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Heilerziehungspfleger/in

Als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger begleitest, assistierst und pflegst du Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Das gilt für den Alltag, die Freizeit und die Arbeit. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Ausbildung durch Landesrecht geregelt: Du lernst an einer Fachschule für Sozialwesen und in Einrichtungen für die Praxis. Die Heilerzieher-Ausbildung in MV dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre, berufsbegleitend länger. Vorher brauchst du eine passende Vorbildung.

Was machst du als Heilerziehungspfleger/-in?

Du arbeitest mit Menschen, für die eine Beeinträchtigung oder Behinderung die Teilhabe am Alltag erschwert. Deine Arbeit verbindet Pädagogik und Pflege. Du unterstützt Menschen dabei, ihren Tag so selbstständig wie möglich zu gestalten. Und du hilfst dort, wo sie Hilfe brauchen oder wünschen.

Typische Aufgaben sind:

  • Begleitung im Alltag: Aufstehen, Körperpflege, Essen, Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge
  • pflegerische Aufgaben, etwa Hilfe beim Waschen und Anziehen oder beim Umsetzen in den Rollstuhl
  • Angebote für Einzelne und Gruppen planen, zum Beispiel kreativ-musische oder psychomotorische Angebote
  • persönliche Assistenz, damit Menschen an Freizeit, Schule oder Arbeit teilnehmen können
  • beobachten, dokumentieren und an der Hilfe- und Förderplanung mitarbeiten
  • Gespräche mit Angehörigen, mit gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit anderen Fachkräften

Du arbeitest zum Beispiel in Wohnangeboten der Eingliederungshilfe oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Weitere Arbeitsorte sind Förderschulen, inklusive Kitas und Tagesstätten. Auch ambulante Dienste kommen infrage, die Menschen in ihrer eigenen Wohnung unterstützen. Wo Menschen rund um die Uhr begleitet werden, arbeitest du im Schichtdienst, auch am Wochenende.

Deine Werkzeuge sind vor allem Gespräch, Beobachtung und Planung. Dazu kommen Hilfsmittel wie Rollstühle, Lifter oder Kommunikationshilfen und Material für Spiel, Musik und Bewegung. Außerdem dokumentierst du deine Arbeit am Computer oder auf Papier.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Die Zulassung zur Fachschule regelt in MV die Fachschulverordnung Sozialwesen (FSSozVO M-V). Für den Fachbereich Sozialwesen nennt der Bildungsserver des Landes als Zulassungsvoraussetzung die Mittlere Reife und eine mit guten Ergebnissen abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Diese Ausbildung machst du an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz. Laut Bildungsserver MV dauert sie zwei Jahre.

Diese beiden Voraussetzungen stehen auch in § 3 Abs. 1 der Fachschulverordnung. Hast du eine andere Vorbildung, frag bei der Fachschule nach. Außerdem musst du gesundheitlich und persönlich für den Beruf geeignet sein. Den Antrag auf Zulassung stellst du bei der Fachschule.

Aus der Schule helfen dir Deutsch für Gespräche und Berichte und Biologie für Wissen über den Körper. Sport, Musik und Kunst helfen bei Angeboten für Gruppen. Mindestens genauso wichtig sind Geduld und Ruhe in schwierigen Situationen. Du solltest auch bereit sein, Menschen körperlich nah zu unterstützen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ist keine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie ist eine Fachschulausbildung nach Landesrecht. Bundesweit gibt eine Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen den Rahmen vor, die Einzelheiten regelt jedes Land selbst. Die FSSozVO M-V sieht für den Fachbereich Sozialwesen eine Vollzeitform und eine berufsbegleitende Form vor. Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen Unterricht und praktische Ausbildung. Die Praxis machst du in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung leben, lernen oder arbeiten.

Nach § 2 FSSozVO M-V dauert der Bildungsgang in Vollzeit in der Regel zwei Jahre. In der berufsbegleitenden Form dauert er entsprechend länger. Rechne dazu die Zeit für deine Vorbildung, zum Beispiel die zweijährige Sozialassistenz.

Im Unterricht verbindest du pädagogische Inhalte mit pflegerischen und medizinischen Themen. Du lernst zum Beispiel:

  • wie du Menschen mit Behinderung bei der persönlichen Assistenz begleitest
  • wie du kreativ-musische und psychomotorische Angebote für Einzelne und Gruppen planst
  • wie Pflege im Alltag fachgerecht abläuft
  • wie du beobachtest, dokumentierst und Hilfen mitplanst
  • welche rechtlichen Grundlagen für Teilhabe und Betreuung gelten

In der Praxis wendest du das Gelernte unter Anleitung von Fachkräften an. Die Fachschule für Sozialwesen in MV hat nach § 2 Abs. 2 der Fachschulverordnung zwei Bildungsgänge: Heilerziehungspflege und die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.

Am Ende steht eine staatliche Abschlussprüfung an der Fachschule. Welche Prüfungsteile es gibt und wie sie ablaufen, regelt die FSSozVO M-V. Deine Schule erklärt dir die Einzelheiten rechtzeitig. Wenn du bestehst, darfst du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ führen.

Vom Zugang bis zur staatlichen AnerkennungVom Zugang bis zur staatlichenAnerkennungVorherVorbildungMittlere Reife und Vorbildung, zum BeispielSozialassistenzBewerbungZulassungAntrag bei der Fachschule, gesundheitlicheEignung2 JahreUnterricht und PraxisVollzeit in der Regel 2 Jahre, berufsbegleitendlängerAm EndeAbschlussprüfungStaatliche Prüfung, danach staatlich anerkanntQuelle: FSSozVO M-V, Bildungsserver MV
In Mecklenburg-Vorpommern folgt auf eine passende Vorbildung die Fachschule für Sozialwesen, in Vollzeit in der Regel zwei Jahre.

Ob du dir Teile der Ausbildung anrechnen lassen kannst, erfährst du vor deiner Bewerbung bei der Schule.

Bekommst du während der Ausbildung Geld?

Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt für diese Ausbildung nicht. Sie ist keine duale Ausbildung mit Ausbildungsvertrag nach BBiG oder Handwerksordnung. An der Fachschule bist du Schülerin oder Schüler. Eine Vergütung von der Schule gibt es deshalb in der Regel nicht.

Fachschulen gibt es in öffentlicher und in freier Trägerschaft. An Schulen in freier Trägerschaft kann Schulgeld anfallen, und der Stand kann sich ändern. Frag die aktuelle Höhe direkt bei der Schule nach. Für eine Fachschule kannst du unter Umständen Förderung nach dem BAföG bekommen. Ob und wie viel, klärt das Amt für Ausbildungsförderung deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Wer berufsbegleitend lernt, verdient sein Geld in der Regel an der Arbeitsstelle. Die Bedingungen stehen im Arbeitsvertrag.

Heilerziehungspfleger-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage in MV ist die Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen in Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen – FSSozVO M-V) vom 1. Februar 2024. Bei Fragen zu deinem Platz, zum Unterricht und zur Prüfung wendest du dich zuerst an deine Fachschule. Die Rahmenregeln setzt das Bildungsministerium des Landes.

Dieses Berufsbild nennt keine einzelnen Schulen für Heilerziehungspflege oder Sozialassistenz, denn das Angebot kann sich je Schuljahr ändern. Frag nach dem aktuellen Angebot beim Bildungsministerium oder direkt bei den beruflichen Schulen in deinem Landkreis oder deiner kreisfreien Stadt.

Einrichtungen für deine Praxisphasen und spätere Arbeitgeber findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis. Schulen und Träger lernst du auch auf Ausbildungsmessen in MV kennen.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Mit dem Abschluss arbeitest du als Fachkraft in der Eingliederungshilfe, in Schulen, Kitas oder ambulanten Diensten. Mit Berufserfahrung kannst du die Leitung einer Wohngruppe oder eines Teams übernehmen.

Weiterbilden kannst du dich zum Beispiel in Heilpädagogik, unterstützter Kommunikation oder Praxisanleitung. Mit Hochschulzugangsberechtigung kannst du auch studieren, etwa Heilpädagogik oder Soziale Arbeit studieren. Welche Leistungen eine Hochschule anrechnet, entscheidet sie selbst.

Hier in MV ausbilden

Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.

Alle Betriebe für diesen Beruf

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in MV?

Nach der Fachschulverordnung Sozialwesen dauert die Fachschule in Vollzeit in der Regel zwei Jahre. In der berufsbegleitenden Form dauert sie entsprechend länger. Wenn du vorher die Sozialassistenz machst, kommen dafür zwei Jahre hinzu.

Ist Heilerzieher dasselbe wie Heilerziehungspfleger?

„Heilerzieher“ ist eine verbreitete Kurzform. Der Abschluss in MV heißt „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“. In Bewerbungen und Stellenanzeigen solltest du die volle Bezeichnung verwenden.

Wo finde ich eine Schule für die Heilerzieher-Ausbildung in MV?

Fachschulen für Sozialwesen gibt es in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Ob eine Schule in deiner Nähe im nächsten Schuljahr den Bildungsgang Heilerziehungspflege anbietet, erfährst du bei der Schule oder beim Bildungsministerium. Achte auf die Antragsfrist der Schule.

Brauche ich unbedingt die Sozialassistenz?

Ja. Nach § 3 Abs. 1 der Fachschulverordnung Sozialwesen brauchst du für die Zulassung die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung und eine abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Hast du eine andere Vorbildung, frag bei der Fachschule nach.

Was unterscheidet Heilerziehungspflege von der Pflegeausbildung?

Die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz bereitet dich auf Pflege in Krankenhäusern, Heimen und ambulanten Diensten vor. In der Heilerziehungspflege steht die pädagogische Begleitung von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt, und Pflege ist ein Teil davon. Mehr zur Pflege steht im Berufsbild Pflegefachmann/-frau.

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