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Pflegefachassistent/in

Als Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent unterstützt du Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen – im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es dafür eine bundesweit einheitliche Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz. Sie dauert in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Du lernst an einer Pflegeschule und in Pflegeeinrichtungen.

Was machst du als Pflegefachassistent/-in?

Das Gesetz beschreibt das Ziel der Ausbildung so: Du führst Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Pflegesituationen selbstständig durch und wirkst in komplexen Pflegesituationen mit. Komplexe Situationen verantwortet eine Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann, du arbeitest dort im Team mit.

Zu deinem Alltag gehören zum Beispiel diese Aufgaben:

  • Du hilfst Menschen beim Waschen, Anziehen, Essen und Trinken.
  • Du begleitest sie beim Aufstehen, Gehen und bei kurzen Wegen im Haus.
  • Du beobachtest, wie es den Menschen geht, und meldest Veränderungen an die zuständige Pflegefachperson.
  • Du dokumentierst, was du getan und beobachtet hast.
  • Du sprichst mit Angehörigen und gibst Informationen im Team weiter.

Mit dem neuen Abschluss kannst du bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten: im Krankenhaus, in der stationären Altenpflege und in der ambulanten Pflege. Im ambulanten Dienst fährst du zu den Menschen nach Hause und arbeitest dort nach einem Tourenplan. Im Krankenhaus und im Pflegeheim arbeitest du in Schichten, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was ist mit Altenpflegehelfer/-in und Krankenpflegehelfer/-in?

Bisher haben die Bundesländer die Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege selbst geregelt. Bekannt waren sie zum Beispiel als Altenpflegehelfer/-in, Krankenpflegehelfer/-in oder Pflegehelfer/-in. Je nach Land unterschieden sich Dauer und Inhalte. Die neue Pflegefachassistenz löst diese Landesregelungen ab. Eine Landesausbildung, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 begonnen wurde, kann noch bis zum 31. Dezember 2029 nach den bisherigen Landesregeln abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass sie die bundesweit vereinbarten Eckpunkte für diese Ausbildungen aus dem Jahr 2016 erfüllt. Die neue Ausbildung ist generalistisch: Du lernst die Pflege von Menschen jeden Alters und in allen Versorgungsbereichen, nicht mehr nur Altenpflege oder nur Krankenpflege.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Für die Ausbildung brauchst du grundsätzlich einen Hauptschulabschluss. Hast du keinen Schulabschluss, kann die Pflegeschule dich trotzdem zulassen, wenn sie dir einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zutraut. Dafür braucht es eine positive Prognose der Schule.

Hilfreich sind Kenntnisse in Biologie, weil du viel über den Körper und Krankheiten lernst, und in Deutsch, weil du dokumentierst und viel mit Menschen sprichst. Im Alltag zählen Geduld, Rücksicht und körperliche Belastbarkeit, denn du hebst, stützt und bist viel auf den Beinen. Ein Praktikum in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder bei einem ambulanten Pflegedienst zeigt dir vorher, ob die Arbeit zu dir passt.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an der Pflegeschule und aus einer praktischen Ausbildung in Einrichtungen. Der praktische Teil ist größer als der Unterricht. Der Aufbau folgt dem Vorbild der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz. Deinen Ausbildungsvertrag schließt du in der Regel mit einer Einrichtung, die die praktische Ausbildung trägt, etwa einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst. Wie lange die Probezeit dauert, steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Was im Unterricht drankommt, richtet sich nach einem Rahmenlehrplan, den die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz für die neue Ausbildung erarbeitet. Die Pflegeschule macht daraus ihren eigenen Lehrplan. Du lernst dort zum Beispiel, wie du Menschen bei der Körperpflege und Bewegung unterstützt, wie du Beobachtungen dokumentierst und wie du im Team mit Pflegefachpersonen zusammenarbeitest.

In der Praxis durchläufst du Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen:

  • stationäre Langzeitpflege, etwa im Pflegeheim,
  • ambulante Langzeitpflege bei einem Pflegedienst, der Menschen zu Hause versorgt,
  • stationäre Akutpflege im Krankenhaus.

Während der Einsätze begleiten dich Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Sie zeigen dir die Abläufe auf der Station oder im Dienst und besprechen mit dir, was du schon allein übernehmen kannst. Am Ende steht die staatliche Abschlussprüfung. Wie sie im Einzelnen aufgebaut ist und wann die Termine liegen, erfährst du an deiner Pflegeschule.

In 18 Monaten zum Abschluss in der PflegefachassistenzIn 18 Monaten zum Abschluss in derPflegefachassistenzab 2027AusbildungsbeginnVertrag mit Klinik, Pflegeheim oderambulantem DienstMonat 1–18Schule und PraxisUnterricht an der Pflegeschule, PraxisüberwiegtMonat 1–18Drei PflichteinsätzeLangzeitpflege stationär und ambulant,Akutpflege im KrankenhausMonat 18Staatliche PrüfungAbschluss als Pflegefachassistent/-indanachVerkürzt weiterlernenVerkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau oderzum PflegefachmannQuelle: Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
Die Vollzeitausbildung dauert 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate.

Die Dauer kann sich verkürzen, vor allem wenn du schon Berufserfahrung in der Pflege mitbringst. Ob und um wie viel, prüft die zuständige Behörde im Einzelfall auf Antrag. Die Teilzeitform mit höchstens 36 Monaten eignet sich zum Beispiel, wenn du ein Kind betreust.

Wie viel verdienst du in der Ausbildung?

Die Pflegefachassistenz ist keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt deshalb nicht. Das Pflegefachassistenzgesetz sieht aber vor, dass alle Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommen.

Die Vergütung zahlt die Einrichtung, mit der du den Ausbildungsvertrag schließt. Die Ausbildung wird über einen Ausgleichsfonds finanziert, an dem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, die Länder und die Pflegeversicherung beteiligt sind. Wie hoch deine Vergütung ist, hängt vom Tarifvertrag oder von den Regeln deiner Einrichtung ab. Die aktuelle Höhe nennt dir die Einrichtung im Bewerbungsgespräch; sie steht auch in deinem Ausbildungsvertrag. Ob für dich Kosten wie Schulgeld anfallen, klärst du vor Vertragsabschluss mit der Pflegeschule – der Stand kann sich ändern.

Pflegefachassistenz-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern lernst du an einer Pflegeschule und arbeitest praktisch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten im ganzen Land. Kammern wie IHK oder Handwerkskammer sind für diese Ausbildung nicht zuständig, denn sie ist durch ein Bundesgesetz für Gesundheitsberufe geregelt. Für die Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist in MV das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zuständige Stelle: Es verwaltet den Pflegeausbildungsfonds M-V, aus dem Einrichtungen und Pflegeschulen ihre Ausbildungskosten ersetzt bekommen. Welche Landesbehörde in MV für Prüfung, Verkürzung und Berufserlaubnis in der neuen Assistenzausbildung zuständig ist und welche Pflegeschulen sie anbieten, erfährst du bei der Pflegeschule oder beim LAGuS.

Einrichtungen, die ausbilden, findest du im Azubi-Atlas nach Landkreis, zum Beispiel in der Hansestadt Rostock oder im Landkreis Rostock. Auf den Ausbildungsmessen in MV kannst du Pflegeschulen und Träger persönlich ansprechen.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Die Pflegefachassistenz ist so aufgebaut, dass du danach verkürzt die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann machen kannst. Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann übernimmst du später selbst die Verantwortung für komplexe Pflegesituationen. Danach sind Weiterbildungen zum Beispiel zur Praxisanleitung oder ein Pflegestudium möglich.

Häufige Fragen

Gibt es die Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer noch?

Ab 2027 ersetzt die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz die bisherigen Landesausbildungen. Wer eine solche Landesausbildung spätestens am 31. Dezember 2026 angefangen hat, kann sie bis Ende 2029 nach altem Recht abschließen, sofern sie die Eckpunkte von 2016 erfüllt. Die stationäre Langzeitpflege, etwa im Pflegeheim, ist in der neuen Ausbildung ein fester Pflichteinsatz.

Kann ich die Ausbildung in Rostock machen?

Rostock hat Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste, die als Einsatzorte in Frage kommen. Ob und wann eine Pflegeschule in Rostock die neue Pflegefachassistenz anbietet, erfährst du bei den Schulen selbst. Ausbildende Einrichtungen aus der Hansestadt und dem Landkreis Rostock zeigt dir der Azubi-Atlas.

Was steht im BERUFENET zum Altenpflegehelfer?

Das BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit beschreibt Berufe mit Aufgaben, Zugang und Ausbildung. Einträge zu Altenpflegehelfer/-in beziehen sich auf die bisherige Ausbildung nach Landesrecht. Für einen Ausbildungsbeginn ab 2027 gelten die Regeln des Pflegefachassistenzgesetzes, auch wenn ältere Beschreibungen noch die alten Bezeichnungen nennen.

Was ist der Unterschied zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann?

Die Pflegefachassistenz dauert in Vollzeit 18 Monate, die Ausbildung zur Pflegefachperson drei Jahre. Als Pflegefachassistent/-in arbeitest du in nicht komplexen Pflegesituationen selbstständig und wirkst bei komplexen mit. Pflegefachpersonen tragen die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess.

Wie lautet die genaue Berufsbezeichnung?

Das Gesetz kennt drei Bezeichnungen: Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent und Pflegefachassistenzperson. Du darfst sie nach bestandener staatlicher Prüfung und mit der Erlaubnis der zuständigen Behörde führen.

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