Als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nimmst du Briefe, Päckchen und Pakete an. Du sortierst sie, planst die Zustellung und bringst die Sendungen zu den Empfängerinnen und Empfängern. Die duale Ausbildung dauert zwei Jahre. Du lernst im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Wenn du danach ein drittes Jahr anhängst, kannst du den Abschluss als Kaufmann oder Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen machen.
Was machst du als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?
Dein Arbeitstag beginnt meist im Zustell- oder Verteilzentrum. Dort sortierst du Sendungen, teils von Hand, teils an automatischen Anlagen. Dann bereitest du sie für Transport und Zustellung vor. Du legst die Reihenfolge deiner Tour fest und belädst das Fahrzeug. Danach bist du draußen unterwegs – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit einem Fahrzeug, bei jedem Wetter.
Unterwegs stellst du Sendungen zu und holst Sendungen bei Kundinnen und Kunden ab. Je nach Betrieb leerst du auch Briefkästen. Bei Nachnahmen oder Gebühren kassierst du und rechnest die Zahlungen später ab. Nach der Tour bereitest du die Zustellung nach: Du dokumentierst, was zugestellt wurde, kümmerst dich um nicht zustellbare Sendungen und nimmst Reklamationen auf.
Ein Teil der Arbeit findet am Schalter oder in der Annahme statt. Dort nimmst du Aufträge und Sendungen an und prüfst Adressen und Begleitpapiere. Du berätst Kundinnen und Kunden, welche Versandart zu ihrer Sendung passt. Dafür arbeitest du mit Handscannern, Kassensystemen und betrieblicher Software zur Sendungsverfolgung.
Typische Arbeitsorte sind:
- Post- und Paketdienste
- Kurier- und Expressdienste
- Logistikunternehmen sowie Versand- und Zustellzentren
- Speditionen und Unternehmen mit eigenem Zustelldienst
Kaufmann/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Der kaufmännische Beruf ist ein eigener Ausbildungsberuf mit eigener Verordnung und dauert drei Jahre. Die ersten beiden Jahre decken sich weitgehend mit der Ausbildung zur Fachkraft. Im dritten Jahr verschiebt sich der Schwerpunkt vom Zustellen zum Organisieren: Du planst und steuerst Abläufe im Kurier-, Express- und Postdienst, berätst Kundschaft und verkaufst Dienstleistungen. Die Abschlussprüfung hat dazu einen eigenen Prüfungsbereich „Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst“.
Du kannst diesen Beruf direkt mit drei Jahren beginnen. Oder du schließt zuerst die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft ab und setzt sie im kaufmännischen Beruf nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fort. So steht es in der Ausbildungsordnung der Fachkraft.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe wählen ihre Auszubildenden selbst aus. Was sie in der Praxis erwarten, steht in den Stellenanzeigen.
Für den Beruf hilft dir:
- Körperliche Belastbarkeit: Du bist bei Regen, Hitze und Kälte draußen und hebst und trägst Pakete.
- Sorgfalt: Adressen, Frachtpapiere und Abrechnungen müssen stimmen.
- Freundlicher Umgang mit Menschen: Du hast jeden Tag Kontakt zu Kundinnen und Kunden.
- Orientierung: Du solltest dich schnell in Straßen und Wohngebieten zurechtfinden.
In der Schule helfen dir vor allem Mathematik, etwa für Abrechnung und Kassenabschluss, und Deutsch, damit du Kundschaft verständlich beraten kannst. Ob du einen Führerschein brauchst, hängt davon ab, wie der Betrieb zustellt. Frag das am besten schon bei der Bewerbung nach.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen vom 22. März 2005 nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie gilt seit dem 1. August 2005. Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt sie weiterhin als Rechtsgrundlage (Stand: November 2026). Der Beruf hieß vorher Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und läuft dual: Den größten Teil der Zeit bist du im Betrieb, dazu kommt der Unterricht in der Berufsschule.
Der Ausbildungsrahmenplan legt fest, was du im Betrieb lernst. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Aufträge und Sendungen annehmen
- Sendungen sortieren und für den weiteren Versandweg vorbereiten
- die Reihenfolge der Auslieferung planen und Sendungen zustellen
- Zustellungen nachbereiten und Sendungsdokumentationen bearbeiten
- Zahlungen entgegennehmen und abrechnen
- Kundinnen und Kunden über Dienstleistungen informieren und auf ihre Wünsche eingehen
Dazu kommen Grundlagen zum Ausbildungsbetrieb, zur Berufsbildung und zum Arbeitsrecht. Außerdem lernst du den Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, Teamarbeit, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie Umweltschutz.
Im ersten Jahr lernst du die Grundlagen: wie der Betrieb aufgebaut ist und wie Sendungen angenommen, sortiert und für den Transport vorbereitet werden. Zu Beginn des zweiten Jahres legst du eine Zwischenprüfung ab. Sie bezieht sich auf die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres und auf den Stoff der Berufsschule. Das Ergebnis zählt nicht für den Abschluss, zeigt dir aber, wo du stehst.
Im zweiten Jahr übernimmst du nach und nach eigene Touren, berätst Kundschaft und rechnest Zahlungen ab. Am Ende steht die Abschlussprüfung vor der IHK. Dazu gehören schriftliche Prüfungsbereiche, darunter „Zustellung“ mit praxisbezogenen Aufgaben und Fällen, und eine praktische Arbeitsaufgabe. Welche Prüfungsbereiche es genau gibt und wann du bestanden hast, regelt die Ausbildungsordnung.
Mit guten Leistungen oder einem höheren Schulabschluss kann die Ausbildung verkürzt werden. Den Antrag stellen du und dein Betrieb gemeinsam bei der zuständigen IHK.
Was verdienst du in der Ausbildung? Vergütung im Überblick
Deine Ausbildungsvergütung zahlt dein Ausbildungsbetrieb. Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt:
| Ausbildungsbeginn | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
|---|---|---|---|
| 2026 | 724 Euro | 854 Euro | 977 Euro |
| 2027 | 764 Euro | 902 Euro | 1.031 Euro |
Das sind Mindestbeträge pro Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Das dritte Jahr betrifft dich nur, wenn du Kaufmann oder Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wirst. Ist dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt dieser. Tarifverträge können mehr vorsehen als die Mindestvergütung. Die genaue Höhe steht in deinem Ausbildungsvertrag.
Ausbildung in MV: Berufsschule und zuständige IHK
Deinen Ausbildungsbetrieb kannst du überall in Mecklenburg-Vorpommern finden. Für die Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nennt die IHK zu Rostock als Berufsschule für MV die Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg für Wirtschaft und Verwaltung. Liegt dein Betrieb in einer anderen Region des Landes, kläre früh, wie du zum Unterricht kommst und wie er organisiert ist, etwa in Blockwochen. Welche Berufsschule für den kaufmännischen Beruf zuständig ist, erfährst du bei deiner IHK.
Zuständig für deinen Ausbildungsvertrag und die Prüfungen ist die Industrie- und Handelskammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs: die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin oder die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Ausbildungsberaterinnen und -berater dort beraten dich auch dazu, wie du die Ausbildung verkürzen oder fortsetzen kannst.
Ausbildungsbetriebe nach Landkreis findest du im Azubi-Atlas für MV. Betriebe triffst du auch auf den Ausbildungsmessen in MV.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Ausbildung zur Fachkraft liegt ein Schritt nahe: das dritte Jahr zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen. Damit übernimmst du stärker planende und kaufmännische Aufgaben.
Mit Berufserfahrung kannst du dich über die IHK weiterbilden, zum Beispiel zum Fachwirt oder zur Fachwirtin in einem passenden kaufmännischen oder logistischen Bereich. Mit Abitur oder Fachhochschulreife kannst du studieren, etwa Logistik oder Betriebswirtschaft. Unter bestimmten Bedingungen geht das auch mit Berufsabschluss und Berufserfahrung. Die Zugangsregeln erfährst du bei der jeweiligen Hochschule.
Wenn du lieber im Lager arbeitest als auf der Tour, findest du im Berufsbild Fachkraft für Lagerlogistik einen verwandten Ausbildungsberuf.
Häufige Fragen
Kann ich die Ausbildung in Neubrandenburg machen?
Für die Fachkraft nennt die IHK zu Rostock als Berufsschule für MV die Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg für Wirtschaft und Verwaltung. Deinen Ausbildungsbetrieb suchst du dir selbst. Er kann in Neubrandenburg oder anderswo im Land liegen. Welche Schule für den kaufmännischen Beruf gilt, sagt dir deine IHK.
Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft und Kaufmann/Kauffrau für KEP?
Die Fachkraft lernt zwei Jahre und arbeitet vor allem in Sortierung, Annahme und Zustellung. Der Kaufmann oder die Kauffrau lernt drei Jahre und übernimmt zusätzlich Planung, Verkauf und kaufmännische Steuerung. Beide Berufe haben eine eigene Ausbildungsordnung.
Brauche ich für die Ausbildung einen Führerschein?
Die Ausbildungsordnung schreibt keinen Führerschein vor. Ob du einen brauchst, hängt davon ab, ob dein Betrieb zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Fahrzeugen zustellt. Frag am besten im Vorstellungsgespräch nach.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen?
Die Regeldauer beträgt zwei Jahre. Mit guten Leistungen kann die IHK die Ausbildung auf Antrag verkürzen. Hängst du das dritte Jahr zum Kaufmann oder zur Kauffrau an, kommst du auf drei Jahre.
Weitere Infos
- Ausbildungsordnung KEPFachAusbV: Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen mit Rahmenplan, Prüfungen und Fortsetzungsregel.
- BIBB: Berufsprofil Fachkraft KEP: Profil des BIBB mit Rechtsgrundlage, Ausbildungsdauer von 24 Monaten und Tätigkeitsfeldern.
- Ausbildungsordnung KEPKfmAusbV: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen.
- IHK zu Rostock: Berufsprofil KEP: Aufgaben, Dauer, Berufsschule für MV und Fortsetzungsregel für die Fachkraft KEP.