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Süßwarentechnologe/-in (früher Fachkraft für Süßwarentechnik)

Süßwarentechnologinnen und Süßwarentechnologen stellen in Industriebetrieben Schokolade, Bonbons, Speiseeis und andere Süßwaren her und steuern dabei Maschinen und Anlagen. Bis Juli 2014 hieß der Beruf „Fachkraft für Süßwarentechnik“. Wer heute nach der Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik sucht, landet deshalb bei diesem Nachfolgeberuf. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, du lernst im Betrieb und in der Berufsschule.

Was machst du als Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin?

Du arbeitest in der Produktion eines Süßwarenherstellers. Dort begleitest du den Weg vom Rohstoff bis zur fertig verpackten Ware. Am Anfang stehen Zutaten wie Zucker, Kakao, Fette oder Milchprodukte: Du nimmst sie an, kontrollierst sie, lagerst sie richtig und bereitest sie für die Herstellung vor. Danach setzt du Rezepturen um, stellst Grundmassen, Teige und Halbfabrikate her und verarbeitest sie zu fertigen Produkten.

Ein großer Teil deiner Arbeit findet an Maschinen und Anlagen statt. Du nimmst sie in Betrieb, stellst sie ein, überwachst den Ablauf und reinigst und pflegst sie. Mit Fließschemata verfolgst du, wie ein Produkt durch die Anlage läuft. Herstellungsprozesse steuerst du und dokumentierst sie, oft am Computer.

Zum Beruf gehören außerdem:

  • Qualitätssicherung: Du prüfst Rohstoffe und Produkte, hältst Vorgaben ein und dokumentierst Ergebnisse.
  • Hygiene: Du wendest Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an und beachtest die Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln.
  • Verpacken: Du bereitest Produkte für Lager und Versand vor und kontrollierst die Verpackungsanlagen.
  • Teamarbeit: Du planst Arbeitsabläufe allein und mit anderen und kontrollierst die Ergebnisse.

Welche Produkte du herstellst, hängt vom Betrieb ab. Die Ausbildungsordnung nennt fünf Einsatzgebiete, in denen du die berufstypischen Inhalte lernst: Schokoladewaren und Konfekt, Bonbons und Zuckerwaren, feine Backwaren, Knabberartikel oder Speiseeis. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn dort dieselben Inhalte vermittelt werden können. Welches Einsatzgebiet für dich gilt, legt dein Ausbildungsbetrieb fest.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Viele schauen auf deine Noten in den Fächern, die du im Beruf brauchst:

  • Chemie und Biologie, weil du mit Rohstoffen, Temperaturen und Hygiene arbeitest.
  • Mathematik, weil du Rezepturen umrechnest, Mengen abwiegst und Messwerte auswertest.
  • Physik und Technik, weil du Maschinen bedienst und ihre Funktion verstehen musst.

Hilfreich sind Sorgfalt, ein Blick für Sauberkeit und technisches Verständnis. Du solltest Freude daran haben, Abläufe genau einzuhalten, denn Lebensmittel werden nach festen Vorgaben hergestellt. Wer mit bestimmten Lebensmitteln wie Speiseeis arbeitet, braucht vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ob das für dich gilt, sagt dir dein Ausbildungsbetrieb.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Rechtsgrundlage ist die Süßwarentechnologenausbildungsverordnung (SüßwAusbV) vom 29. April 2014, eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie gilt seit dem 1. August 2014 und hat die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik von 1980 abgelöst. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im Betrieb lernst du die Praxis, in der Berufsschule die fachliche Theorie und allgemeinbildende Fächer.

Der Ausbildungsrahmenplan teilt die Inhalte auf die Monate 1 bis 18 und 19 bis 36 auf. In der ersten Hälfte lernst du vor allem, Rohstoffe anzunehmen, zu lagern und vorzubereiten, und du stellst erste Grundmassen und Halbfabrikate her. Hygiene, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und das Verpacken begleiten dich durch die ganze Ausbildung. In der zweiten Hälfte steht das Herstellen von Süßwaren deutlich stärker im Mittelpunkt: Der Plan sieht dafür im zweiten Abschnitt 40 Wochen vor, im ersten 26 Wochen.

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie bezieht sich auf die ersten drei Ausbildungshalbjahre. Du führst im Prüfungsbereich „Herstellen von Grundmassen, Teigen oder Halbfabrikaten“ eine Arbeitsaufgabe durch, planst sie vorher schriftlich und sprichst danach im situativen Fachgespräch darüber. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten. Die Note zählt nicht für den Abschluss, die Teilnahme ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In drei Jahren vom Rohstoff zur AbschlussprüfungIn drei Jahren vom Rohstoff zurAbschlussprüfungMonat 1–18Rohstoffe und GrundlagenRohstoffe annehmen und lagern, ersteGrundmassen herstellenEnde Jahr 2ZwischenprüfungArbeitsaufgabe mit Planung und Fachgespräch,150 MinutenMonat 19–36Süßwaren herstellenHerstellung steht im Mittelpunkt: 40 Wochenlaut RahmenplanEnde Jahr 3AbschlussprüfungProduktion, Süßwarentechnologie, Wirtschafts-und SozialkundeQuelle: Ausbildungsordnung SüßwAusbV
Die Ausbildung zum Süßwarentechnologen oder zur Süßwarentechnologin dauert drei Jahre und hat zwei Prüfungen.

Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus drei Prüfungsbereichen:

Prüfungsbereich Worum es geht Gewichtung
Produktion von Süßwaren Praktisch, insgesamt 240 Minuten: Arbeitsaufgaben aus einem Einsatzgebiet, zum Beispiel Schokoladewaren und Konfekt oder Speiseeis, mit situativem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten 50 Prozent
Süßwarentechnologie Schriftlich, 180 Minuten: Arbeitsabläufe, Auswahl der Rohstoffe, Maschinen und Anlagen, Hygiene 40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde Schriftlich, 60 Minuten: Fragen zur Berufs- und Arbeitswelt 10 Prozent

Bestanden hast du, wenn das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist und du die weiteren Bestehensregeln der Verordnung erfüllst. Ist es knapp, kannst du in „Süßwarentechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten beantragen. Mit Abitur, einer abgeschlossenen Ausbildung oder guten Leistungen lässt sich die Ausbildung auf Antrag verkürzen, wenn Betrieb und Kammer zustimmen.

Was verdienst du in der Ausbildung?

Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin ist ein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Deshalb gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, wenn dein Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:

  • Beginn 2026: mindestens 724 Euro im ersten und 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.
  • Beginn 2027: mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Tarifverträge in der Branche können mehr vorsehen. Wie viel ein bestimmter Betrieb zahlt, steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Ausbildung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Sie trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät bei Fragen und nimmt die Prüfungen ab. In MV gibt es drei Kammern: die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin und die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Welche zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz deines Ausbildungsbetriebs.

Welche Berufsschule du besuchst, erfährst du von deinem Ausbildungsbetrieb oder von der Ausbildungsberatung deiner IHK. Bei Berufen mit wenigen Auszubildenden lohnt es sich, früh nachzufragen, wo und in welcher Form der Unterricht stattfindet.

Ausbildungsbetriebe in deiner Nähe findest du im Azubi-Atlas für MV, sortiert nach Landkreis. Auf Messen kannst du Betriebe direkt ansprechen; die Daten stehen unter Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach dem Abschluss arbeitest du als Fachkraft in der Produktion, zum Beispiel an einer Anlage, in der Qualitätssicherung oder in der Verpackung. Mit Berufserfahrung kannst du mehr Verantwortung übernehmen, etwa für eine Produktionslinie.

Wenn du weiterlernen willst, gibt es mehrere Wege:

  • Fortbildung zum Industriemeister oder zur Industriemeisterin, die Prüfung nimmt die IHK ab.
  • Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin an einer Fachschule, zum Beispiel im Bereich Lebensmitteltechnik.
  • Ein Studium, etwa in Lebensmitteltechnologie, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung hast oder sie über deine Ausbildung und Berufserfahrung erwirbst.

Welche Angebote es in MV gibt und welche Voraussetzungen gelten, klärst du am besten bei deiner IHK oder bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Gibt es die Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik noch?

Unter diesem Namen nicht mehr. Seit dem 1. August 2014 heißt der Beruf Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin. Grundlage ist seitdem eine neue Ausbildungsordnung, die die Verordnung von 1980 ersetzt hat.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Süßwarentechnologen?

Die Regeldauer beträgt drei Jahre. Auf Antrag kann sie kürzer ausfallen, etwa mit Abitur oder sehr guten Leistungen. Darüber entscheidet die IHK.

Welchen Schulabschluss brauchst du?

Einen festen Abschluss schreibt die Verordnung nicht vor. Die Betriebe entscheiden selbst, wen sie einstellen. Gute Noten in Mathematik, Chemie und Biologie helfen dir bei der Bewerbung.

Was ist der Unterschied zu Konditor oder Konditorin?

Als Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin arbeitest du in der industriellen Produktion und steuerst vor allem Maschinen und Anlagen. Die Ausbildung zum Konditor oder zur Konditorin ist ein Handwerksberuf: Dort entstehen Torten, Pralinen und Gebäck meist in kleineren Mengen und mit viel Handarbeit.

Welche Süßwaren lernst du herzustellen?

Das richtet sich nach dem Einsatzgebiet deines Ausbildungsbetriebs, etwa Bonbons und Zuckerwaren, feine Backwaren oder Knabberartikel. Grundmassen, Teige und Halbfabrikate lernst du in jedem Fall herzustellen. Auch die Arbeitsaufgaben in der Abschlussprüfung beziehen sich auf ein Einsatzgebiet.

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