Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer bedienen Bagger, Radlader, Raupen, Walzen und Krane auf Baustellen im Hoch-, Tief- und Straßenbau, warten die Maschinen und bringen sie zum Einsatzort. Umgangssprachlich heißt der Beruf oft Baumaschinenführer/-in. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und mehrere Wochen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.
Was machst du als Baugeräteführer/-in?
Dein Arbeitsplatz ist meist die Kabine einer Baumaschine. Du hebst Baugruben aus, verteilst und verdichtest Boden, lädst Erdreich und Schutt auf Lkw oder hebst mit dem Kran Lasten an genau die Stelle, an der sie gebraucht werden. Dafür liest du Pläne, achtest auf Markierungen und sprichst dich mit dem Team am Boden ab, zum Beispiel mit Maurerinnen und Maurern oder mit Beton- und Stahlbetonbauern.
Zur Arbeit gehören auch Prüfen und Warten vor und nach dem Einsatz. Du prüfst die Maschine vor Arbeitsbeginn, wechselst Anbaugeräte wie Löffel, Greifer oder Hydraulikhammer, füllst Kraft- und Schmierstoffe nach und entsorgst Altöl richtig. Kleinere Reparaturen erledigst du selbst. Dazu bearbeitest du Metall, ziehst Schrauben nach, tauschst Verschleißteile und suchst Fehler in Hydraulik und Elektrik. Außerdem verlädst du Baugeräte auf Tieflader und sicherst sie für den Transport.
Laut Bundesinstitut für Berufsbildung arbeiten Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer vor allem in Betrieben des Hoch- und Tiefbaus sowie des Straßen- und Spezialtiefbaus. Du bist also viel draußen, bei Hitze, Regen und Kälte, und wechselst die Baustelle, wenn ein Auftrag fertig ist. Sicherheit hat bei jedem Handgriff Vorrang: Wer eine Maschine mit vielen Tonnen Gewicht führt, muss Menschen im Arbeitsbereich, Leitungen im Boden und die Standsicherheit des Geräts im Blick behalten.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus und legen fest, was ihnen wichtig ist. Frag am besten direkt nach, welchen Abschluss ein Betrieb erwartet.
Diese Schulfächer helfen dir im Beruf:
- Mathematik – für Mengen, Gewichte, Neigungen und Flächen auf der Baustelle; Technische Mathematik ist in der Abschlussprüfung ein eigenes Fach.
- Physik – für Hebel, Kräfte, Hydraulik und Lasten am Kran.
- Werken oder Technik – für die Arbeit mit Metall und Werkzeug bei Wartung und Reparatur.
Außerdem brauchst du ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, ruhige Hände an den Hebeln, Konzentration über viele Stunden und die Bereitschaft, im Freien und auf wechselnden Baustellen zu arbeiten.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin vom 12. Mai 1997. Sie steht weiterhin auf gesetze-im-internet.de, und das Bundesinstitut für Berufsbildung führt sie als Rechtsgrundlage dieses Berufs. Die Neuordnung der Bauwirtschaftsberufe zum 1. August 2026 betrifft andere Berufe mit eigener Verordnung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist ein Monoberuf, also ohne Fachrichtungen.
Steckbrief Baugeräteführer/-in
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Amtliche Bezeichnung | Baugeräteführer/Baugeräteführerin |
| Rechtsgrundlage | Ausbildungsverordnung von 1997 nach dem Berufsbildungsgesetz |
| Dauer | 3 Jahre (36 Monate) |
| Lernorte | Betrieb, Berufsschule, überbetriebliche Ausbildungsstätte |
| Zuständige Stelle | Industrie- und Handelskammer |
Drei Lernorte
Den größten Teil der Zeit verbringst du im Ausbildungsbetrieb und auf dessen Baustellen. In der Berufsschule lernst du die Theorie dazu, etwa Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Zusätzlich schreibt die Verordnung Abschnitte in überbetrieblichen Ausbildungsstätten vor: 16 Wochen im ersten, 14 Wochen im zweiten und sechs Wochen im dritten Ausbildungsjahr. Dort übst du an Maschinen und in Werkstätten, was ein einzelner Betrieb nicht immer abdecken kann.
Inhalte und Prüfungen
Schon im ersten Ausbildungsjahr lernst du in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte Bauarbeiten von Hand: Du mauerst im Steinbauverfahren, stellst Schalungen und Traggerüste auf, fertigst Stahlbetonteile und legst Drainagen und Rohre. Durch die ganze Ausbildung ziehen sich Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und sparsamer Umgang mit Energie. Weitere Inhalte sind Kraft- und Schmierstoffe, das Bearbeiten von Metall von Hand und mit Maschinen, das Führen der Baugeräte, der Hebezeugeinsatz und das Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legst du die Zwischenprüfung ab. Sie zeigt, wo du stehst, und umfasst die Inhalte des ersten Jahres und des dritten Halbjahres. Im praktischen Teil hast du höchstens sechs Stunden für eine Arbeitsprobe und ein Prüfungsstück. Als Arbeitsprobe kommt zum Beispiel ein Bauwerk im Steinbauverfahren oder eine Schalung mit Bewehrung infrage, als Prüfungsstück ein Werkstück aus Metall. Schriftlich hast du höchstens 180 Minuten für praxisbezogene Aufgaben.
Am Ende steht die Abschlussprüfung vor der IHK. Im praktischen Teil führst du in höchstens sieben Stunden drei Arbeitsproben aus. Die Verordnung nennt dafür mehrere mögliche Aufgaben, zum Beispiel den Hebezeugeinsatz: Du nimmst ein Baugerät in Betrieb, hebst eine Last auf und setzt sie auf eine bestimmte Entfernung zielgenau ab. Der schriftliche Teil besteht aus vier Fächern: Technologie (150 Minuten), Arbeitsplanung (90 Minuten), Technische Mathematik (60 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Bestanden hast du, wenn du im praktischen und im schriftlichen Teil sowie im Fach Technologie jeweils mindestens „ausreichend“ erreichst.
Mit guten Leistungen oder passender Vorbildung, etwa dem Abitur, kann die Ausbildung verkürzt werden. Das beantragst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der IHK.
Was verdienst du in der Ausbildung? Vergütung im Überblick
Die Ausbildung ist dual nach dem Berufsbildungsgesetz. Dein Betrieb zahlt dir deshalb eine Ausbildungsvergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt. Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt nach § 17 BBiG eine Mindestausbildungsvergütung. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:
- Beginn 2026: mindestens 724 Euro im 1. Jahr, 854 Euro im 2. Jahr und 977 Euro im 3. Jahr.
- Beginn 2027: mindestens 764 Euro im 1. Jahr, 902 Euro im 2. Jahr und 1.031 Euro im 3. Jahr.
Die Mindestvergütung ist nur die Untergrenze. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, richtet sich die Vergütung nach ihm, und sie kann höher sein. Die genaue Höhe steht in deinem Ausbildungsvertrag.
Baumaschinenführer/-in werden in MV
Zuständig für die Ausbildung ist in Mecklenburg-Vorpommern die Industrie- und Handelskammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs: die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin oder die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät bei Fragen zur Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab. Auch eine Verkürzung beantragst du dort.
Welche Berufsschule und welche überbetriebliche Ausbildungsstätte du besuchst, hängt vom Standort deines Betriebs ab. Das erfährst du bei deinem Betrieb oder bei der zuständigen IHK.
Baubetriebe, die in deiner Region ausbilden, findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Persönlich kennenlernen kannst du Betriebe auf den Ausbildungsmessen in MV.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Ausbildung arbeitest du als Fachkraft auf Baustellen und kannst dich auf bestimmte Geräte spezialisieren, etwa auf Krane, Bohr- und Rammgeräte im Spezialtiefbau oder Maschinen im Straßenbau. Mit Berufserfahrung kannst du Verantwortung für den Maschinenpark eines Betriebs oder für ein Team übernehmen.
Wer weiterkommen will, kann eine Aufstiegsfortbildung machen, zum Beispiel zur Meisterin oder zum Meister bei der IHK. Eine andere Möglichkeit ist eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin oder zum staatlich geprüften Techniker an einer Fachschule, etwa in der Bautechnik. Mit Hochschulzugangsberechtigung oder nach den Regeln für beruflich Qualifizierte ist auch ein Studium möglich, zum Beispiel Bauingenieurwesen.
Häufige Fragen
Ist Baumaschinenführer/-in ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Der anerkannte Ausbildungsberuf heißt Baugeräteführer/Baugeräteführerin. „Baumaschinenführer“ ist eine verbreitete Alltagsbezeichnung für dieselbe Arbeit. Im Ausbildungsvertrag und auf dem Abschlusszeugnis steht die amtliche Bezeichnung.
Ändert sich durch die Bau-Neuordnung 2026 etwas an der Ausbildung?
Zum 1. August 2026 sind neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe der Bauwirtschaft in Kraft getreten. Der Baugeräteführer hat eine eigene Verordnung von 1997, die das Bundesinstitut für Berufsbildung weiterhin als Rechtsgrundlage führt. Ob sich später etwas ändert, erfährst du bei deiner IHK.
Was steht im Steckbrief zum Baugeräteführer?
Kurz gefasst: drei Jahre duale Ausbildung, Lernorte Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte, Zwischenprüfung vor Ende des zweiten Jahres und Abschlussprüfung vor der IHK. Einen Schulabschluss schreibt das Gesetz nicht vor.
Welche Berufe sind ähnlich?
Wenn du lieber direkt am Bauwerk arbeitest als in der Maschine, passen Bauberufe wie Beton- und Stahlbetonbauer/-in. Du arbeitest dann ebenfalls auf Baustellen, aber mehr mit Schalung, Bewehrung und Beton.
Weitere Infos
- Ausbildungsverordnung Baugeräteführer/-in: Der Verordnungstext von 1997 mit Ausbildungsdauer, überbetrieblicher Ausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Zwischen- und Abschlussprüfung.
- BIBB-Berufsprofil Baugeräteführer/-in: Das BIBB nennt hier Rechtsgrundlage, Zuständigkeitsbereich IH, Dauer von 36 Monaten und die Tätigkeitsfelder.
- BIBB zur Neuordnung der Bauberufe: Überblick über die 19 neu geordneten Bauwirtschaftsberufe, deren Verordnungen am 1. August 2026 in Kraft getreten sind.
- IHK zu Rostock: Ausbildung: Aus- und Weiterbildungsseite einer der drei IHKs, die in MV für den Beruf zuständig sind.