durchstarten in MV
Menü

Justizfachangestellte/r

Justizfachangestellte arbeiten in den Serviceeinheiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie legen Akten an, überwachen Fristen, schreiben Ladungen, führen Protokoll in Verhandlungen und beantworten Fragen von Menschen, die mit einem Verfahren zu tun haben. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, du lernst bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und in der Berufsschule. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Besonderheit: Das Land bildet für diese Aufgaben inzwischen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte in einer zweijährigen Beamtenausbildung aus.

Was machst du als Justizfachangestellte/r?

Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entscheiden über Verfahren. Damit sie das können, muss die Akte vollständig sein, Termine müssen stehen und alle Beteiligten müssen rechtzeitig Post bekommen. Genau darum kümmerst du dich in der Serviceeinheit. Zu deinen Aufgaben gehören:

  • Akten anlegen, ordnen und verwalten,
  • Schriftstücke nach Vorgabe fertigen,
  • Fristen und Termine überwachen,
  • in Gerichtsverhandlungen das Protokoll führen,
  • Anfragen von Verfahrensbeteiligten am Telefon und am Schalter beantworten,
  • Anträge, Rechtsmittel und Erklärungen aufnehmen,
  • Schriftstücke zustellen lassen und Parteien, Zeugen und Sachverständige laden.

Je nach Abteilung hast du mit Zivil- oder Strafsachen zu tun, mit Familien- und Betreuungssachen, mit Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen oder mit der Zwangsvollstreckung. Dazu kommt das Kostenrecht, also die Frage, welche Gerichtskosten in einem Verfahren anfallen. Du entscheidest nicht selbst über einen Fall, aber du musst die Verfahrensregeln kennen, damit jeder Schritt formal stimmt.

Dein Arbeitsplatz ist ein Büro in einem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder in einer Staatsanwaltschaft. Du arbeitest am Computer mit Textverarbeitung und der Fachsoftware der Justiz, Akten werden zunehmend elektronisch geführt. Im Sitzungssaal sitzt du mit am Tisch und hältst fest, was in der Verhandlung geschieht. Viele Menschen, die zu dir kommen, sind in einer belastenden Lage, etwa nach einem Todesfall oder in einem Streit. Du gehst mit vertraulichen Daten um und unterliegst der Verschwiegenheit.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt für die Ausbildung keinen bestimmten Schulabschluss vor. Die ausbildende Justizverwaltung wählt selbst aus und legt in ihrer Ausschreibung fest, was sie erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Justiz für die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten die mittlere Reife und gute Deutschkenntnisse verlangt. Für die Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt gelten die Voraussetzungen aus der aktuellen Ausschreibung des Oberlandesgerichts Rostock.

Diese Schulfächer helfen dir:

  • Deutsch: Du schreibst täglich, Rechtschreibung und klarer Ausdruck zählen.
  • Sozialkunde: Du solltest wissen, wie Staat, Gerichte und Gesetze zusammenhängen.
  • Mathematik: Für Kostenrechnungen und Fristberechnungen brauchst du sicheres Rechnen.
  • Informatik: Du arbeitest den ganzen Tag mit Programmen und digitalen Akten.

Außerdem brauchst du Sorgfalt, denn eine falsch berechnete Frist kann Folgen für ein Verfahren haben. Du solltest ruhig und freundlich bleiben, auch wenn jemand am Schalter aufgebracht ist.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Grundlage ist die Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV) vom 26. Februar 2025. Sie gilt seit dem 1. August 2025 und hat die Verordnung von 1998 abgelöst. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist dual: Den praktischen Teil lernst du bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft, den theoretischen Teil in der Berufsschule.

In der Behörde durchläufst du verschiedene Abteilungen und arbeitest in den Serviceeinheiten mit. Der Ausbildungsrahmenplan der Verordnung legt fest, was du mindestens lernen musst. Dazu gehören die berufstypischen Inhalte – Aufbau der Justiz, Aktenführung, Schriftgut, Fristen, Verfahrensabläufe, Kosten – und Inhalte, die in allen Ausbildungsberufen vorkommen, etwa Arbeiten in der digitalisierten Arbeitswelt, Datenschutz sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In der Berufsschule lernst du die rechtlichen und fachlichen Grundlagen dazu. Während der Ausbildung führst du einen Ausbildungsnachweis.

Die Abschlussprüfung ist gestreckt, sie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und zählt bereits für das Endergebnis. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung. Bestanden hast du unter anderem nur, wenn du in Teil 2 mindestens die Note „ausreichend“ erreichst.

Drei Jahre Ausbildung, zwei PrüfungsteileDrei Jahre Ausbildung, zweiPrüfungsteileBeginnGericht und BerufsschulePraxis bei Gericht oder Staatsanwaltschaft,Theorie in der BerufsschuleJahr 1 bis 2Akten, Fristen, SchriftgutMitarbeit in den Serviceeinheitenverschiedener Abteilungen4. HalbjahrAbschlussprüfung Teil 1Teil 1 zählt bereits für das EndergebnisEnde Jahr 3Abschlussprüfung Teil 2Teil 2 muss mindestens „ausreichend“ seinQuelle: Ausbildungsordnung JFAngAusbV 2025
Die Stationen folgen der bundesweiten Ausbildungsverordnung von 2025.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, zum Beispiel mit Abitur oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Den Antrag stellen du und die ausbildende Stelle gemeinsam bei der zuständigen Stelle.

Was verdienst du in der Ausbildung?

Ausgebildet wird in der Regel von der Justiz der Länder, also im öffentlichen Dienst. Die Vergütung richtet sich deshalb nach dem Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG ist für tarifgebundene Ausbildende nicht der Maßstab. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Die aktuelle Höhe findest du in der Ausschreibung der Justizverwaltung oder im Tarifvertrag.

In Mecklenburg-Vorpommern sieht es anders aus: Als Justizfachwirt-Anwärterin oder -Anwärter bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und bekommst vom Land Anwärterbezüge, keine Ausbildungsvergütung. Die Höhe ist im Besoldungsrecht des Landes geregelt, die aktuellen Werte nennt das Oberlandesgericht Rostock.

Justizfachangestellte in MV: der Weg über die Justizfachwirt-Ausbildung

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausbildung für die Serviceeinheiten umgestellt. Statt der dreijährigen Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten gibt es eine zweijährige Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt. Die laufenden Klassen von Justizfachangestellten werden noch zu Ende ausgebildet, danach löst der neue Ausbildungsgang den alten ab.

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September. Die Theorie lernst du an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes in Güstrow, die Praxis in den Serviceeinheiten eines Ausbildungsgerichts und einer Staatsanwaltschaft in MV. Den praktischen Teil koordiniert das Oberlandesgericht Rostock, dorthin gehen auch die Bewerbungen. Die Zahl der Ausbildungsplätze richtet sich nach dem Nachwuchsbedarf des Landes, deshalb ist nach dem Abschluss die Übernahme in den Justizdienst beabsichtigt. Mehr dazu steht auf der Seite zur Ausbildung bei der Justizverwaltung MV. Ansprechpersonen der Justiz triffst du auch auf Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Mit dem Abschluss als Justizfachangestellte/r kannst du dich bundesweit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bewerben. Ein Anspruch auf Übernahme durch die ausbildende Behörde besteht nicht.

Wer Erfahrung gesammelt hat, kann sich weiterqualifizieren. In Mecklenburg-Vorpommern können sich zum Beispiel Justizfachangestellte mit drei Jahren Berufserfahrung oder Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher bewerben. Mit Hochschulreife ist außerdem ein Studium möglich, etwa der Rechtspflege oder der öffentlichen Verwaltung. Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist das ein duales Studium im Beamtenverhältnis.

Häufige Fragen

Kann ich in MV noch eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten beginnen?

Die Landesjustiz in Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Serviceeinheiten auf die Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt um. Die bisherigen Klassen der Justizfachangestellten laufen aus. Ob in einem Jahr noch Plätze im alten Beruf angeboten werden, steht in der Ausschreibung des Oberlandesgerichts Rostock.

Wo bewirbst du dich in Rostock für eine Lehrstelle am Gericht?

Bewerbungen für die Justizfachwirt-Ausbildung nimmt das Oberlandesgericht Rostock entgegen. Laut Flyer der Justiz MV sind deine Unterlagen vollständig mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und dem Zeugnis deines bis dahin höchsten Schulabschlusses oder deinem letzten Schulzeugnis. Nachweise über Praktika kannst du beilegen.

Warum taucht Güstrow bei der Justizausbildung auf?

In Güstrow sitzt die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes. Dort findet der theoretische Teil der Justizfachwirt-Ausbildung statt. Die praktischen Abschnitte absolvierst du an einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft in MV.

Was unterscheidet dich von Rechtsanwaltsfachangestellten?

Beide Berufe arbeiten mit Akten, Fristen und Schriftsätzen. Rechtsanwaltsfachangestellte lernen aber in einer Kanzlei und arbeiten für die Mandantinnen und Mandanten eines Anwalts, Justizfachangestellte arbeiten für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Mehr dazu im Berufsbild Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kanzleien mit Ausbildungsplätzen findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis.

Brauchst du Abitur für die Ausbildung?

Nein, gesetzlich ist kein bestimmter Abschluss vorgeschrieben. In MV hat die Justiz für Justizfachangestellte die mittlere Reife verlangt. Mit Abitur kannst du einen Antrag auf Verkürzung stellen oder gleich über ein Studium der Rechtspflege nachdenken.

Weitere Infos

Weitere Beiträge