Als Fotograf oder Fotografin planst du Bilder, nimmst sie auf und bearbeitest sie am Rechner – für Privatkundschaft, Firmen, Agenturen oder Redaktionen. Die Ausbildung ist ein Handwerksberuf, dauert drei Jahre und läuft dual: Du arbeitest in einem Fotografenbetrieb und lernst parallel in der Berufsschule. Seit dem 1. August 2025 gilt dafür eine neue Ausbildungsordnung.
Was machst du als Fotograf/-in?
Am Anfang jedes Auftrags steht ein Gespräch: Was soll das Bild zeigen, wofür wird es gebraucht, bis wann muss es fertig sein? Danach entwirfst du die Aufnahme, wählst Kamera, Objektiv und Licht und legst die Arbeitsschritte fest. Im Studio setzt du Blitz- und Dauerlicht, baust Hintergründe auf und richtest Produkte oder Personen ein. Draußen arbeitest du mit dem Licht, das da ist, und ergänzt es mit Aufhellern oder mobilen Blitzen.
Nach der Aufnahme beginnt der zweite Teil der Arbeit am Rechner. Du sichtest die Bilder, korrigierst Farben und Kontraste, retuschierst und bereitest die Dateien für Druck, Website oder soziale Medien auf. Zur Ausbildung gehört auch der Umgang mit Bewegtbilddaten, also mit Videos. Wer Bilder vor allem am Rechner erzeugen möchte, findet dafür eine eigene Wahlqualifikation: die softwaregestützte Bildgenerierung.
Typische Arbeitsorte sind Fotostudios und Fotogeschäfte, Werbe- und Produktionsbetriebe und Unternehmen mit eigener Bildabteilung. Zum Alltag gehören auch Termine vor Ort: in Werkhallen, bei Veranstaltungen, in Gebäuden oder bei Kundinnen und Kunden zu Hause. Werkzeuge sind Kameras und Objektive, Studiolicht, Stative, Bildbearbeitungsprogramme und ein farbverbindlich eingestellter Monitor. In kleinen Betrieben berätst du Kundschaft, schreibst Angebote und nimmst Reklamationen entgegen.
Spezialisierung über Wahlqualifikationen
Die frühere Aufteilung in Schwerpunkte gibt es nicht mehr. Stattdessen wählst du für die zweite Hälfte der Ausbildung eine Wahlqualifikation. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stehen diese Richtungen zur Auswahl:
- Peoplefotografie – Porträts, Bewerbungsbilder, Familien- und Gruppenaufnahmen
- Produktfotografie – Waren für Kataloge, Onlineshops und Werbung
- Architektur- sowie Industriefotografie – Gebäude, Innenräume, Anlagen und Fertigung
- Editorialfotografie sowie Bildredaktion – Bilder für Zeitschriften und Medien auswählen und erstellen
- softwaregestützte Bildgenerierung – Bilder und Grafiken mit Software erzeugen
- analoge Fotografie – Arbeiten mit Film und klassischer Laborarbeit
Welche Richtung du lernst, hängt davon ab, was dein Ausbildungsbetrieb anbietet. Frag danach am besten schon im Bewerbungsgespräch.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist für die Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Viele schauen auf eine Mappe mit eigenen Bildern. Sie muss nicht perfekt sein, sollte aber zeigen, dass du dich mit Bildaufbau und Licht beschäftigt hast.
In der Schule helfen dir vor allem diese Fächer:
- Kunst für Bildgestaltung, Farbe und Komposition
- Physik für Optik, Licht und Belichtung
- Informatik für Dateiformate, Bildbearbeitung und Datensicherung
- Deutsch für Kundengespräche, Angebote und Bildtexte
- Mathematik für Kalkulation und Belichtungswerte
Im Alltag brauchst du Geduld, ein gutes Auge für Details und Sicherheit im Umgang mit Menschen. Bei Porträts sorgst du dafür, dass sich jemand vor der Kamera wohlfühlt. Bei Außenterminen trägst du Ausrüstung und bist auch mal früh morgens oder am Wochenende unterwegs.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zum Fotografen oder zur Fotografin dauert drei Jahre. Rechtsgrundlage ist die Fotografen-Ausbildungsverordnung (FotoAusbV) vom 31. Januar 2025 auf Grundlage der Handwerksordnung. Sie hat die Verordnung von 2009 abgelöst. Du lernst an zwei Orten: im Betrieb an echten Aufträgen und in der Berufsschule nach einem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, der auf die Verordnung abgestimmt ist.
In den ersten 18 Monaten lernst du Grundlagen wie Aufnahmegeräte bedienen, Licht setzen, Bildkonzepte entwerfen, Bilder bearbeiten und ausgeben und Aufträge planen. Dazu kommen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und Datenschutz. Vom 19. bis zum 36. Monat kommt deine Wahlqualifikation hinzu. Daneben laufen in diesem Abschnitt Inhalte weiter, die für alle Auszubildenden gelten: Unabhängig von der Wahlqualifikation sieht der Ausbildungsrahmenplan zum Beispiel vor, dass du lernst, Kundenwünsche zu analysieren und Kundinnen und Kunden zu beraten. Wer mehr lernen will, kann zusätzlich eine Zusatzqualifikation ablegen. Sie wird auf deinen Antrag hin gesondert geprüft, zeitlich im Zusammenhang mit der Gesellenprüfung.
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, also in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres. Den genauen Termin legt die Handwerkskammer fest. Die Prüfung zeigt dir und deinem Betrieb, wo du stehst. Die Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und hat fünf Prüfungsbereiche:
- „Aufnahmen erstellen und optimieren“
- „Personenaufnahmen sowie Sachaufnahmen erstellen“
- „Wahlqualifikation“
- „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Unter bestimmten Bedingungen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn sie über das Bestehen entscheiden kann. Mit guten Leistungen oder einem höheren Schulabschluss kann die Ausbildung verkürzt werden. Das beantragst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der Handwerkskammer.
Was verdienst du in der Ausbildung?
Für Ausbildungen nach Handwerksordnung gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Bei Beginn 2026 sind es mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Bei Beginn 2027 sind es mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Die Vergütung steigt also mit jedem Ausbildungsjahr. Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, richtet sich die Vergütung danach, Tarifverträge können auch mehr vorsehen. Die genaue Höhe steht in deinem Ausbildungsvertrag.
Ausbildung zum Fotografen in Mecklenburg-Vorpommern
Fotograf/-in ist in MV ein Handwerksberuf, deshalb ist die Handwerkskammer zuständige Stelle. Im Land gibt es zwei: die Handwerkskammer Schwerin und die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Zuständig ist die Kammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs. Sie trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät bei Fragen zur Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab.
Wenn du eine Ausbildung als Fotograf in Rostock oder Schwerin suchst, ist der Betrieb dein Ausgangspunkt. Welche Berufsschule für dich zuständig ist und wo der Unterricht für Fotografinnen und Fotografen stattfindet, sagt dir die Ausbildungsberatung deiner Handwerkskammer. Ausbildungsbetriebe nach Landkreis und in den Städten Rostock und Schwerin findest du im Azubi-Atlas für MV. Persönlich ins Gespräch kommst du auf den Ausbildungsmessen in MV. Nimm dort ruhig ein paar eigene Bilder mit.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Gesellenprüfung arbeitest du als Fotografengesellin oder Fotografengeselle in Studios, Betrieben oder Unternehmen. Das Fotografenhandwerk ist zulassungsfrei. Für die Selbstständigkeit brauchst du deshalb keinen Meistertitel. Die Meisterprüfung kannst du trotzdem ablegen, etwa wenn du einen eigenen Betrieb führen und selbst ausbilden willst.
Andere Wege führen über Weiterbildungen in Bildbearbeitung, Video oder Betriebsführung oder über ein Studium, zum Beispiel in Fotografie, Kommunikationsdesign oder Medien. Ob du ohne Abitur studieren kannst, regelt die jeweilige Hochschule. Wenn dich vor allem Film und Ton interessieren, lohnt ein Blick auf das Berufsbild Mediengestalter/in Bild und Ton.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fotografen?
Die Regeldauer beträgt drei Jahre. Eine Verkürzung ist möglich, zum Beispiel mit Abitur oder sehr guten Leistungen. Den Antrag stellst du zusammen mit deinem Betrieb bei der Handwerkskammer.
Was ist neu an der Fotografen-Ausbildung seit 2025?
Seit dem 1. August 2025 gilt die neue FotoAusbV. Statt fester Schwerpunkte wählst du eine Wahlqualifikation, etwa Produktfotografie oder softwaregestützte Bildgenerierung. Die Ausbildungsdauer von drei Jahren ist gleich geblieben.
Kann ich eine Ausbildung als Fotograf in Rostock oder Schwerin machen?
Ja, wenn du dort einen Ausbildungsbetrieb findest. Entscheidend ist der Vertrag mit einem Fotografenbetrieb. Welche Berufsschule für dich zuständig ist, erfährst du bei der Handwerkskammer. Betriebe in deiner Nähe zeigt dir der Azubi-Atlas.
Brauche ich eine eigene Kamera für die Bewerbung?
Vorgeschrieben ist das nicht. Eine kleine Auswahl eigener Bilder hilft dir aber im Gespräch, egal ob mit Kamera oder Smartphone aufgenommen. In der Ausbildung arbeitest du mit der Ausrüstung des Betriebs.
Was ist der Unterschied zum Mediengestalter Bild und Ton?
Fotografinnen und Fotografen lernen im Handwerk mit dem Schwerpunkt auf Bildern, auch wenn Video dazukommt. Mediengestalterinnen und Mediengestalter Bild und Ton arbeiten vor allem an Film-, Fernseh- und Tonproduktionen. Beide Berufe dauern drei Jahre.
Weitere Infos
- Fotografen-Ausbildungsverordnung (FotoAusbV): Wortlaut der geltenden Ausbildungsordnung mit Dauer, Struktur, Prüfungen und Ausbildungsrahmenplan.
- BIBB: modernisierte Fotografen-Ausbildung: Pressemitteilung des BIBB zur Neuordnung 2025 mit den Wahlqualifikationen.
- Handwerkskammer Schwerin: Ausbildungsberatung: Beratung und Begleitung in der Ausbildung bei der Handwerkskammer Schwerin.
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Ausbildung: Informationen zur Ausbildung bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.