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Medizinische/r Technologe/-in

Als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe untersuchst du Blut- und Gewebeproben, fertigst Röntgen-, CT- und MRT-Aufnahmen an oder misst, wie Herz, Gehirn und Lunge arbeiten. Bis Ende 2022 hießen diese Berufe MTLA, MTRA und MTA-F, seit 2023 regelt sie das MT-Berufe-Gesetz. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre: Du lernst an einer Schule und in Praxiseinsätzen, zum Beispiel im Krankenhaus. Am Ende steht eine staatliche Prüfung.

Was machst du als Medizinische/r Technologe/-in?

Das Gesetz kennt vier Berufe: Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, für Radiologie, für Funktionsdiagnostik und für Veterinärmedizin. Dieses Berufsbild beschreibt die ersten drei. Jeder davon ist ein eigener Beruf mit eigener Ausbildung und Prüfung, du entscheidest dich also schon bei der Bewerbung für eine Richtung. Bestimmte Untersuchungen sind nach § 5 MTBG dem jeweiligen Beruf vorbehalten.

Laboratoriumsanalytik (früher MTLA)

Im medizinischen Labor untersuchst du Proben wie Blut, Urin, Gewebe oder Abstriche. Du bestimmst Blutwerte in der klinischen Chemie, beurteilst Blutzellen in der Hämatologie, bestimmst Blutgruppen vor Transfusionen, legst in der Mikrobiologie Kulturen an und bereitest in der Histologie Gewebeschnitte für das Mikroskop vor. Du arbeitest mit Analysegeräten, Pipetten, Zentrifugen und Mikroskopen, kontrollierst die Qualität deiner Messungen und gibst die Ergebnisse an Ärztinnen und Ärzte weiter. Arbeitsorte sind Krankenhauslabore, Laborpraxen, Blutspendedienste und Forschungseinrichtungen.

Radiologie (früher MTRA)

Hier arbeitest du direkt mit Patientinnen und Patienten. Du erklärst ihnen den Ablauf, lagerst sie richtig und erstellst Aufnahmen mit Röntgengeräten, Computertomografen oder Magnetresonanztomografen. In der Nuklearmedizin arbeitest du mit radioaktiven Stoffen, in der Strahlentherapie bereitest du Bestrahlungen nach ärztlicher Planung vor und führst sie durch. Strahlenschutz gehört zu jedem Arbeitsschritt – für die Patientinnen und Patienten, für das Team und für dich. Arbeitsorte sind radiologische Abteilungen in Krankenhäusern, radiologische Praxen und Strahlentherapiezentren.

Funktionsdiagnostik (früher MTA-F)

Du misst, wie Organe und Nervensystem arbeiten. Dazu leitest du zum Beispiel ein EKG ab, zeichnest mit dem EEG Hirnströme auf, prüfst die Lungenfunktion, testest das Hörvermögen oder misst mit Ultraschall den Blutfluss in Gefäßen. Du legst Elektroden an, achtest auf saubere Messwerte und bereitest die Ergebnisse für die ärztliche Auswertung auf. Typische Arbeitsorte sind Funktionsabteilungen in Kliniken, etwa in der Kardiologie, Neurologie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, und Facharztpraxen.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Die Zugangsvoraussetzungen stehen in § 14 MTBG. Du brauchst:

  • einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder
  • einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und dazu eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens zwei Jahren Regeldauer,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung,
  • die Deutschkenntnisse, die du für die Ausbildung brauchst.

Biologie, Chemie und Physik helfen dir am meisten, denn du arbeitest mit Körperfunktionen, Laborreaktionen, Strahlung und elektrischen Signalen. Mathe brauchst du für Verdünnungen, Einheiten und Messwerte. Im Labor kommt es auf Genauigkeit und saubere Dokumentation an. In Radiologie und Funktionsdiagnostik hast du ständig mit Menschen zu tun, die krank oder aufgeregt sind – Ruhe und klare Erklärungen helfen dort. Welche Nachweise zur Eignung die Schule sehen will, erfährst du bei der Bewerbung.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 13 MTBG). Sie besteht aus theoretischem Unterricht, praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung und umfasst mindestens 4.600 Stunden. Das Berufsbildungsgesetz gilt für diese Ausbildung nicht – es gibt also keine Berufsschule und keine Kammerprüfung.

Den Unterricht hast du an der Schule, die die Ausbildung durchführt. Dort lernst du Grundlagen wie Anatomie, Physiologie, Physik, Chemie und Hygiene und übst Untersuchungen im Schullabor oder an Übungsgeräten. Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern und anderen geeigneten Einrichtungen statt. Diese müssen nach § 19 MTBG sicherstellen, dass dich eine praxisanleitende Person im Umfang von mindestens 15 Prozent der Stunden deiner praktischen Ausbildung anleitet; abweichende Regelungen dürfen nicht unter 10 Prozent gehen. Was Praxisanleitung heißt, beschreibt § 20 MTBG: Die praxisanleitende Person führt dich an die Tätigkeiten im Beruf heran und begleitet deinen Lernprozess. Wie sich die Stunden verteilen, hängt vom Beruf ab:

Beruf Theoretischer und praktischer Unterricht Praktische Ausbildung
Laboratoriumsanalytik 2.600 Stunden 2.000 Stunden
Radiologie 2.600 Stunden 2.000 Stunden
Funktionsdiagnostik 2.400 Stunden 2.200 Stunden

Die Inhalte und Praxiseinsätze im Einzelnen legt die MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) fest. Am Ende steht die staatliche Prüfung mit einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Sie soll nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung beginnen. Den schriftlichen und den mündlichen Teil legst du an deiner Schule ab, an der ein Prüfungsausschuss gebildet wird. Vorher setzt die oder der Vorsitzende des Ausschusses auf Vorschlag der Schule Vornoten für alle drei Teile fest. Wer besteht, erhält ein Zeugnis und kann die Erlaubnis beantragen, die Berufsbezeichnung zu führen.

Hast du schon eine andere Ausbildung, kann sie auf Antrag teilweise angerechnet werden, wenn das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet ist. Ob und in welchem Umfang das bei dir geht, klärst du mit der Schule.

In drei Jahren von der Schule zur staatlichen PrüfungIn drei Jahren von der Schule zurstaatlichen PrüfungJahr 1 bis 3Unterricht an der SchuleTheoretischer und praktischer Unterricht,2.400 bis 2.600 StundenJahr 1 bis 3Praktische AusbildungEinsätze in Krankenhäusern und Einrichtungen,2.000 bis 2.200 Stundenvor PrüfungVornotenVornoten für schriftlichen, mündlichen undpraktischen Teilletzte MonateStaatliche PrüfungBeginn frühestens drei Monate vorAusbildungsendeAbschlussErlaubnisErlaubnis zum Führen der BerufsbezeichnungQuelle: MTBG § 13, MTAPrV
Ablauf der dreijährigen Vollzeitausbildung nach MT-Berufe-Gesetz und MTAPrV.

Welche Ausbildungsvergütung bekommst du?

Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt hier nicht, weil die Ausbildung unter das MT-Berufe-Gesetz fällt. Das Gesetz regelt die Vergütung selbst: Nach § 34 MTBG zahlt dir der Träger der praktischen Ausbildung für die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung. Mit diesem Träger, meist einem Krankenhaus, schließt du deinen Ausbildungsvertrag. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Gilt beim Träger ein Tarifvertrag, richtet sich die Höhe danach.

Schulgeld musst du nicht zahlen: Eine Vereinbarung, nach der du für die Ausbildung eine Entschädigung, ein Schulgeld oder vergleichbare Geldleistungen zahlen sollst, ist nach § 41 MTBG nichtig. Wie hoch die Vergütung bei deinem Träger aktuell ist, erfährst du bei der Bewerbung oder in der Personalabteilung der Klinik.

MT-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Ausbildung ist bundesweit gleich geregelt, auch in MV. Zuständig ist hier keine Kammer, sondern das Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Es organisiert die staatlichen Prüfungen für die MT-Berufe und erteilt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen.

Nicht jeder der drei Berufe wird an jedem Standort ausgebildet. Prüfe deshalb früh, welche Schule in MV deine Richtung anbietet, und frag dort nach Bewerbungsfristen, Praxiseinsätzen und dem Träger der praktischen Ausbildung. Ausbildende Einrichtungen aus deinem Landkreis findest du – soweit sie eingetragen sind – im Azubi-Atlas für MV. Schulen und Kliniken stellen sich außerdem auf Messen vor; die Daten stehen unter Ausbildungsmessen in MV.

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Nach der Prüfung arbeitest du in deinem Beruf in Kliniken, Praxen oder Laboren. Mit Berufserfahrung kannst du dich weiterbilden, etwa für bestimmte Untersuchungsverfahren, für die Praxisanleitung von Auszubildenden oder für Leitungsaufgaben in einer Abteilung. Wer später an einer MT-Schule unterrichten möchte, braucht in der Regel ein pädagogisches Studium.

Auch ein Studium ist möglich, zum Beispiel in Medizintechnik, Medizinphysik, Biomedizin oder Gesundheitswissenschaften. Ob du dafür das Abitur brauchst oder mit Ausbildung und Berufserfahrung zugelassen wirst, regelt das jeweilige Land; Auskunft gibt die Studienberatung der Hochschule.

Hier in MV ausbilden

Betriebe aus dem Azubi-Atlas, die in diesem Beruf ausbilden.

  • DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH

    Teterow, Landkreis Rostock

    Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik (Website: MTLA)

Alle Betriebe für diesen Beruf

Häufige Fragen

Was ist aus MTLA, MTRA und MTA-F geworden?

Seit 2023 heißen die Berufe Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, für Radiologie und für Funktionsdiagnostik. Das Wort „Assistent“ ist weggefallen. Wer noch nach dem alten MTA-Gesetz ausgebildet wurde, behält seine Erlaubnis; das regelt § 71 MTBG zum Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Wie bewerbe ich mich für eine MTA-Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern?

Du bewirbst dich bei der Schule oder beim Träger, der die Ausbildung anbietet, meist mit Anschreiben, Lebenslauf und letztem Zeugnis. Gib an, welchen der drei Berufe du lernen willst, denn Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik sind getrennte Ausbildungen. Ein Praktikum oder ein Hospitationstag in einer Klinik zeigt dir vorher, ob dir die Arbeit liegt.

Ist eine BTA-Ausbildung dasselbe wie MTA?

Nein. Biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten (BTA) werden an Berufsfachschulen ausgebildet und arbeiten vor allem in Forschungs- und Industrielaboren, nicht in der medizinischen Diagnostik. Die BTA-Ausbildung ist nicht im MT-Berufe-Gesetz geregelt. Wenn dich Laborarbeit ohne Patientenkontakt interessiert, ist auch die duale Ausbildung zum Biologielaboranten oder zur Biologielaborantin eine Option.

Kann ich die Ausbildung in Teilzeit machen?

Ja, das MT-Berufe-Gesetz erlaubt Teilzeit. Die Ausbildung darf dann höchstens fünf Jahre dauern. Ob eine Schule in MV Teilzeitplätze anbietet, musst du dort erfragen.

Welcher der drei Berufe passt zu mir?

Arbeitest du gern konzentriert am Gerät und am Mikroskop, liegt dir die Laboratoriumsanalytik. Radiologie und Funktionsdiagnostik verbinden Technik mit engem Kontakt zu Patientinnen und Patienten; in der Radiologie kommt der Umgang mit Strahlung dazu. Bist du unsicher, schau dir vor der Bewerbung mehrere Abteilungen in einer Klinik an.

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