum in einem Baubetrieb zeigt dir vorher, ob dir die Arbeit liegt.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung zum Straßenbauer und zur Straßenbauerin dauert drei Jahre. Rechtsgrundlage ist die Tiefbauberufeausbildungsverordnung (TiefbauBAusbV), die mit der Neuordnung der Bauberufe zum 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Sie gilt für Ausbildungen, die seit diesem Datum beginnen. Der Beruf ist im Handwerk und in der Industrie anerkannt, deshalb kann dein Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.

Du lernst an drei Orten:

  • Ausbildungsbetrieb: Hier arbeitest du auf echten Baustellen mit.
  • Berufsschule: Dort lernst du Fachtheorie, Baustoffkunde, Fachrechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde.
  • Überbetriebliches Ausbildungszentrum: In Lehrgängen der Bauwirtschaft übst du Arbeitstechniken, die nicht jeder Betrieb selbst vermitteln kann.

Die Ausbildung ist vom Allgemeinen zum Speziellen aufgebaut. Zuerst lernst du Grundlagen, die für mehrere Bauberufe gelten: Baustelle einrichten, Pläne lesen, Arbeitsschutz und der Umgang mit Baustoffen und Werkzeugen. Danach rücken Arbeiten im Tiefbau und Straßenbau in den Vordergrund, etwa Erdarbeiten, Tragschichten und Pflasterflächen. Im dritten Jahr vertiefst du die Arbeiten an Verkehrsflächen, zum Beispiel Asphalt- und Betonbauweisen, Entwässerung und Instandsetzung.

Neu ist die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung. Teil 1 soll laut Verordnung im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, also in der zweiten Hälfte des zweiten Jahres. Du bearbeitest dabei eine praktische Arbeitsaufgabe mit Dokumentation und schriftliche Aufgaben. Teil 1 zählt mit 40 Prozent zum Gesamtergebnis. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und zählt 60 Prozent. Geprüft werden dann die Bereiche „Herstellen von Verkehrsflächen“, „Durchführen von Straßenbauarbeiten“, „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Den Bereich „Herstellen von Verkehrsflächen“ musst du mindestens mit „ausreichend“ abschließen. Im Handwerk heißt die Prüfung Gesellenprüfung, in der Industrie Abschlussprüfung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre mit gestreckter PrüfungDie Ausbildung dauert drei Jahre mitgestreckter PrüfungJahr 1Grundlagen am BauBaustelle einrichten, Pläne lesen,Arbeitsschutz, BaustoffeJahr 2Tiefbau und StraßenbauErdarbeiten, Tragschichten undPflasterflächen4. HalbjahrPrüfung Teil 1Arbeitsaufgabe und schriftliche Aufgaben,zählt 40 ProzentJahr 3Verkehrsflächen vertiefenAsphalt- und Betonbauweisen, Entwässerung,InstandsetzungEnde Jahr 3Prüfung Teil 2Gesellen- oder Abschlussprüfung, zählt 60ProzentQuelle: Ausbildungsordnung TiefbauBAusbV
So läuft die dreijährige Ausbildung zum Straßenbauer oder zur Straßenbauerin seit August 2026 ab.

Die frühere Stufenausbildung gibt es seit der Neuordnung nicht mehr. Der zweijährige Beruf Tiefbaufacharbeiter/-in ist jetzt ein eigener Ausbildungsberuf, unter anderem mit dem Schwerpunkt Straßenbauarbeiten. Wer ihn abgeschlossen hat, kann laut Verordnung zur Straßenbauerin oder zum Straßenbauer weiterlernen: Vereinbaren Betrieb und Auszubildende das, werden 24 Monate angerechnet und Teil 1 der Prüfung entfällt. Eine Verkürzung der Ausbildung ist außerdem allgemein möglich, etwa mit Abitur oder guten Leistungen. Das beantragst du zusammen mit deinem Betrieb bei der zuständigen Kammer.

Was verdienst du in der Ausbildung?

Für Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt.

Ausbildungsjahr Beginn 2026 Beginn 2027
1. Jahr 724 Euro 764 Euro
2. Jahr 854 Euro 902 Euro
3. Jahr 35 Prozent über dem 1. Jahr 1.031 Euro

Das sind Untergrenzen im Monat. Für das dritte Jahr legt § 17 BBiG einen Aufschlag von 35 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres fest. Die Vergütung steigt also mit jedem Ausbildungsjahr. Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die tarifliche Vergütung. Tarifverträge können mehr vorsehen als die Mindestvergütung. Die genaue Höhe steht in deinem Ausbildungsvertrag. Bei Fragen hilft dir die Ausbildungsberatung deiner Kammer.

Straßenbauer-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

In MV ist für deine Ausbildung die Kammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs zuständig. Gehört der Betrieb zum Handwerk, ist das die Handwerkskammer Schwerin oder die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Bei Industriebetrieben sind es die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin oder die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Kammern tragen deinen Vertrag ein, nehmen die Prüfungen ab und beraten bei Problemen in der Ausbildung.

Welche Berufsschule und welches Ausbildungszentrum du besuchst, hängt vom Sitz deines Betriebs ab. Die Zuordnung erfährst du bei deinem Betrieb oder deiner Kammer.

Ausbildungsbetriebe aus deinem Landkreis findest du im Azubi-Atlas für MV. Persönlich ansprechen kannst du Baubetriebe auf den Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Prüfung arbeitest du als Geselle oder Gesellin bzw. als Facharbeiter oder Facharbeiterin im Straßenbau. Mit Erfahrung kannst du eine Kolonne anführen oder dich auf Bereiche wie Pflaster- und Natursteinarbeiten, Asphaltbau oder Baumaschinen spezialisieren.

Für den nächsten Schritt gibt es mehrere Wege:

  • Meisterprüfung im Straßenbauer-Handwerk: Damit kannst du einen eigenen Betrieb führen und selbst ausbilden.
  • Polier/-in oder Vorarbeiter/-in: Fortbildungen der Bauwirtschaft bereiten auf die Leitung von Baustellen vor.
  • Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in Bautechnik: eine Weiterbildung an einer Fachschule, in Vollzeit oder berufsbegleitend.
  • Studium: etwa Bauingenieurwesen. Mit Meister- oder Technikerabschluss kannst du unter bestimmten Bedingungen auch ohne Abitur studieren.

Wenn dich eher Gebäude interessieren, lohnt ein Blick auf das Berufsbild Maurer/in im Hochbau.

Hier in MV ausbilden

Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.

Alle Betriebe für diesen Beruf

Häufige Fragen

Wie finde ich Lehrstellen im Tiefbau in MV?

Ausbildungsplätze im Straßenbau und in anderen Tiefbauberufen bieten Bauunternehmen und Handwerksbetriebe an. Auf dieser Seite und im Azubi-Atlas siehst du Betriebe nach Landkreis. Auch die Lehrstellenbörsen der Kammern und die Agentur für Arbeit helfen dir weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Straßenbauer/-in und Tiefbaufacharbeiter/-in?

Tiefbaufacharbeiter/-in ist ein eigener zweijähriger Beruf mit Schwerpunkten wie Straßenbauarbeiten. Straßenbauer/-in dauert drei Jahre und geht im dritten Jahr tiefer in den Straßenbau. Nach dem zweijährigen Abschluss kannst du mit Anrechnung weiterlernen.

Gibt es die Stufenausbildung im Bau noch?

Nein. Für Ausbildungen ab dem 1. August 2026 gilt die neue Ordnung ohne Stufenausbildung. Wer vorher begonnen hat, beendet die Ausbildung nach den alten Regeln.

Arbeitest du als Straßenbauer/-in auch im Winter?

Du arbeitest überwiegend draußen. Bei starkem Frost lassen sich manche Arbeiten nicht ausführen. Wie dein Betrieb diese Zeit einplant, etwa mit Lehrgängen oder Arbeiten in der Werkstatt, klärst du am besten im Vorstellungsgespräch.

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