Als Kosmetikerin oder Kosmetiker beurteilst du die Haut deiner Kundinnen und Kunden, reinigst und pflegst sie, schminkst und berätst beim Kauf von Pflegeprodukten. Kosmetiker/Kosmetikerin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, die Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule – den passenden Betrieb findest du auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Was machst du als Kosmetiker/in?
Im Mittelpunkt steht die kosmetische Behandlung. Am Anfang steht das Gespräch: Was wünscht sich die Kundin oder der Kunde, welche Produkte wurden bisher benutzt, gibt es bekannte Unverträglichkeiten? Danach schaust du dir die Haut genau an, bestimmst den Hauttyp und wählst passende Produkte aus. Du reinigst die Haut, trägst Masken und Pflegeprodukte auf und arbeitest mit Massagegriffen. Bei der dekorativen Kosmetik schminkst du – für den Alltag, eine Feier oder ein Fotoshooting – und formst Augenbrauen.
Zum Beruf gehört auch der Verkauf. Du berätst zu Pflege- und Kosmetikprodukten, verkaufst sie, nimmst Ware an und behältst den Bestand im Blick. Du vergibst Termine, führst Kundenkarteien und beachtest dabei den Datenschutz.
Hygiene gehört zu jedem Arbeitsschritt. Du reinigst und desinfizierst Werkzeuge, Liegen und Flächen und schützt dich und die Kundschaft. Die Arbeit bedeutet engen Körperkontakt, mehrere Behandlungen hintereinander und lange Phasen, in denen du konzentriert über die Behandlungsliege gebeugt arbeitest.
Wo du arbeitest
Typische Arbeitsorte sind Kosmetikstudios, Wellnessbereiche in Hotels und Ferienanlagen, Parfümerien mit eigener Behandlungskabine und Day Spas. Manche Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiten später im Vertrieb von Kosmetikprodukten oder machen sich mit einem eigenen Studio selbstständig.
Womit du arbeitest
Du arbeitest mit Pinseln, Spateln, Pinzetten, Kompressen und Tüchern, mit einer Lupenleuchte zur Hautbeurteilung und mit Geräten für die apparative Kosmetik. Dazu kommen Kasse, Terminkalender und Warenwirtschaftssystem.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist für die duale Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe wählen selbst aus, wen sie ausbilden. Ein Praktikum im Studio hilft dir zu prüfen, ob dir die Arbeit liegt, und zeigt dem Betrieb, wie du mit Kundschaft umgehst.
Diese Schulfächer helfen dir:
- Biologie: Aufbau und Funktion der Haut
- Chemie: Inhaltsstoffe von Pflegeprodukten verstehen
- Deutsch: Kundengespräche führen und verständlich beraten
- Kunst: Farben, Formen und Proportionen beim Schminken
- Mathematik: Kasse, Preise und Warenbestand
Du solltest gern mit Menschen arbeiten, Nähe gut aushalten und sorgfältig sein. Kläre vorab, ob du auf Inhaltsstoffe von Kosmetika oder auf Handschuhmaterial empfindlich reagierst. Bist du bei Ausbildungsbeginn noch nicht 18, brauchst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Erstuntersuchung. Interessieren dich vor allem Haare und Frisuren, lohnt ein Blick auf das Berufsbild Friseur/in.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (KosmAusbV) vom 9. Januar 2002, die seit dem 1. August 2003 gilt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst an zwei Lernorten: Im Betrieb arbeitest du an Kundinnen und Kunden mit, in der Berufsschule lernst du die fachlichen Grundlagen nach dem Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, dazu Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Verordnung legt Pflichtinhalte fest, die alle Auszubildenden lernen. Dazu gehören unter anderem:
- Beurteilen und Reinigen der Haut
- pflegende Kosmetik
- dekorative Kosmetik
- Kundengespräche und Kundenbetreuung
- Verkauf und Warenwirtschaft
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
Zusätzlich legst du gemeinsam mit deinem Betrieb Wahlqualifikationen im Umfang von zwölf Wochen fest. Die Verordnung nennt dafür mehrere Einheiten, eine davon ist die manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich. Welche Einheiten dein Betrieb anbieten kann, hängt von seinem Angebot ab – frag im Bewerbungsgespräch danach.
Während der Ausbildung legst du eine Zwischenprüfung ab. Sie zeigt dir und dem Betrieb, wo du stehst, und zählt nicht für das Endergebnis. Am Ende steht die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst drei Prüfungsbereiche mit höchstens 90, 90 und 60 Minuten Bearbeitungszeit. Wird ein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Welche Leistungen du im Einzelnen erreichen musst, regelt die Verordnung; deine Kammer erklärt dir die Bestehensregeln vor der Prüfung.
Mit einem höheren Schulabschluss, einer passenden Vorbildung oder sehr guten Leistungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Den Antrag stellen du und dein Betrieb gemeinsam bei der zuständigen Kammer.
Wie viel verdienst du in der Ausbildung?
Für die duale Ausbildung gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz, wenn dein Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Bei Beginn 2026 sind es mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Bei Beginn 2027 sind es mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Tarifverträge können mehr vorsehen; ist dein Betrieb tarifgebunden, gilt der Tarifvertrag. Für Kurse bei privaten Anbietern gibt es keine Ausbildungsvergütung, dort zahlst du in der Regel selbst. Die Höhe legt jeder Anbieter selbst fest, der Stand kann sich ändern.
Ausbildung zur Kosmetikerin in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig ist die Kammer, zu der dein Ausbildungsbetrieb gehört. Sie trägt deinen Vertrag ein, berät bei Fragen zur Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab. Für Betriebe aus Industrie und Handel sind das die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin und die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Handwerksordnung führt Kosmetiker außerdem in Anlage B Abschnitt 1 als zulassungsfreies Handwerk. Ist dein Betrieb bei der Handwerkskammer eingetragen, ist die Handwerkskammer Schwerin oder die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern zuständig. Welche Kammer für dich gilt, sagt dir dein Betrieb.
Welche Berufsschule du besuchst, erfährst du über deinen Betrieb oder die zuständige Kammer. Bietet dir jemand einen Kurs außerhalb der dualen Ausbildung an, frag genau nach, ob du einen Berufsabschluss oder nur ein Zertifikat des Anbieters erhältst.
Ausbildungsbetriebe in deiner Nähe findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis. Betriebe persönlich kennenlernen kannst du auf den Ausbildungsmessen in MV.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Prüfung arbeitest du als Fachkraft im Studio, im Wellnessbereich oder im Verkauf. Bildungseinrichtungen und private Anbieter haben Lehrgänge zu einzelnen Themen im Programm, etwa zu apparativer Kosmetik, Nagelgestaltung oder Make-up. Prüfe vorher, wer den Kurs anbietet und welchen Nachweis du bekommst.
Wenn du mehr Verantwortung übernehmen willst, frag bei IHK oder Handwerkskammer nach Fortbildungsprüfungen, etwa im kaufmännischen Bereich. Mit der Ausbildereignungsprüfung darfst du selbst Auszubildende anleiten. Weil Kosmetiker in der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk geführt wird, ist für ein eigenes Studio kein Meisterbrief vorgeschrieben. Kaufmännisches Wissen brauchst du trotzdem. Mit Fachhochschul- oder Hochschulreife kannst du auch studieren.
Hier in MV ausbilden
Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.
Cliff Hotel Rügen / Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG
Ostseebad Sellin, Landkreis Vorpommern-Rügen
Kosmetiker/-in
Golfpark Strelasund GmbH & Co. KG
Süderholz OT Kaschow, Landkreis Vorpommern-Rügen
Kosmetiker/Kosmetikerin
Grand Hotel Heiligendamm
Bad Doberan-Heiligendamm, Landkreis Rostock
Kosmetiker/Kosmetikerin, Beginn jährlich 1. Februar und 1. August
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Kosmetikerin?
Die duale Ausbildung dauert nach der Verordnung drei Jahre. Eine Verkürzung beantragst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der Kammer, etwa wegen eines höheren Schulabschlusses. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, die in der Regel zwei Jahre dauert.
Wie finde ich eine Lehrstelle Kosmetik in Rostock oder Schwerin?
Ausbildungsplätze bieten Kosmetikstudios, Hotels mit Wellnessbereich und Parfümerien an. Bewirb dich direkt dort oder nutze die Ausbildungsberatung der IHK zu Rostock oder der IHK zu Schwerin. Ein kurzes Praktikum vor der Bewerbung hilft dir bei der Entscheidung.
Gibt es eine Ausbildung zur Visagistin?
Visagistin oder Visagist ist kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf. Private Anbieter vergeben dafür eigene Zertifikate. Dekorative Kosmetik, also das Schminken, ist dagegen Pflichtinhalt der Ausbildung zur Kosmetikerin oder zum Kosmetiker.
Kann ich in MV eine Ausbildung in der Fußpflege machen?
Medizinische Fußpflege ist ein eigener Gesundheitsfachberuf: die Podologin oder der Podologe mit einer schulischen Ausbildung nach dem Podologengesetz. Die Bezeichnungen „Podologin“ und „medizinische Fußpflegerin“ darfst du nur mit dieser Ausbildung führen. Wo es in MV entsprechende Schulen gibt, erfährst du bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Kosmetische Fußpflege bieten manche Kosmetikstudios zusätzlich an, sie ersetzt die Podologie aber nicht.
Kann ich mich zur Kosmetikerin umschulen lassen?
Ja, als Erwachsene oder Erwachsener kannst du den Berufsabschluss über eine Umschulung in einem Betrieb erwerben, die Dauer kann dabei verkürzt sein. Wenn du schon lange genug im Beruf gearbeitet hast, kannst du unter Umständen direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ob eine Förderung möglich ist, klärst du mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Weitere Infos
- Ausbildungsordnung KosmAusbV: Die Verordnung regelt Inhalte, Wahlqualifikationen und Abschlussprüfung der Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin.
- Handwerksordnung (HwO): Die Handwerksordnung führt Kosmetiker in Anlage B Abschnitt 1 als zulassungsfreies Handwerk.
- BERUFENET: Kosmetiker/in (schulisch): Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung, die in der Regel zwei Jahre dauert.
- IHK zu Rostock: Aus- und Weiterbildung: Die IHK zu Rostock informiert über Ausbildungsverträge, Beratung und Prüfungen.