Grafikdesigner/-in ist kein geregelter Ausbildungsberuf: Die Bezeichnung ist nicht geschützt, und es gibt keine Ausbildungsordnung unter diesem Namen. Wer Grafikdesign lernen will, geht meist einen von drei Wegen – die duale Ausbildung zum Mediengestalter oder zur Mediengestalterin Digital und Print, eine schulische Assistenzausbildung für Gestaltung oder ein Designstudium. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, du lernst im Betrieb und in der Berufsschule.
Was machst du als Grafikdesigner/-in?
Du entwirfst, wie etwas aussieht: Logos, Plakate, Flyer, Broschüren, Verpackungen, Anzeigen, Websites, Präsentationen oder Grafiken für soziale Netzwerke. Am Anfang steht ein Auftrag. Du klärst mit der Kundin oder dem Kunden, was die Gestaltung leisten soll, für wen sie gedacht ist und in welchem Format sie erscheint. Danach sammelst du Ideen, skizzierst Varianten und stellst sie vor. Nach der Rückmeldung überarbeitest du den Entwurf, bis er freigegeben ist.
Zum Handwerk gehören Schrift, Farbe, Bild und Raster. Du wählst Schriften aus, ordnest Texte und Bilder auf der Seite an, bearbeitest Fotos und baust Grafiken als Vektordateien. Zum Schluss bereitest du die Daten so auf, dass sie in der Druckerei oder auf dem Bildschirm richtig ankommen – mit passenden Farbräumen, Auflösungen und Dateiformaten.
Der Ausbildungsrahmenplan für Mediengestalter/-innen Digital und Print beschreibt solche Aufgaben ausdrücklich: Ideen mit Kreativitätstechniken entwickeln, auch im Team, sie auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen, Gestaltungsvarianten visualisieren und Präsentationstermine planen.
Arbeitsorte sind vor allem Werbe- und Designagenturen, Druckereien, Verlage und die Marketingabteilungen von Unternehmen und Verwaltungen. Manche arbeiten später auch selbstständig. Dein wichtigstes Werkzeug ist der Computer mit Programmen für Layout, Bildbearbeitung und Vektorgrafik, dazu oft ein Grafiktablett und ganz klassisch Stift und Skizzenblock.
3D-Visualisierung
Manche Gestalterinnen und Gestalter spezialisieren sich auf 3D-Visualisierung: Sie bauen Produkte, Räume oder Gebäude am Computer als 3D-Modell nach und erzeugen daraus Bilder oder Animationen. Auch „3D-Visualisierer/-in“ ist keine geregelte Ausbildung, sondern eine Tätigkeitsbezeichnung. Den Einstieg findest du über die Mediengestaltung, ein Designstudium oder Weiterbildungen.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Für die duale Ausbildung zum Mediengestalter oder zur Mediengestalterin Digital und Print ist gesetzlich kein Schulabschluss vorgeschrieben, Betriebe wählen selbst aus. Häufig bitten sie um Arbeitsproben, etwa Zeichnungen, Fotos oder eigene Layouts.
Für eine schulische Ausbildung an einer Höheren Berufsfachschule in MV brauchst du laut Bildungsministerium grundsätzlich die Mittlere Reife. Für ein Studium brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung. Viele Hochschulen verlangen in Designfächern zusätzlich eine Mappe oder eine künstlerische Eignungsprüfung.
In der Schule helfen dir diese Fächer:
- Kunst: Farbe, Komposition, Zeichnen und ein geschulter Blick
- Deutsch: Texte verstehen, kürzen und fehlerfrei setzen
- Informatik: sicherer Umgang mit Software und Dateiformaten
- Mathematik: Maße, Raster, Proportionen und einfache Kalkulationen
- Englisch: Fachbegriffe, Programmoberflächen und Aufträge auf Englisch
Dazu kommen Geduld bei Korrekturen und die Bereitschaft, Kritik an deinen Entwürfen sachlich anzunehmen.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Duale Ausbildung: Mediengestalter/-in Digital und Print
Rechtsgrundlage ist die Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (DuPMedAusbV) vom 15. Mai 2023. Sie gilt seit dem 1. August 2023 und hat die Verordnung von 2013 abgelöst. Der Beruf ist nach § 4 Berufsbildungsgesetz und § 25 Handwerksordnung staatlich anerkannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Du lernst an zwei Orten: im Ausbildungsbetrieb an echten Aufträgen und in der Berufsschule in Lernfeldern und allgemeinen Fächern.
Laut § 4 der Verordnung lernst du in einer von vier Fachrichtungen: Projektmanagement, Designkonzeption, Printmedien oder Digitalmedien. In den Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien wählst du zusätzlich eine fachrichtungsspezifische Wahlqualifikation. Welche Fachrichtung du lernst, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Nah am Grafikdesign ist die Fachrichtung Designkonzeption: Dazu gehören laut Verordnung das Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen, das Entwickeln von Ideen und das Visualisieren von Entwürfen und Prototypen.
Der Ausbildungsrahmenplan teilt die Inhalte in zwei Abschnitte: den 1. bis 18. Monat und den 19. bis 36. Monat. Zu den Inhalten gehören das Analysieren von Aufträgen, das Entwickeln und Visualisieren von Ideen, das Gestalten und Aufbereiten von Medienprodukten, das Organisieren von Abstimmungen mit Kundinnen und Kunden sowie Umweltschutz im eigenen Arbeitsbereich.
Im vierten Ausbildungshalbjahr legst du die Zwischenprüfung ab; den genauen Termin legt die Kammer fest. Sie prüft die Inhalte der ersten 18 Monate und zeigt dir und deinem Betrieb, wo du stehst. In die Abschlussnote geht sie nicht ein. Am Ende der Ausbildung folgt die Abschluss- oder Gesellenprüfung in deiner Fachrichtung. Ist zu erwarten, dass du das Ausbildungsziel früher erreichst, etwa mit Abitur, können du und dein Betrieb gemeinsam bei der Kammer beantragen, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
Schulische Ausbildung: Gestaltungstechnische/r Assistent/-in
Assistenzausbildungen für Gestaltung sind schulische Ausbildungen nach Landesrecht. Dauer, Fächer und Abschluss regelt das jeweilige Bundesland. In MV führt die Höhere Berufsfachschule zu einem staatlichen Berufsabschluss. Ob und wo in MV eine Assistenzausbildung für Grafik oder Gestaltung angeboten wird, erfährst du beim Bildungsministerium und bei den beruflichen Schulen.
Studium: Kommunikationsdesign oder Grafikdesign
Ein Bachelorstudium in Kommunikationsdesign, Grafikdesign oder Mediendesign bieten Fachhochschulen und Kunsthochschulen an. Neben Gestaltungspraxis stehen Designgeschichte, Typografie, Fotografie, Konzeption und digitale Medien auf dem Plan. Einen Überblick findest du unter Design studieren im Überblick.
Was verdienst du in der Ausbildung?
In der dualen Ausbildung zum Mediengestalter oder zur Mediengestalterin Digital und Print gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Bei Beginn 2026 sind es mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Bei Beginn 2027 sind es mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, kann er mehr vorsehen.
Für eine schulische Assistenzausbildung gibt es in der Regel keine Ausbildungsvergütung, weil du keinen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb hast. Private Schulen können Schulgeld verlangen; frag die Schule nach dem aktuellen Stand, denn er kann sich ändern. Ob dir Schüler-BAföG zusteht, prüft das Amt für Ausbildungsförderung. Im Studium bekommst du ebenfalls keine Vergütung, hier kommt BAföG infrage.
Grafikdesign-Ausbildung in MV
Für die duale Ausbildung ist in MV die Kammer am Sitz deines Ausbildungsbetriebs zuständig: die IHK zu Rostock, die IHK zu Schwerin oder die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Bildet ein Handwerksbetrieb aus, ist es die Handwerkskammer Schwerin oder die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern. Die Kammer trägt deinen Ausbildungsvertrag ein, berät bei Fragen zur Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab.
Welche Berufsschule für dich zuständig ist, nennt dir dein Betrieb oder die Kammer. Betriebe, die in Rostock, Schwerin und den Landkreisen ausbilden, findest du im Azubi-Atlas für MV. Auf den Ausbildungs- und Studienmessen in MV, die im Portal unter Termine stehen, kannst du Betriebe und Hochschulen direkt ansprechen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Ausbildung arbeitest du in Agenturen, Druckereien, Verlagen oder Unternehmen. Mit Berufserfahrung kannst du dich spezialisieren, etwa auf Webdesign, Bewegtbild, Verpackungsgestaltung oder 3D-Visualisierung. Weiterbildungen dafür bieten unter anderem Kammern und private Anbieter an.
Für mehr Verantwortung gibt es Aufstiegsfortbildungen, etwa als Fachwirt/-in oder Meister/-in im Medien- und Druckbereich. Auch ein Studium ist möglich: in Kommunikationsdesign, Mediendesign oder Medieninformatik. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du mit Berufsabschluss und Berufserfahrung auch ohne Abitur studieren. Die genauen Regeln stehen bei der jeweiligen Hochschule.
Häufige Fragen
Ist Grafikdesigner/-in ein Ausbildungsberuf?
Nein. Es gibt keine bundesweit geregelte Ausbildung mit diesem Titel, und jede und jeder darf sich so nennen. Der nächstliegende geregelte Ausbildungsberuf ist Mediengestalter/-in Digital und Print. Mehr dazu steht im Berufsbild Mediengestalter/-in.
Gibt es eine Grafikdesign-Schule in Rostock?
Eine staatlich geregelte Ausbildung mit dem Titel Grafikdesign gibt es nicht, auch nicht in Rostock. Was die Höhere Berufsfachschule in MV ist und was du für die Aufnahme brauchst, erklärt das Bildungsministerium auf seiner Seite zu den beruflichen Schularten. Ob eine Schule in Rostock oder anderswo in MV eine Gestaltungsausbildung anbietet, erfährst du dort oder direkt bei den beruflichen Schulen.
Was ist der Unterschied zwischen Mediengestaltung und Grafikdesign?
Mediengestalter/-in Digital und Print ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit Ausbildungsordnung, Kammerprüfung und Vergütung. Grafikdesign ist eine Berufsbezeichnung für ähnliche Aufgaben, die du über eine Ausbildung, eine Schule oder ein Studium erreichst. Im Alltag überschneiden sich die Tätigkeiten stark.
Wie wirst du 3D-Visualisierer/-in?
Eine eigene geregelte Ausbildung zum 3D-Visualisierer gibt es nicht. Üblich ist ein Einstieg über die Mediengestaltung oder ein Designstudium, danach spezialisierst du dich auf 3D-Software. Eine Mappe mit eigenen 3D-Arbeiten hilft bei Bewerbungen.
Brauchst du für ein Grafikdesign-Studium eine Mappe?
An vielen Hochschulen ja. Mit der Mappe zeigst du eigene Arbeiten, oft kommen eine Aufgabe oder ein Gespräch vor Ort dazu. Termine und Anforderungen legt jede Hochschule selbst fest, deshalb solltest du früh auf ihre Seiten schauen.
Weitere Infos
- Ausbildungsverordnung DuPMedAusbV: Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Digital und Print mit Fachrichtungen und Prüfungen.
- BIBB: Mediengestalter/-in Digital und Print: Berufsprofil des BIBB mit den Fachrichtungen Designkonzeption, Digitalmedien, Printmedien und Projektmanagement.
- Bildungsministerium MV: berufliche Schularten: Erklärt Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule in MV samt Zugangsvoraussetzungen.
- IHK zu Rostock: Aus- und Weiterbildung: Beratung und Prüfungen für IHK-Ausbildungsberufe im Kammerbezirk Rostock.