Als Sozialversicherungsfachangestellte/r arbeitest du bei einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, zum Beispiel bei einer Krankenkasse, der Rentenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft. Du berätst Versicherte, prüfst Anträge und bearbeitest Leistungen und Beiträge. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst beim Versicherungsträger und in der Berufsschule.
Was machst du als Sozialversicherungsfachangestellte/r?
Die Sozialversicherung sichert Menschen bei Krankheit, nach Arbeitsunfällen, im Alter und in anderen Lebenslagen ab. Du sorgst dafür, dass Versicherte und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen. Dafür wendest du Gesetze aus dem Sozialgesetzbuch auf einzelne Fälle an.
Typische Aufgaben:
- Versicherte persönlich, am Telefon oder schriftlich beraten
- prüfen, ob und wie jemand versichert ist, und Mitgliedschaften anlegen
- Anträge auf Leistungen bearbeiten und entscheiden, ob ein Anspruch besteht
- Beiträge berechnen und Meldungen von Arbeitgebern prüfen
- Bescheide und Schreiben verfassen, die rechtlich stimmen und verständlich sind
- mit Arbeitgebern, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Trägern zusammenarbeiten
Du arbeitest meist im Büro oder im Kundencenter. Dein wichtigstes Werkzeug ist die Fachsoftware des Trägers. Dazu kommen Gesetzestexte, Rundschreiben und interne Arbeitsanweisungen. Viele Vorgänge laufen digital, das Gespräch mit Menschen bleibt aber ein großer Teil der Arbeit.
Fünf Fachrichtungen
Schon bei Ausbildungsbeginn steht fest, in welcher Fachrichtung du lernst. Das hängt davon ab, bei welchem Träger du deinen Ausbildungsvertrag hast.
| Fachrichtung | Womit du dich beschäftigst |
|---|---|
| allgemeine Krankenversicherung | Mitgliedschaft, Beiträge und Leistungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse |
| gesetzliche Rentenversicherung | Versicherungskonten, Renten und Leistungen zur Teilhabe, etwa Rehabilitation |
| gesetzliche Unfallversicherung | Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Mitgliedsunternehmen |
| knappschaftliche Sozialversicherung | mehrere Versicherungszweige unter einem Dach |
| landwirtschaftliche Sozialversicherung | Absicherung von Menschen in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau |
Mit dem Beruf verbinden viele vor allem die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung. Dort berätst du zum Beispiel zur Familienversicherung, zum Krankengeld oder zu Hilfsmitteln. Über Behandlungen entscheidest du nicht, das bleibt Sache von Ärztinnen und Ärzten. Du prüfst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist für die Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Versicherungsträger wählen ihre Auszubildenden selbst aus, oft mit Test oder Auswahlgespräch. Welchen Abschluss ein Träger erwartet, steht in seiner Stellenausschreibung.
Diese Schulfächer helfen dir:
- Deutsch: Du liest Gesetzestexte genau und schreibst Bescheide, die Laien verstehen.
- Mathematik: Du berechnest Beiträge, Fristen und Geldleistungen.
- Sozialkunde und Wirtschaft: Du verstehst, wie der Sozialstaat und Betriebe funktionieren.
Außerdem solltest du gern mit Menschen sprechen, auch wenn sie gerade in einer schwierigen Lage sind. Sorgfalt und Verschwiegenheit gehören dazu, denn du arbeitest mit sensiblen Daten zu Gesundheit, Einkommen und Familie.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (SVFAngAusbV). Sie gilt seit dem 1. August 1997 und regelt eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Du lernst an zwei Lernorten. Beim Versicherungsträger arbeitest du in verschiedenen Abteilungen mit und übernimmst nach und nach eigene Fälle. In der Berufsschule lernst du nach einem bundesweiten Rahmenlehrplan die Theorie, also Sozialversicherungsrecht, Wirtschaft und allgemeine Fächer.
Laut Verordnung lernst du unter anderem diese Bereiche kennen:
- deinen Ausbildungsbetrieb: seine Stellung im System der sozialen Sicherung, Ziele und Organisation, Personalwesen
- Selbstverwaltung und Aufsicht der Sozialversicherung
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung
- Informationsverarbeitung, Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und sparsamer Umgang mit Ressourcen
- die Inhalte deiner Fachrichtung, etwa Versicherungsverhältnisse, Beiträge und Leistungen
Während der Ausbildung legst du eine Zwischenprüfung ab. Sie zeigt dir und deinem Träger, wo du stehst. Am Ende steht die Abschlussprüfung. Für jede Fachrichtung regelt die Verordnung eine eigene Abschlussprüfung. Geprüft wird, was im Ausbildungsrahmenplan deiner Fachrichtung steht, und der Lehrstoff der Berufsschule, soweit er für den Beruf wichtig ist. Die Einzelheiten zum Ablauf legt die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle fest. Welche Regeln für deinen Prüfungstermin gelten, erfährst du bei deinem Träger.
Nach dem BBiG kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden, etwa wenn du gute Leistungen zeigst oder Vorkenntnisse mitbringst. Darüber entscheidet die zuständige Stelle.
Gut zu wissen: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde 2022 vom Bundesarbeitsministerium mit einer Voruntersuchung beauftragt. Sie sollte klären, ob die Ausbildung neu geordnet werden muss. Ob und wann neue Regeln kommen, fragst du vor deinem Ausbildungsstart bei deinem Träger nach.
Was verdienst du in der Ausbildung?
Deine Ausbildungsvergütung zahlt der Versicherungsträger, bei dem du deinen Ausbildungsvertrag hast. Die meisten Träger sind an Tarifverträge gebunden. Die Höhe richtet sich dann nach dem jeweiligen Tarif und steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
Einen festen Betrag nennen wir hier bewusst nicht, weil sich die Tarife der Träger unterscheiden und regelmäßig ändern. Die aktuelle Höhe steht meist in der Stellenausschreibung. Sonst fragst du im Bewerbungsgespräch oder bei der Ausbildungsabteilung nach.
Ausbildung bei einer Krankenkasse oder Versicherung in MV
In Mecklenburg-Vorpommern bilden Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung aus, die im Land Geschäftsstellen haben. Die Ausbildung gehört zum öffentlichen Dienst. Die Industrie- und Handelskammern sind deshalb nicht zuständig. Nach dem BBiG bestimmt der Bund die zuständige Stelle für Träger, die unter seiner Aufsicht stehen. Diese Träger heißen bundesunmittelbar. Für sie ist das in der Regel das Bundesamt für Soziale Sicherung. Für Träger unter Aufsicht eines Landes bestimmt das Land die zuständige Stelle. Welche Stelle in deinem Fall zuständig ist, sagt dir dein Träger.
Frag bei deiner Bewerbung auch, an welcher Berufsschule du lernst und ob der Unterricht in Blöcken stattfindet.
Ob du eine Ausbildung in Rostock, Schwerin, Greifswald oder Neubrandenburg suchst: Im Azubi-Atlas für MV findest du Ausbildungsbetriebe nach Landkreis. Auf den Ausbildungsmessen in MV kannst du die Ausbildungsabteilungen direkt ansprechen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Prüfung arbeitest du in der Sachbearbeitung, in der Beratung oder im Kundencenter. Mit Erfahrung kannst du dich auf ein Fachgebiet spezialisieren, etwa auf Beiträge oder Rehabilitation.
Für den nächsten Schritt gibt es Fortbildungen in der Sozialversicherung, zum Beispiel zur Fachwirtin oder zum Fachwirt. Sie bereiten auf Aufgaben mit mehr Verantwortung vor, etwa auf die Leitung eines Teams. Mit Hochschulreife kannst du auch studieren, zum Beispiel Sozialversicherung, Verwaltung oder Gesundheitsmanagement. Manche Träger bieten außerdem ein duales Studium an.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen brauchst du für eine Ausbildung bei der Krankenkasse?
Gesetzlich ist kein bestimmter Abschluss vorgeschrieben. Welchen Abschluss eine Krankenkasse erwartet und ob sie einen Einstellungstest einsetzt, steht in ihrer Ausschreibung. Gute Noten in Deutsch und Mathematik helfen dir bei der Bewerbung.
Ist das dasselbe wie Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen?
Nein. Als Sozialversicherungsfachangestellte/r arbeitest du in der gesetzlichen Sozialversicherung und wendest Sozialrecht an. Die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen führt dagegen vor allem zu privaten Versicherungen, Banken oder Maklern. Beide Ausbildungen sind getrennt geregelt.
Kannst du die Fachrichtung später wechseln?
Die Fachrichtung steht in deinem Ausbildungsvertrag und hängt vom Träger ab. Nach der Ausbildung kannst du dich bei einem anderen Zweig der Sozialversicherung bewerben. Viele Grundlagen wie Beitragsrecht und Verwaltungsverfahren brauchst du in allen Zweigen.
Arbeitest du nur am Schreibtisch?
Ein großer Teil der Arbeit läuft am Computer. Dazu kommen Gespräche in der Geschäftsstelle, am Telefon oder per Video. Wie hoch der Anteil an Beratung ist, hängt von deiner Abteilung ab.
Weitere Infos
- Ausbildungsverordnung SVFAngAusbV: Wortlaut der Verordnung mit Fachrichtungen, Ausbildungsdauer, Ausbildungsrahmenplänen und Abschlussprüfungen.
- BIBB: Berufsprofil: Das BIBB führt den Beruf mit seinen fünf Fachrichtungen und der Rechtsgrundlage vom 18.12.1996.
- BIBB: Voruntersuchung zur Neuordnung: Das BIBB wurde 2022 vom BMAS mit einer Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf beauftragt.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG): Das BBiG regelt die Berufsausbildung, die Verkürzung und die zuständigen Stellen im öffentlichen Dienst.