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Notarfachangestellte/r

Als Notarfachangestellte/r arbeitest du im Büro einer Notarin oder eines Notars. Du bereitest Urkunden vor, zum Beispiel für einen Hauskauf, ein Testament, einen Ehevertrag oder die Gründung einer Firma. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Notariat und in der Berufsschule, die für Auszubildende aus MV in Schwerin ist.

Was machst du als Notarfachangestellte/r?

Eine Notarin oder ein Notar beurkundet Verträge und Erklärungen, die rechtlich besonders abgesichert sein müssen. Du sorgst dafür, dass vor und nach dem Termin alles stimmt. Die rechtliche Verantwortung und die Beratung der Beteiligten bleiben bei der Notarin oder dem Notar.

Vor der Beurkundung:

  • Du sprichst mit Käuferinnen und Käufern, Erben oder Geschäftsleuten, vereinbarst Termine und fragst die nötigen Angaben ab.
  • Du forderst Unterlagen an, etwa Grundbuchauszüge oder Auszüge aus dem Handelsregister.
  • Du bereitest nach Vorgabe Entwürfe für Urkunden vor, zum Beispiel für einen Grundstückskaufvertrag oder eine Vorsorgevollmacht.

Nach der Beurkundung:

  • Du kümmerst dich um den Vollzug: Anträge an das Grundbuchamt oder das Registergericht, Genehmigungen, Mitteilungen an Behörden.
  • Du erstellst beglaubigte Abschriften und elektronische Dokumente und erzeugst strukturierte Datensätze für die Gerichte.
  • Du registrierst Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
  • Du berechnest die Notarkosten und schreibst die Kostenrechnung.
  • Du verwahrst und verzeichnest Urkunden nach den Regeln des Urkundswesens.

Du arbeitest am Computer mit Fachsoftware, mit Gesetzestexten und mit elektronischen Postfächern für den Rechtsverkehr mit Gerichten. Vieles, was du erfährst, ist vertraulich – Verschwiegenheit gehört zum Beruf.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es das hauptberufliche Notariat: Notarinnen und Notare arbeiten hier nur als Notare und nicht zugleich als Anwälte. Die kombinierte Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten setzt Anwaltsnotariate voraus, die es in MV nicht gibt. Wenn du lieber in einer Kanzlei mit Prozessen und Mandantschaft arbeiten möchtest, schau dir das Berufsbild Rechtsanwaltsfachangestellte/r an.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die Notariate wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Auch die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern nennt keine besonderen schulischen Zugangsvoraussetzungen. Welchen Abschluss ein Notariat erwartet, steht in der jeweiligen Ausschreibung.

Wichtiger sind laut Notarkammer deine Motivation und die Bereitschaft, sorgfältig, genau und selbstständig zu arbeiten. Weil du täglich mit Klientinnen und Klienten zu tun hast, solltest du gern mit Menschen umgehen. Verträge stellen außerdem hohe Anforderungen an deine Sprache. Dazu kommen logisches Denken und ein sicherer Umgang mit dem Computer. In der Schule helfen dir vor allem diese Fächer:

  • Deutsch – Urkunden und Schreiben müssen sprachlich genau sein.
  • Mathematik – für Kostenrechnungen und Fristen.
  • Wirtschaft und Sozialkunde – für Verträge, Unternehmen und Behörden.

Viele Beteiligte kommen in wichtigen Lebenslagen ins Notariat, etwa beim Kauf eines Hauses oder nach einem Todesfall. Ruhe und ein freundlicher Ton gehören deshalb zur Arbeit.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Rechtsgrundlage ist die ReNoPat-Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) vom 29. August 2014, die seit dem 1. August 2015 gilt. Sie regelt vier Berufe gemeinsam: Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r sowie Patentanwaltsfachangestellte/r. Alle sind nach § 4 Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannt und dauern jeweils drei Jahre.

Du lernst an zwei Orten: Im Ausbildungsnotariat arbeitest du an echten Vorgängen mit. In der Berufsschule lernst du die rechtlichen und kaufmännischen Grundlagen. Dein Notariat erstellt für dich einen Ausbildungsplan, und du führst einen schriftlichen Ausbildungsnachweis.

Die Inhalte bauen aufeinander auf:

  • Gemeinsame Grundlagen: Ein Teil der Inhalte ist für alle vier Berufe gleich, etwa Büroorganisation, Teamarbeit und das Vorbereiten von Verträgen.
  • Notarspezifische Inhalte: Im zweiten und dritten Jahr geht es vor allem um das Notariat. Du arbeitest mit, wenn Beurkundungen aus Rechtsgebieten wie dem bürgerlichen Recht oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereitet werden. Dazu kommen das Urkundswesen, das Kostenrecht und der elektronische Rechtsverkehr im Notariat.

Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres legst du eine Zwischenprüfung ab. Sie zeigt dir und deinem Notariat, wo du stehst. Die Abschlussprüfung am Ende besteht aus mehreren schriftlichen Prüfungsbereichen und dem Prüfungsbereich „Beteiligtenbetreuung“. Dort führst du ein fallbezogenes Fachgespräch von etwa 15 Minuten. Der schriftliche Bereich „Rechtsanwendung im Notarbereich“ zählt 30 Prozent.

Die Ausbildung kann verkürzt werden, zum Beispiel wenn du schon eine passende Vorbildung hast. Bei sehr guten Leistungen ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Ob das für dich gilt, klärst du mit deinem Notariat und der Notarkammer.

Drei Jahre Notariat und Berufsschule bis zur PrüfungDrei Jahre Notariat und Berufsschulebis zur PrüfungJahr 1Gemeinsame GrundlagenBüroorganisation, Teamarbeit, VerträgevorbereitenAnfang Jahr 2ZwischenprüfungZeigt dir und deinem Notariat denAusbildungsstandJahr 2 und 3Notariat im FokusBeurkundungen vorbereiten, Urkundswesen,KostenrechtEnde Jahr 3AbschlussprüfungSchriftliche Bereiche und FachgesprächBeteiligtenbetreuungQuelle: ReNoPatAusbV; Notarkammer MV
Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit schriftlichen Prüfungsbereichen und einem Fachgespräch.

Was verdienst du in der Ausbildung?

Die Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt. Deshalb gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:

Ausbildungsbeginn 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
2026 724 Euro 854 Euro 977 Euro
2027 764 Euro 902 Euro 1.031 Euro

Das sind Mindestbeträge im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Tarifverträge können mehr vorsehen. Was dein Notariat konkret zahlt, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Fragen dazu beantwortet dir die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Ausbildung zur Notarfachangestellten in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen für die Berufsbildung sind nach § 71 Berufsbildungsgesetz die Notarkammern und, für ihren Tätigkeitsbereich, die Notarkassen. In MV ist die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern deine erste Ansprechpartnerin für Fragen zur Ausbildung. Wenn du den Beruf erst kennenlernen möchtest, wendest du dich für einen Praktikumsplatz an ihre Geschäftsstelle. Laut Notarkammer gibt auch die Ländernotarkasse Auskunft.

Die Berufsschule ist laut Notarkammer in Schwerin. Das gilt auch, wenn dein Notariat in Rostock, Stralsund oder Greifswald liegt. Wie der Unterricht organisiert ist, erfährst du bei deinem Notariat oder bei der Notarkammer.

Notariate und andere Ausbildungsbetriebe in deiner Nähe findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis. Persönlich ins Gespräch kommst du auf den Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Abschlussprüfung arbeitest du als Fachkraft im Notariat. Mit Erfahrung übernimmst du mehr Verantwortung, zum Beispiel für eigene Sachgebiete wie Grundstücksverträge oder Gesellschaftsrecht, oder für die Organisation des Büros.

Nach mindestens fünf Jahren Berufserfahrung kannst du dich laut Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern zur Leitenden Notarmitarbeiterin oder zum Leitenden Notarmitarbeiter fortbilden lassen. Welche weiteren Fortbildungen es gerade gibt und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du bei der Notarkammer.

Nach der Ausbildung kannst du auch studieren. Mit dem Abitur steht dir zum Beispiel Rechtswissenschaft an einer Universität offen. Mit der Fachhochschulreife kommen vor allem Studiengänge an Fachhochschulen in Frage, etwa im Wirtschaftsrecht. Welche Zugänge es auch mit Berufsausbildung und Berufserfahrung gibt, regelt jede Hochschule selbst. Wenn du selbst Notarin oder Notar werden willst, brauchst du die Befähigung zum Richteramt, also ein Jurastudium mit zwei Staatsexamen. Danach folgen weitere Schritte, die die Bundesnotarordnung regelt.

Häufige Fragen

Kann ich die Ausbildung als Notarfachangestellte in Rostock machen?

Ja, wenn ein Notariat in Rostock einen Ausbildungsplatz anbietet. Die praktische Ausbildung machst du dort, wo dein Notariat sitzt. Für den Unterricht fährst du nach Schwerin, denn dort ist die Berufsschule für MV.

Was ist der Unterschied zur Rechtsanwaltsfachangestellten?

Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten in Anwaltskanzleien und haben viel mit Gerichtsverfahren, Fristen und Mahnverfahren zu tun. Im Notariat geht es um Urkunden, Grundbuch, Register und Notarkosten. Die beiden Berufe teilen sich einen Teil der Inhalte, die Abschlussprüfungen sind aber verschieden.

Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung?

Das Gesetz schreibt keinen Abschluss vor, und auch die Notarkammer nennt keine besonderen schulischen Voraussetzungen. Die Notariate entscheiden selbst und nennen ihre Erwartungen in der Ausschreibung. Gute Noten in Deutsch und eine sichere Rechtschreibung helfen dir bei der Bewerbung.

Kann ich vorher ein Praktikum im Notariat machen?

Ja. Für einen Praktikumsplatz wendest du dich an die Geschäftsstelle der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern. So lernst du die Arbeit im Notariat kennen, bevor du dich bewirbst.

Wer ist für Notarfachangestellte in MV zuständig?

Das Berufsbildungsgesetz nennt als zuständige Stellen die Notarkammern und, für ihren Tätigkeitsbereich, die Notarkassen. Mit Fragen zur Ausbildung und zu Ausbildungsplätzen in MV wendest du dich zuerst an die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern. Sie sagt dir auch, wer für deine Prüfungen zuständig ist.

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